Wasser

Streit um Hamburger Wasserrechte vor Gericht

Die Hamburger Wasserwerke werden jährlich mit Millionen Kubikmeter Wasser aus der Nordheide beliefert. Derzeit gibt es nur vorläufige Bewilligungen. Die Hamburger Wasserwerke wollen nun mehr Sicherheit.
30.08.2021

Zur Sicherung der Trinkwasserversorgung möchten die Hamburger Wasserwerke erreichen, dass ihre Rechte zur Wasserentnahme in der Nordheide schwieriger zu widerrufen sind.

Der Streit um die ökologischen Folgen der Grundwasserentnahme in der Nordheide schwelt seit Jahrzehnten. Das Lüneburger Verwaltungsgericht verhandelt vom 6. Oktober an über sechs Klagen. Die Hamburger Wasserwerke wenden sich in dem Verfahren gegen die 2019 für 30 Jahre erteilte, sogenannte gehobene Erlaubnis im Landkreis Harburg. Damit wollen sie erreichen, dass die Bewilligung schwieriger zu widerrufen ist. «Die Wasserwerke wollen eine geänderte Gestattungsform», sagte eine Gerichtssprecherin.

Bis 2004 wurden mehr als 25 Mio. Kubikmeter pro Jahr gefördert. Danach gab es nur einen vorläufigen Zwischenbescheid als Grundlage. Der neue Antrag beläuft sich auf eine maximale Jahresmenge von 18,4 Mio. Kubikmetern. Der Kreis Harburg genehmigte eine durchschnittliche jährliche Wasserentnahme von 16,1 Mio. Kubikmetern. Höhere jährliche Wassermengen sind bis maximal 18,4 Mio. Kubikmeter pro Jahr möglich. Diese müssten dann jedoch durch niedrigere Mengen in anderen Jahren ausgeglichen werden, erklärte ein Sprecher des Kreises.

Landwirte und Umweltschützer gehören zu den Klägern

Die fünf weiteren Klagen – darunter der Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz Niedersachsen (LBU) – richten sich gegen die umfangreiche Erlaubnis. Eigentümer landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Flächen gehören auch zu den Klägern. Im Kern geht es darum, dass die Hamburger Wasserbelieferung zur Austrocknung von Bächen und Flüsschen in der Heide im Landkreis Harburg führen könnte.

Vor dem Hintergrund von Klimaveränderungen und der besonders trockenen vergangenen Sommer werden immer mehr kritische Stimmen laut. Die Wasserwerke und andere Gutachter argumentieren, dass die Wasserreservoirs durch Niederschläge wieder aufgefüllt würden. Für den Rechtsstreit sind drei Verhandlungstage am 6., 7. und 8. Oktober anberaumt. (dpa/hp)