Wasser

AöW hat weiterhin Bedenken gegen Jefta-Abkommen

Aus der deutschen Wasserwirtschaft kommen erhebliche Einwände gegen Jefta. Die EU-Kommission versucht zu beschwichtigen, doch die AöW fordert ganz klar einen Sonderartikel für Wasser.
13.07.2018

Wasser ist ein hohes schützenswertes Gut. Die Wasserbranche kämpft, dass Wasser nicht zur Handelsware verkommt.

Die EU-Kommission ist sichtlich bemüht, Vorbehalte gegen das Jefta-Abkommen zu entkräften. Im Raum stehen Befürchtungen der Wasserbranche, dass es zu einer Privatisierung von öffentlichen Dienstleistungen wie der Wasser- und Abwasserversorgung komme. Im Zuge dieser Entwicklung könnten dann höhere Trinkwasserpreise folgen.

Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) hat nun den Vertrag durchleuchtet und kommt zu dem grundsätzlichem Urteil: „Das Handelsabkommen zwischen der EU und Japan ist nach dem EU-Kanada-Handelsabkommen (Ceta) ein erneuter Schritt zu erhöhtem Privatisierungs- und Liberalisierungsdruck.“ Die Absicherungen für das Wasserthema werde von Handelsabkommen zu Handelsabkommen immer schwächer und gerade nicht stärker!

Das Wesentliche werde ausgelassen beziehungsweise verschwiegen

In einer Pressemitteilung weist die AöW auf die neuralgischen Punkte des Vertrages hin: Zum ersten Kritikpunkt: In ihrer Argumentation verweise die EU-Kommission auf den Vorbehalt Nr. 15 im Anhang II des Vertrags. Dieser Vorbehalt Nr. 15 beziehe sich laut AöW nämlich auf den „Abschnitt: Grenzüberschreitender Dienstleistungshandel“. Für den Bereich Abwasser sei aber der Modus „grenzüberschreitender Handel“ nicht relevant. Der Vorbehalt von Deutschland hätte sich zumindest auch auf „Investitionen“ erstrecken müssen, wie dies im Ceta-Vertrag geschehen sei. Damit werde in den Ausführungen der EU-Kommission jedoch "das Wesentliche ausgelassen beziehungsweise verschwiegen", argumentiert die AöW.

Zum zweiten Kritikpunkt: Die AöW spricht sich generell für eine Positivliste aus. Eine Negativliste für öffentliche Dienstleistungen könne nicht die gleiche Absicherung der öffentlichen Wasserwirtschaft leisten wie eine Positivliste. Es bleibe bei einer solchen Negativliste immer die Gefahr, dass für bestimmte Dienstleistungen in der Wasserwirtschaft der Marktzugang gelte und deshalb diese Sektoren insgesamt mit marktwirtschaftlichen Folgen rechnen müssten, obwohl sie selbst solche Interessen nicht verfolgen. Die AöW fordert nun die Einführung einer Positivliste, in der dann entsprechend die Trinkwasserversorgung und auch die Abwasserentsorgung eben nicht als Objekte möglicher Privatisierungen genannt sind.

Wasser ist ererbtes Gut

Zum dritten Kritikpunkt: Das EU-Japan-Abkommen enthalte einen Vorbehalt für die Wasserversorgung, räumt die AöW ein. Hinsichtlich der Wasserversorgung gebe es bei Jefta aber keinen Sonderartikel über die Nutzung von Wasserressourcen wie zum Beispiel in Artikel 1.9 des Ceta-Abkommens. Die AöW fordert dementsprechend einen Sonderartikel zu Wasser, wonach Wasser und seine Nutzung vom EU-Japan-Abkommen insgesamt ausgenommen sind, weil es sich um keine handelbare Ware, sondern um ererbtes Gut handele. (sig/al)