Wasser

Neue Landesdüngeverordnung in Schleswig-Holstein

Das nördlichste Bundesland hat viel zu hohe Nitrat- und Phosphatwerte im Grundwasser. Aufgrund dieser Kulissen darf das Land eine über der Düngeverordnung des Bundes gehende verschärfte Version erlassen. Das Anhörungsverfahren ist heute gestartet.
15.02.2018

Wenn Landwirte zu viel Gülle pro Fläche ausbringen, gelangt zu viel Nitrat ins Grundwasser.

In Schleswig-Holstein werden künftig strengere Regeln für den Einsatz von Wirtschaftsdünger in der Landwirtschaft gelten: Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung hat heute das Anhörungsverfahren für eine neue Landesdüngeverordnung gestartet. Damit werde eine Befugnis aus der Düngeverordnung des Bundes (DüV), die am 2. Juni 2017 in Kraft getreten ist, umgesetzt, erklärt das Ministerium per Pressemitteilung. Ziel der Verordnung sei der ressourcenschonende Einsatz von Pflanzennährstoffen und die Erfüllung der Anforderungen des Gewässerschutzes.

"Wir wissen, dass wir vor allem auf dem Geestrücken eine zu hohe Viehdichte haben. Für Regionen mit hohen Nitrat- oder Phosphatwerten in Gewässern werden jetzt in Schleswig-Holstein sogenannte Gebietskulissen ausgewiesen", sagte Umwelt- und Landwirtschaftsminister Robert Habeck. In diesen bestehe dringender Handlungsbedarf. Weitergehende Maßnahmen zur Verringerung der Gewässerbelastung sind hier künftig einzuhalten.

Konkretisierung des Bundesrechts

Der Verordnungsentwurf konkretisiert das Bundesrecht für bestimmte Gebiete Schleswig-Holsteins. So gebe es spezielle, über die generellen Anforderungen hinausgehende Regelungen für den Umgang mit Düngemitteln in den genannten Gebieten bei der landwirtschaftlichen Flächenbewirtschaftung, die das Land aufgrund der Überschreitung von Grenzwerten verfügen muss.

Laut Düngeverordnung des Bundes sind die Landesregierungen verpflichtet, für bestimmte Gebiete, in denen Grenzwerte für Nitrat oder Phosphat überschritten werden, zusätzliche Vorschriften zum Umgang mit Düngemitteln zu erlassen. Zu diesen Gebieten zählen die sandigen Regionen in Schleswig-Holstein, in denen der natürliche Schutz des Grundwassers eingeschränkt ist und Nitrat im Grundwasser in Konzentrationen von über 50 Milligramm pro Liter festzustellen ist (sogenannte N-Kulisse). Zum anderen sind Einzugsgebiete von Seen erfasst, in denen zu hohe Phosphateinträge aus landwirtschaftlichen Quellen nachgewiesen wurden und zu einer Gewässereutrophierung führen (sogenannte P-Kulisse), erläutert das Ministerium. Die Nitrat-Kulisse umfasst in Schleswig-Holstein rund 51 Prozent der Landesfläche, die Phosphat-Kulisse rund 13 Prozent.

Trinkwasser kommt vom Grundwasser

"Wir beziehen in Schleswig-Holstein unser Trinkwasser vollständig aus dem Grundwasser. Gerade deshalb ist Grundwasserschutz für das Land so wichtig. Es geht kein Weg daran vorbei, die Einträge von Nitrat ins Grundwasser und von Phosphat in die Seen zu reduzieren", so Habeck.

Der Verordnungsentwurf und die Begründung werden jetzt den Trägern der öffentlichen Belange und den Verbänden zur Stellungnahme übersandt. Zusätzlich werden die Unterlagen im Internet unter www.schleswig-holstein.de/duengeverordnung veröffentlicht. Die Frist zur Stellungnahme endet am 29. März. Anschließend entscheidet das Kabinett unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen endgültig über die Verordnung. (al)