Im internationalen Vergleich bewegen sich die Leistungen der Wasserversorgungsunternehmen traditionell auf einem hervorragenden Niveau, schreibt Rödl & Partner in einem Beitrag. Zur dauerhaften Sicherstellung einer nachhaltigen Investitionsfähigkeit müsse die Trinkwasserversorgung „sachgerecht und nachhaltig finanziert werden“.
Dabei spielten unter anderem die Erlöse aus Wasserverkäufen eine entscheidende Rolle, die anhand von Tarif- bzw. Preismodellen ermittelt werden. Diese Erlöse sollten kostendeckend sein und die individuellen Rahmenbedingungen vor Ort bestmöglich abbilden. Doch gerade dies sei in der Praxis bei der Festlegung der Preis- bzw. Tarifstruktur oft nicht der Fall, stellen die Berater fest.
Fokus auf der Menge
So passt häufig die Preis- bzw. Tarifstruktur nicht zu den Kosten der Wasserversorgung. „Diese Feststellung gilt rechtsformunabhängig sowohl für Wasserpreise als auch für Wassergebühren und ist ebenso wenig neu wie es sich hierbei um eine exklusive Meinung handelt“, heißt es wörtlich.
Zwar liefern Beobachtungen der jüngeren Vergangenheit durchaus Indizien dafür, dass viele Versorger sich um eine sukzessive Angleichung der Erlös- an die Kostenstruktur bemühen, der überwiegende Teil der Unternehmen hält jedoch unverändert an historisch gewachsenen Preisstrukturen fest und finanziert sich überwiegend über mengenabhängige Erlöse.
Grenzen der „klassischen“ Modelle
In diesen Fällen empfiehlt Rödl & Partner eine stärkere Gewichtung der Tarifstruktur im Bereich mengenunabhängiger Erlöse, was schon seit Jahren Konsens in der Diskussion zu Wasserentgelten sei. Doch selbst wenn ein Versorger bereits erste Schritte zur Angleichung der Erlösstruktur an die Kostenstruktur eingeleitet hat, bedeute dies noch nicht, dass die Finanzierung der Wasserversorgung bestmöglich auf künftige Herausforderungen eingestellt ist.
Dies liege an den vielerorts unverändert vorherrschenden Tarifmodellen von Wasserversorgungsunternehmen. Diese „klassischen“ Modelle, bei denen die Finanzierung über eine mengenbezogene Komponente und einen mengenunabhängigen Entgeltbestandteil erfolgt, stoßen nämlich gerade beim Ansinnen einer möglichst leistungsgerechten Finanzierung der Wasserversorgung an ihre Grenzen.
Zähler ist das Hindernis
Dies hängt mit dem (Kunden-)Zähler als Maßstab der Verrechnung zusammen, der kaum sachgerechte Abstufungen der Leistungen ermöglicht. Bei Einhaltung des technischen Regelwerks können in Gebäuden mit bis zu 30 Wohneinheiten gleichartige Zähler einer Kategorie installiert werden, erläutert Rödl & Partner. In der Praxis fallen regelmäßig mehr als 90 Prozent der Kunden eines Wasserversorgungsunternehmens in diese Kategorie, die betroffenen Kunden zahlen ein identisches Zählerentgelt.
Diese „Gleichmachung” der Kunden sei messtechnisch betrachtet sinnvoll und sachgerecht, könne mit Blick auf das Tarifmodell des Wasserversorgungsunternehmens jedoch zu Verwerfungen führen. Dies gelte zumindest dann, wenn die Leistungsabnahme der Kunden mit gleichartigem Zähler unterschiedlich ist, rechnen die Experten vor. Dabei zeigen sich die Verwerfungen umso drastischer, je heterogener das Abnahmeverhalten der Kunden ist. Solche Verwerfungen lassen sich gerade in der Klasse der kleinen Zähler regelmäßig beobachten.
Mögliche Alternativen
Ein Lösungsweg, der sich in der Branche immer größerer Beliebtheit erfreut, besteht in der Umstellung des Tarifmodells der Wasserversorgung. Dabei sind zumindest theoretisch vielfältige Ansätze denkbar, die von einer Flatrate über eine Grundpreisbemessung anhand der Wohnfläche oder der Wohneinheitenanzahl bis hin zur Abrechnung eines Grundpreises je Verbrauchsklasse reichen. „Ob bzw. welche Form einer Umstellung im Einzelfall geeignet ist, sollte dabei stets vor dem Hintergrund der unternehmensindividuellen Gegebenheiten – beispielsweise der örtlichen Kunden- und Versorgungsstruktur – beurteilt werden“, rät die Nürnberger Unternehmensberatung.
Die Grundpreisbemessung auf Grundlage der Wohneinheitenanzahl kann inzwischen als etablierte Alternative zum klassischen Tarifmodell bezeichnet werden. Hier wird durch eine stärkere Berücksichtigung der tatsächlichen Vorhalteleistung eine feinere und geeignetere Preisdifferenzierung möglich. Dies erweist sich insbesondere in urbanen Versorgungsgebieten mit einem hohen Anteil an Mehrfamilienhäusern als vorteilhaft.
Aufwendige Datenerhebung
Da dem Wasserversorger allerdings in der Regel keine verlässlichen Informationen zur Wohneinheitenanzahl je Gebäude vorliegen, geht dieses Tarifmodell regelmäßig mit einem hohen Aufwand für die notwendige Datenerhebung und -pflege einher. Dabei ist es zumeist auch unumgänglich, die Kunden in Form einer Befragung in den Prozess der Tarifumstellung einzubeziehen.
Angesichts dieser Umstände erfreuen sich auch Tarifmodelle immer größerer Beliebtheit, die ohne aufwendige Datenerhebung eine verbesserte
Preisdifferenzierung im Bereich der mengenunabhängigen Erlöse ermöglichen. Eine Möglichkeit bietet beispielsweise die Ermittlung der Höhe des Grundpreises unter Einbeziehung des Verbrauchsverhaltens auf Kundenebene. Dabei kann ausschließlich auf ohnehin bereits im Unternehmen vorliegende Informationen zurückgegriffen werden. Sowohl für den Versorger als auch für die Kunden geht ein entsprechendes Modell somit mit einem geringen Umstellungsaufwand einher, wie Roedl & Partner feststellt. (hp)



