Hessen will angesichts der Klimakrise vorausschauend beim Schutz der Grundwasserreserven handeln.

Hessen will angesichts der Klimakrise vorausschauend beim Schutz der Grundwasserreserven handeln.

Bild: © brudertack69/AdobeStock

Im Ringen mit der EU-Kommission um einen stärkeren Schutz des Grundwassers in Deutschland hat das Bundeskabinett neue Vorgaben zu nitratbelasteten Gebieten gebilligt. Damit werde eine von der Kommission beanstandete Vorgehensweise bei der Ausweisung „roter Gebiete“ geändert, in denen strengere Düngevorschriften gelten, sagte Regierungssprecher Steffen Hebestreit. Die Landwirtschaft erhalte damit einen verlässlichen Handlungsrahmen.

Die Umsetzung des alten Vorschlags hätte sonst bedeutet, dass zahlreiche Messtellen mit einer Überschreitung der Nitratgrenzwerte von 50 mg/l im Grundwasser nicht als sogenannte „Rote Gebiete“ klassifiziert worden wären.

Noch vor der Sommerpause durch den Bundesrat

Ziel ist laut Agrarministerium, die Verwaltungsvorschrift noch vor der Sommerpause im Bundesrat zu beschließen, also bis zur Sitzung am 8. Juli. Hintergrund ist ein seit Jahren schwelender Streit, weil das Grundwasser an vielen Orten in Deutschland zu stark mit Nitrat belastet ist. Die Bundesregierung hatte im Februar neue Vorschläge nach Brüssel geschickt.

Sie laufen auf eine Ausweitung der „roten Gebiete“ hinaus. Diese würden sich um etwa 45 Prozent auf 2,9 Mio. Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche vergrößern. Deutschland will mit den Neuregelungen auch drohende Strafzahlungen abwenden. Um EU-Vorschriften künftig einzuhalten, hatte bereits die vorherige Bundesregierung Dünge-Vorgaben für die Bauern verschärft.

Bundesrat darf Gesetz nicht "verwässern"

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt den Vorstoß. Aber: „Diese Regelungen dürfen jetzt durch die Bundesratsberatung und eine Umsetzung in den Bundesländern nicht „verwässert“ werden“, sagte Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser.

Auch Karsten Specht, Vizepräsident des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), betont: „Es ist alternativlos, dass die Länder die Vorschläge mittragen und umsetzen. Wenn nicht, steht Deutschland beim Gewässerschutz wieder bei Null und müsste das auch noch mit möglichen Strafzahlungen teuer bezahlen.“ Dünge-Vorgaben, von denen ein Großteil der Problemgebiete ausgenommen werde – „das war und ist ein unhaltbarer Zustand“. Die neuen Vorgaben seien ein wichtiger Schritt zu einem besseren Schutz unserer Trinkwasserressourcen. Die VKU-Mitglieder versorgen mehr als 90 Prozent der Einwohner Deutschlands mit Trinkwasser versorgen. (gun mit Teilen von dpa)

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