Wasser

VBEW: Nitratproblem wird in Bayern kleingerechnet

Der Verband bemängelt die Umsetzung der Düngeverordnung in die bayerische Ausführungsordnung – mit seltsamen Folgen.
11.12.2020

Vergleich der nitratbelasteten Gebiete in Bayern 2018 (re.) und 2021 (Entwurf)

In Bayern wird der Großteil des Trinkwassers aus Grundwasser gewonnen. Seit 1. Mai gilt zum Schutz des Trinkwassers die neue Düngeverordnung, die auch neue Kriterien und Maßnahmen für mit Nitrat belastete Gebiete vorsieht. In der bayerischen Umsetzung, der Ausführungsverordnung Düngeverordnung (AVDüV), haben sich „die mit Nitrat belasteten Gebiete nun im Vergleich zum Jahr 2018 – zumindest auf den ersten Blick wundersam – halbiert“, heißt es einer Mitteilung des Verbandes der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e.V. – VBEW.

Bisher waren rund 25 Prozent der Landesfläche als nitratbelastetes, sogenanntes rotes Gebiet ausgewiesen. In der bayerischen Ausführungsverordnung reduziert sich diese Fläche auf zwölf Prozent. „Und das, obwohl die Nitratwerte in Bayern seit Jahren weitgehend konstant sind und an einigen Stellen sogar steigen“, konstatiert der Verband.

Wie Pippi Langstrumpf

Der VBEW äußert daher massive Kritik an der Verordnung. „Da fällt einem doch gleich das Kinderlied von Pippi Langstrumpf ein: Ich mache mir die Welt, wie sie mir gefällt. Damit es nicht so auffällt hat man sich zumindest redlich bemüht, dem vorliegenden Ergebnis einen wissenschaftlichen Anstrich zu geben“, sagt Detlef Fischer, Geschäftsführer des VBEW.

Hintergrund der aktuellen Reduzierung der roten Gebiete ist ein grundlegend anderes Ausweisungsverfahren als 2018. Um die verschärften Auflagen in den roten Gebieten möglichst zu vermeiden, liegt der Ansatz nun weniger auf einer möglichst flächendeckenden Vorsorge, sondern auf einer Hot-Spot-Strategie. Das sei im Sinne eines flächendeckenden Grundwasserschutzes allerdings nicht nachhaltig, meint der VBEW.

Engeres Messstellen-Netz

Überdies soll das Ausweisungsmessnetz, das die Messwerte als Grundlage für die Gebietsausweisung liefert, in den nächsten Jahren mehr als verdoppelt werden soll. Der VBEW geht davon aus, dass sich die Gebietskulisse dann in Teilen erneut signifikant verändern wird. Das habe zur Folge, dass ein Landwirt 2018 in einem roten, 2021 in einem grünen und 2024 wieder in einem roten Gebiet liege.

Es sei nun Aufgabe der bayerischen Staatsregierung zu kommunizieren, dass die Gebietskulissen von 2018 und 2021 nur bedingt vergleichbar sind und dass sich die tatsächliche Belastung der Wasserressourcen mit Nitrat auf einem konstant zu hohen Niveau bewegt. Auch dürfe nicht der Eindruck erweckt werden, grüne Gebiete wären gänzlich unbelastet. Hier gelten lediglich einige Erleichterungen für bestimmte, oftmals kleinere Betriebe. (hp)