Insbesondere bei Vorhaben mit einem längeren Planungshorizont - beispielsweise einer Kanalsanierung - können Stadtwerke von einem Bausparvertrag profitieren.

Insbesondere bei Vorhaben mit einem längeren Planungshorizont - beispielsweise einer Kanalsanierung - können Stadtwerke von einem Bausparvertrag profitieren.

Bild: © Daniel Karmann/dpa

Die CSU-Fraktion will auch künftig die Kommunen bei der Instandsetzung von teils jahrzehntealten Trink- und Abwasseranlagen in Bayerns Gemeinden unterstützen. Daher setzt sich die CSU-Fraktion per Dringlichkeitsantrag gemeinsam mit dem Koalitionspartner Freie Wähler dafür ein, dass die Härtefallförderung nach den „Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben“ (RZWas) um vier Jahre verlängert und gleichzeitig optimiert wird. Der Antrag soll am Donnerstag im Plenum des Bayerischen Landtags beschlossen.

In Zukunft werden die Auszahlungen der Zuwendungen haushaltsabhängig auf eine Million Euro je Gemeinde und Jahr gedeckelt. Insgesamt können bis zu drei Millionen Euro für Projekte bei Verbundleitungen und Anlagensanierungen beantragt werden. Die Härtefallschwellen für die Förderung bleiben unverändert, jedoch werden künftig nur Kommunen mit bis zu 20.000 Einwohner unterstützt, um die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bestmöglich in ländlichen und in strukturschwachen Gebieten zu verteilen.

Stabilisierung für die Wasserpreise

Dazu erklärt Eric Beißwenger, umweltpolitischer Sprecher der CSU-Fraktion: "Die hervorragende Trinkwasserqualität ist maßgeblich für die Lebensqualität der Menschen in Bayern. Um unsere Bürger vor unzumutbaren Kosten bei der Sanierung bestehender Leitungssysteme zu schützen, fördert der Freistaat die dafür zuständigen Gemeinden seit Anfang 2016 in besonderen Härtefällen: Mit vollem Erfolg! Durch die sogenannte RZWas-Härtefallförderung konnten wir bislang fast 15 Prozent unserer bayerischen Kommunen und Verbände bei der Sanierung von Trink- und Abwasseranlagen fördern und bei der Schaffung leistungsfähiger Verbundstrukturen unterstützen."

Alexander Flierl, der die optimierten Konditionen mit ausgearbeitet hat, erklärt: "Die ursprünglich bis Ende 2021 befristete Förderrichtlinie wird nun auf Initiative der Regierungsfraktionen um mindestens weitere vier Jahre fortgeführt und ausgebaut. Wir wollen, dass der Erlass von neuen Förderbescheiden zügig fortgesetzt werden kann. Nur so können wir unseren Gemeinden die nötige Planungssicherheit für die Instandsetzung von Leitungs- und Abwasserkanälen geben und die Bürger von hohen Kostenbeteiligungen entlasten.“ (hp/dpa)

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