Wasser

Sammelklage gegen Mainzer SW?

In Mainz gibt es immer wieder Ärger um die Trinkwasserpreise – kaum ist der eine Rechtsstreit beendet, droht schon der nächste. Und diesmal könnte es teuer werden.
01.11.2018

Die Mainzer streiten um die Trinkwasserpreise. Zu den Protagonisten zählen die Stadtwerke, ein Kunde und das Kartellamt.

Erst im August sprach das Oberlandesgericht Koblenz Recht - Ruhe kehrt im Streit zwischen Rechtsanwalt Johannes Zindel und den Mainzer Stadtwerken dennoch nicht ein. Fünf Jahre lang hat sich Zindel durch zwei Instanzen geklagt, um eine Rückzahlung der Trinkwasserkosten für die Jahre 2010 und 2011 zu erwirken. Der Versorger muss ihm nach dem Richterspruch nun knapp 100 Euro plus Zinsen zurückzahlen.

Damit gibt sich Zindel allerdings noch nicht zufrieden, berichtet die Lokalpresse. Laut der Allgemeinen Zeitung strebt der Jurist nun eine Sammelklage an. Publik wurde das Thema durch die Stadtratsfraktion der Freien Wähler Gemeinschaft. Müssten alle Betroffenen im Versorgungsgebiet entschädigt werden, könnte das für die Stadtwerke Kosten im zweistelligen Millionenbereich bedeuten.

Ansprüche sind wahrscheinlich verjährt

Ob es allerdings wirklich soweit kommt, ist fraglich: Einerseits ist eine Sammelklage nur möglich, wenn jeder Betroffene mit einer ähnlichen Klage vor Gericht ziehen würde oder die Kläger sich von Zindel vertreten lassen. Dafür müssten sie ihm jedoch Abschlagszahlungen leisten. Auch die Verjährungsfrist spielt den Stadtwerken in die Hände:  "Wir haben unsere Juristen konsultiert, die eindeutig der Meinung sind, dass diese Ansprüche verjährt sind", hatte Stadtwerke-Vorstandsvorsitzender Daniel Gahr laut Zeitungsbericht auf einer Pressekonferenz im August erklärt. Ursprung der Streiterei zwischen Zindel und dem Kommunalunternehmen war die Rüge des Landeskartellamts gegen die Mainzer Wasserpreise.

Die Behörde hat bereits im Jahr 2003 sowie zehn Jahre später die Durchschnittspreise der 38 größten deutschen Städte verglichen. Die Preise in der Rheinstadt lagen rund 24 Prozent über den Vergleichswerten. Am Ende ging das OLG davon aus, dass Kunden zwischen 2010 und 2012 insgesamt 15 Prozent zu viel gezahlt hatten, so die Lokalpresse. Die Stadtwerke hingegen rechtfertigten die Preise mit Investitionen in die Infrastruktur und Wasserwerke. Für Anfragen der ZfK war die Pressestelle der Mainzer Stadtwerke nicht zu erreichen.  (ls)