Wasser

Ruhrverbandsgesetz muss angepasst werden

Die Regelungen für die Wasserabgabe aus den Talsperren sind in Zeiten des Klimawandels nicht mehr angemessen. NRW-Umweltministerium und Ruhrverband arbeiten an Lösungen.
18.01.2021

Das Ruhrverbandsgesetz stammt aus dem Jahr 1990. Im Bild die zum Ruhrverband gehörende Möhnetalsperre.

Seit zwölf Jahren fällt in der Ruhrregion weniger Niederschlag als im langjährigen Durchschnitt. Insbesondere die letzten drei Trockenjahre haben das Talsperrensystem aufgrund der ausgeprägten Trockenheit stark beansprucht. Eine derart trockene Phase hat es bislang in der Geschichte des Ruhrverbandes noch nicht gegeben.

Mit Hilfe der Talsperren des Ruhrverbandes konnte in den letzten Jahren gleichwohl dafür gesorgt werden, dass eine ausreichende Wasserführung in der Ruhr dauerhaft gesichert war. Grundlage dafür ist das Ruhrverbandsgesetz aus dem Jahr 1990.

Immer wieder Ausnahmen

Es regelt die Mindestabflüsse an verschiedenen Pegeln der Ruhr. Bei Trockenheit kann der Ruhrverband eine Reduzierung der gesetzlich festgelegten Mindestabflüsse beantragen. Von dieser Möglichkeit hat der Verband in den letzten drei Jahren mehrfach Gebrauch gemacht. Auf diese Weise konnten die Wasservorräte in den Talsperren geschont und krisenhaften Entwicklungen entgegengewirkt werden.

Allerdings stammen die derzeitigen Grenzwerte der Mindestabflüsse im Ruhrverbandsgesetz aus dem Jahr 1990. Vor 30 Jahren konnten die die derzeitigen und die zu erwartenden klimatologischen und hydrologischen Verhältnisse noch keine Berücksichtigung finden.

Mit externen Gutachtern

Daher wollen das NRW-Umweltministerium und der Ruhrverband die Vorgaben überprüfen. Am Mittwoch, den 13.1., fand die Auftaktveranstaltung statt. In den Bearbeitungsprozess eingebunden sind die Arbeitsgemeinschaft der Trinkwasserwerke an der Ruhr (AWWR) und externe Gutachter. (hp)