In Deutschland laufen für unkonventionelles Fracking zur Erdgasgewinnung in Schiefer-, Ton-, Mergel- und Kohleflözgesteinen lediglich vier Erprobungsmaßnahmen für wissenschaftliche Tests.

In Deutschland laufen für unkonventionelles Fracking zur Erdgasgewinnung in Schiefer-, Ton-, Mergel- und Kohleflözgesteinen lediglich vier Erprobungsmaßnahmen für wissenschaftliche Tests.

Bild: © Stockwerk Fotodesign/AdobeStock

Fracking will so gut wie niemand in Schleswig-Holstein. Und doch kann das Land die umstrittene Technik zur Förderung von Öl und Gas nicht generell verbieten. Das Land Schleswig-Holstein habe keine Gesetzgebungszuständigkeit, um Fracking wasserrechtlich zu verbieten, entschied das Landesverfassungsgericht in Schleswig in seinem am vergangenen Freitag verkündeten Urteil. Der Antrag der Volksinitiative zum Schutz des Wassers wurde zurückgewiesen.

Fracking ist eine Technik zur Förderung von Öl und Gas. Oftmals wird dabei ein Gemisch aus Wasser, Sand und Chemikalien in den Boden gepresst, um die Gas- und Flüssigkeitsdurchlässigkeit der Gesteinsschicht zu verbessern. Erdgas und Erdöl können so leichter gewonnen werden. Umweltschützer fürchten durch die eingesetzten Chemikalien eine Verunreinigung des Trinkwassers.

Initiative wollte vollständiges Frackingverbot

Die Volksinitiative wollte mit einem neuen Paragrafen 7a im Landeswassergesetz ein vollständiges Frackingverbot regeln. Hinsichtlich dieser Regelung hat der Landtag die Volksinitiative für unzulässig erklärt. Er geht davon aus, dass das Land keine Gesetzgebungskompetenz für ein generelles Frackingverbot hat. Gegen diese Entscheidung hatte die Volksinitiative das Landesverfassungsgericht angerufen.

Sie hatte in der mündlichen Verhandlung am 1. Oktober zudem argumentiert, sie würden in ihren Rechten verletzt, wenn der Landtag so vollumfänglich bereits in einem frühen Stadium einer Volksinitiative einen Gesetzentwurf so umfassend inhaltlich prüfe.

Klarstellung durch Gerichtspräsidenten

Gerichtspräsident Bernhard Flor erteilte dem eine Absage. Er sagte in der Urteilsbegründung, es sei bereits in diesem frühen Stadium und nicht erst später zu prüfen, ob ein Gesetzentwurf der Zuständigkeit des Bundes- oder des Landesgesetzgebers unterfalle. Dies gelte sowohl für den Landtag als auch das Landesverfassungsgericht.

Der Landtag hat demnach keine Zuständigkeit für die von der Volksinitiative begehrte Regelung. Dem Urteil zufolge fällt der von der Initiative vorgeschlagene Paragraf in den Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung auf dem Gebiet des Wasserhaushaltsrechts. Da der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz hinsichtlich der Frackingthematik "umfassend" Gebrauch gemacht hat, hat das Land keine Befugnis zur Gesetzgebung, wie Flor sagte. Das Urteil ist einstimmig ergangen.

Volksbegehren läuft

Die anderen Teile der Volksinitative wurden im vergangenen Jahr vom Landtag für zulässig erklärt. Für diese wurde die Durchführung eines Volksbegehrens beantragt, das derzeit läuft. Dieses Volksbegehren ist nicht Gegenstand des vom Landesverfassungsgericht entschiedenen Verfahrens.

Reinhard Knof, Vertrauensperson der Bürgerinitiative, sagte nach der Verhandlung zu Journalisten, "es war einen Versuch wert". Das Verfahren habe sich zudem allein deswegen gelohnt, weil jetzt klar sei, "in Schleswig-Holstein darf gefrackt werden". Damit steigt die Bedeutung des laufenden Volksbegehrens zum Schutz des Wassers. Um einen Volksentscheid zu erreichen, müssen bis zum 2. März 2020 mindestens 80.000 gültige Unterstützerunterschriften gesammelt werden.

Mehr Transparenz gefordert

Einige Forderungen des Volksbegehrens hat der Landtag bereits umgesetzt. Eine zentrale Forderung – die nach mehr Transparenz – indes nicht, wie Knof sagte. Daher werde das Volksbegehren weitergeführt. Schleswig-Holsteins Kommunen und Behörden soll dadurch ermöglicht werden, im überwiegenden öffentlichen Interesse zukünftig auch ohne konkrete Anfrage Informationen, die bisher als "Geschäftsgeheimnisse" geheim gehalten werden, rechtssicher weiterzugeben. Wenn diese bekannt seien, könnte Widerstand gegen die Pläne organisiert werden, sagte Knof.

"Fracking bundesrechtlich verbieten"

Landtagspräsident Klaus Schlie begrüßte das Urteil, das die Auffassung des Landtages bestätige. Auch Politiker fast aller Landtagsfraktionen begrüßten die Klarheit des Urteils – und bestätigten ihre ablehnende Haltung gegenüber Fracking. Heiner Rickers von der CDU sagte, die Jamaikapartner seien sich einig, "dass wir Fracking in Schleswig-Holstein ablehnen". Auch Politiker von FDP, Grünen, SPD und SSW betonten nochmals ihre ablehnende Haltung. Der Vorsitzende des SSW im Landtag, Lars Harms, sagte, Ziel müsse nun sein, "den Druck auf den Bund zu erhöhen, damit Fracking bundesrechtlich verboten wird".(dpa/hoe)

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