Wasser

Wasser sorgfältig nutzen: Feldberegnung nur noch bei wenig Wind

Der Landkreis Lüneburg hat deshalb eine Allgemeinverfügung erlassen.
14.07.2021

Bei starkem Wind wird das Wasser verweht oder es verdunstet.

Kostbares Grundwasser soll da ankommen, wo es benötigt wird: zum Beispiel auf dem Feld, bei den angebauten Pflanzen. Zielorientierte Beregnung nennen die Experten den sorgfältigen Umgang mit dem kühlen Nass, den der Landkreis Lüneburg jetzt mit einer Allgemeinverfügung erstmals in einen rechtlichen Rahmen fasst.

Seit Dienstag dürfen Landwirte ab einer Windgeschwindigkeit von acht Metern pro Sekunde – das sind knapp 30 Stundenkilometer – nicht mehr mit Sprengern bewässern. Die Regelung wurde vom Landkreis im Einvernehmen mit der Politik und der Landwirtschaft erarbeitet.

Androhung von Bußgeldern

„Starker Wind weht das Wasser oft auf angrenzende Wege oder Wälder, außerdem verdunstet mehr und kommt nicht bei den Pflanzen an“, begründet Claudia Schröder vom Fachdienst Umwelt beim Landkreis Lüneburg den Schritt.

Viele Landwirte setzen den sparsamen Umgang mit Wasser bereits jetzt in die Praxis um und verzichten bei starkem Wind darauf, die Beregnungsmaschinen anzustellen. „Alle anderen wollen wir nun mit der Allgemeinverfügung erreichen“, so Schröder. Wer sich nicht an daran hält und auch bei höheren Windgeschwindigkeiten beregnet, riskiert im Einzelfall ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro nach dem Wasserhaushaltsgesetz. (hp)