In den betroffenen Landkreisen – Kleve und Wesel – trifft die Rheinquerung auf Kritik. Im Bild die Rheinbrücke Wesel.

In den betroffenen Landkreisen – Kleve und Wesel – trifft die Rheinquerung auf Kritik. Im Bild die Rheinbrücke Wesel.

Bild: © Foto_JPE/AdobeStock

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat vor dem Oberverwaltungsgericht Münster Klage gegen das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) eingereicht, um hohe Belastung des Wassers mit giftigem Quecksilber deutlich zu reduzieren. Grundlage ist laut eine Pressemitteilung europäisches Wasserrecht, wonach Deutschland und die Bundesländer verpflichtet sind, die Quecksilberbelastung massiv zu verringern.

Im bevölkerungsreichsten Bundesland wird der gesetzliche Grenzwert für gesundheitsschädliches Quecksilber in Biota, also in im Wasser lebende Organismen wie Fische, laut DUH flächendeckend überschritten – bei Bad Honnef am Rhein sogar um das Elffache. Die Landesregierung habe trotzdem keine konkreten Maßnahmen zur Reduzierung der Quecksilberemissionen im entsprechenden Maßnahmenprogramm vorgesehen, so die Umwelthilfe. Dazu soll sie nun vor Gericht verpflichtet werden.

Bessere Abgasreinigung

Die größten Emittenten von Quecksilber in Nordrhein-Westfalen sind Kohlekraftwerke. Mit knapp 0,9 Tonnen stammt der überwiegende Anteil dieser Emissionen in NRW aus den drei verbliebenen Braunkohlekraftwerken von RWE. Durch den Einbau besserer und bereits verfügbarer Abgasreinigungstechniken ließen sich die Quecksilberemissionen deutlich minimieren, so die DHU. Die Technik würde die jährlichen Betriebskosten für die Kraftwerksbetreiber laut Studien um gerade einmal bis zu zwei Prozent erhöhen.

„Da bisher die zuständigen Landesbehörden den Antrag der DUH auf Ergreifen der notwendigen Maßnahmen nicht positiv beschieden haben, werden wir das saubere Wasser frei von überhöhten Quecksilbermengen nun auf dem Klageweg durchsetzen“, sagt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. (dpa/hp)

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