Wasser

Konzessionen: Kommission prüft Ausnahmeregelung für den Wassersektor

Die 2014 verabschiedete Konzessionsvergaberichtlinie sieht eine Pflicht zur Berichterstattung über die Wirkung der Ausnahmen für den Wassersektor vor. Gastbeitrag der Kanzlei Becker Büttner Held.
18.03.2021

Die Wasserbranche hat anlässlich der Überprüfung der Richtlinie die Gelegenheit, auf einige Probleme hinzuweisen.

Schon bei ihrer Entstehung sorgte die Konzessionsvergaberichtlinie (RL 2014/23/EU) für heftige Diskussionen. Vor allem die Angst vor flächendeckenden Privatisierungen im Wasser-Sektor führte zur ersten Europäischen Bürgerinitiative und schließlich zur Herausnahme des Wasser- und Abwasserbereichs aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie. Genau dies steht nun auf dem Prüfstand.

Die Konzessionsvergaberichtlinie sieht eine Pflicht zur „Überwachung und Berichterstattung“ über die Richtlinienauswirkungen und insbesondere über die Wirkung der Bereichsausnahme für den Wasser-Sektor vor. Dieser…

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