Vor dem Hintergrund der Folgen des Klimawandels auf die öffentliche Wasserversorgung hat die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) das Positionspapier „Nutzungskonkurrenz über Wasserressourcen“ veröffentlicht. Trotz der bestehenden Rechtslage, die den Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung gewährleisten soll, wird deren wachsender Bedeutung in der Praxis nicht immer hinreichend Rechnung getragen, heißt es in dem Papier. Damit könnten Nutzungs- und Zielkonflikte zum Teil verschärft werden. Allerdings sei zu berücksichtigen, dass sich die Verteilung der Wasserressourcen niemals an einseitigen wirtschaftlichen Interessen orientieren dürfe.
Wichtigster Punkt sei generell die Sicherstellung einer nachhaltigen und klimaresilienten Trinkwasserversorgung mit der Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand. Nur der öffentliche Sektor sei in der Lage, Infrastrukturen zu errichten und zu erhalten, die nicht primär an betriebswirtschaftlichen Interessen orientiert sind. Deshalb sei es grundlegend wichtig, die öffentliche Wasserwirtschaft auch langfristig vor weiterer Liberalisierung und Privatisierung zu schützen, stellt die AöW fest.
Sparpotenzial ausgereizt
In der Diskussion sei zu beachten, dass in den letzten Jahrzehnten in der öffentlichen Wasserversorgung der Pro-Kopf-Gebrauch von Trinkwasser sukzessive gesunken ist und die Möglichkeiten zum sparsamen Umgang insgesamt weitgehend ausgereizt sind. Gleichwohl bedarf es darüber hinaus noch größerer Anstrengungen von insbesondere Landwirtschaft und Industrie, ihre Potenziale zum sparsamen und intelligenten Nutzen der Wasserressourcen auszuschöpfen.
Aus diesem Grund seien auch die in vielen Bundesländern deutlich geringeren Wasserentnahmeentgelte für die Landwirtschaft oder für die Industrie gegenüber denen für die Wasserversorgung nicht zielführend für einen sorgsamen Umgang mit Wasserressourcen, sondern wirken quasi wie eine „Belohnung“ für eine übermäßige Nutzung. Sie hemmen damit Investitionen in sparsamere technische Lösungen. Erst dann, wenn die zumutbaren Einsparpotenziale beim Wassergebrauch nach dem Stand der Technik gehoben sind, sei auch die Möglichkeit der Wiederverwendung in der Landwirtschaft von behandeltem Abwasser – entsprechend der Verordnung über Mindestanforderungen an die Wasserwiederverwendung – sinnvoll, da auch diese Nutzung Auswirkungen auf die Gewässer haben kann.
Rechtsrahmen für Knappheitssituationen
In akuten Knappheitssituationen sind alle Nutzergruppen nicht nur betroffen, sondern vielmehr gefordert, im Hinblick auf eine öffentliche Wasserversorgung im Sinne der Daseinsvorsorge ihren Beitrag zu leisten: „Es geht hierbei nicht um eine Interessenabwägung, sondern darum, gemeinsam entsprechend der Vorgabe in § 50 Abs. 1 WHG der ,Allgemeinheit zu dienen’“, so der AöW weiter.
Überdies sei in Knappheitssituationen für den kommunalen/regionalen Entscheidungsspielraum ein handhabbarer Handlungs- und Regelungsrahmen notwendig, wodurch die Trinkwasserversorgung auch in solchen Situationen gesichert werden kann. Dieser müsse Aspekte des Vorrangs, des sorgsamen Gebrauchs und ggf. auch der Nutzungsbeschränkung erfassen. (hp)



