Bei gewerblich genutzten Brunnen ist ein Genehmigungsverfahren mit Gutachten erforderlich.

Bei gewerblich genutzten Brunnen ist ein Genehmigungsverfahren mit Gutachten erforderlich.

Bild: © Pavel/AdobeStock

Die Trockenheiten der vergangenen Jahre haben zu mehr Anfragen bei Brunnenbauern in Ostdeutschland geführt. Tendenziell sei die Nachfrage sowohl in der Landwirtschaft als auch bei Privatleuten gestiegen, sagte der Vorsitzende des Bohr- und Brunnenbauverbandes Ost, Peter Müller, der Deutschen Presse-Agentur.

Einerseits gehe es darum, neue Brunnen anzulegen oder vorhandene wegen gesunkener Wasserspiegel zu vertiefen. Andererseits alterten Brunnen durch stärkere Wasserschwankungen rascher und müssten saniert werden.

Auswirkungen auf Wasserschutzgebiete

Vor allem in ländlichen Regionen gibt es häufig private Brauchwasserbrunnen. Wenn sie vertieft werden, muss das den Behörden gemeldet werden, erklärte Müller. Im gewerblichen Bereich sei für den Neubau oder die Erweiterung von Brunnen – etwa für die Bewässerung von Feldern in der Landwirtschaft – ein Genehmigungsverfahren mit Gutachten erforderlich.

Dabei gehe es um Auswirkungen auf Wasserschutzgebiete oder andere Brunnen in der Umgebung. Hintergrund ist, dass über solche Brunnen in der Regel weit größere Mengen an Wasser gezogen werden als im privaten Bereich. Zudem soll verhindert werden, dass sich Brunnenbesitzer gegenseitig das Wasser abgraben. (dpa/hp)

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