„Am Wasser kommt künftig keine Regierung mehr vorbei“, sagt OOWV-Chef und VKU-Vize Karsten Specht.

„Am Wasser kommt künftig keine Regierung mehr vorbei“, sagt OOWV-Chef und VKU-Vize Karsten Specht.

Bild: © OOWV

Wie schätzen Sie den Dialogprozess, mit dem die Nationale Wasserstrategie erarbeitet wurde, ein?
Ich schaue ungern zurück, sondern nach vorn. Wichtig ist und bleibt, dass alle Stakeholder, Politik, Wasserwirtschaft und alle diejenigen, die Wasser nutzen, verstehen müssen, dass wir im Umgang mit der Ressource Wasser gesamtgesellschaftlich umdenken und sorgsamer mit ihr umgehen müssen. Intelligentes Wassermanagement ist ein sektorenübergreifender Prozess, an dem viele mitwirken müssen: Wasserwirtschaft, Landwirtschaft, Naturschutz, Bodenschutz, Forstwirtschaft sowie Industrie, mittelständische Unternehmen, Behörden und Politik.

Welche Punkte sollten geändert, noch berücksichtigt oder gestrichen werden?
Wir haben eine gute Grundlage mit einzelnen Schwächen. Die Strategie schlägt beispielsweise Maßnahmen vor, bei denen die Finanzierungsfrage ungeklärt bleibt oder einseitig zu Lasten der Wasserwirtschaft und ihrer Kunden ausgestaltet ist. Außerdem greifen Maßnahmen, die auf Bundes- oder unter Beteiligung der Landesebene entwickelt werden sollen, in bisherige Gestaltungsspielräume auf kommunaler Ebene direkt ein, das ist nicht sinnvoll. Nun müssen wir schauen, was die kommende bzw. die kommenden Bundesregierungen vorhaben. Am Wasser kommt künftig keine Regierung mehr vorbei.

Wasserversorgung muss in kommunaler Hand bleiben, heißt es in der Nationalen Wasserstrategie. Wurde das im Laufe des Wasserdialogs in Frage gestellt?
Nein. Es gibt nach meiner Einschätzung weder national noch auf der europäischen Ebene eine ernstzunehmende politische Initiative, die die kommunale Organisationshoheit für die Wasserwirtschaft - ein Kernstück kommunaler Daseinsvorsorge - in Frage stellt. Diese Ideen sind vor einigen Jahren sehr gründlich aus den politischen Kalendern gestrichen worden. Aber es ist nicht falsch, dies in einer nationalen Wasserstrategie an prominenter Stelle nochmals klarzustellen. Denn das ist es auch, was die Bürgerinnen und Bürger vor Ort wollen: Wasser – am besten in kommunaler Hand!

Die Finanzierung der in der Wasserstrategie angedachten Vorhaben ist ein Kraftakt. Das BMU hat ein Sofortprogramm von einer Mrd. Euro für die Gewässerentwicklung und die Anpassung der Wasserwirtschaft an den Klimawandel vorgeschlagen. Wie ist diese Summe in Relation zur Größe der Aufgabe einzuschätzen?
Da legen Sie den Finger in die Wunde. Schon heute ist der Erhalt und die Erneuerung der jetzigen Leitungen eine Mammutaufgabe. Jährlich investiert die Wasserwirtschaft rund 8 Milliarden Euro in die Infrastruktur. Klimatische und demografische Herausforderungen sind hier teilweise bereits miteinberechnet. Jetzt kommen wir an einen Punkt, an dem aufgrund des Alters der Leitungen in erhöhtem Maße Reinvestitionen fällig werden.
Wichtig ist, sich hier ehrlich zu machen: Der größte Teil der Kosten wird bei der Wasserwirtschaft und ihren Kunden bleiben. Deshalb müssen wir auch neue Ansätze gehen: Beispielsweise sollten die Verursacher von Gewässerbelastungen über erweiterte Herstellerverantwortung stärker mit in die Pflicht genommen werden.

Das BMU strebt die Einführung bundeseinheitlich geregelter Wasserentnahmeentgelte an. Was ist davon zu halten?
Tatsächlich ist aktuell das Ob und die Höhe des Wasserentnahmeentgeltes in den Bundesländern sehr unterschiedlich geregelt. Trotzdem sehe ich in einer bundesweiten Vereinheitlichung alleine keinen Vorteil. Vor allem dann nicht, wenn das in der Summe zu einer stärkeren Belastung der Wasserkundinnen und -kunden führen würde.
Viel wichtiger als die Vereinheitlichung ist die Frage, wofür dieses Entgelt erhoben und verwendet wird? Kommt es am Ende vollumfänglich den Wasserversorgern für ihre originären Aufgaben wieder zugute?
Vielleicht kommen wir ja im Verlauf des Interviews noch zur Abwasserabgabe. Sowohl bei den Reformüberlegungen zur Abwasserabgabe als auch hier beim Wasserentnahmeentgelt werde ich den Eindruck nicht los, dass der Weg des geringsten Widerstandes gesucht wird. Es scheint einfacher zu sein, über die Umlagefunktion von Wasser- und Abwasserentgelten den Kunden zur Kasse zu bitten als den viel steinigeren Weg zu gehen und beispielsweise auf die Verursacher von Gewässerverunreinigungen zu zielen. Für das Wasserentnahmeentgelt heißt das, dass zumindest alle Gewässernutzer gleichermaßen herangezogen werden müssen.

Das BMU schlägt auch die Einführung von „smarten“ Wassertarifen vor: Ist das sinnvoll?
Smart klingt immer so schön nach einfach, nicht wahr? Es ist richtig, dass es Überlegungen gibt, inwieweit dynamische Wasserpreismodelle als ein Steuerungsinstrument dazu beitragen könnten, mit Nutzungskonflikten und saisonaler Knappheitssituationen umzugehen. Letzten Endes müssen wir die Frage beantworten: Lässt sich über ein (Wasser-)Preissignal das Nutzungsverhalten der Verbraucher überhaupt effektiv und anhand eventueller Knappheitssituation angemessen steuern? Überspitzt gefragt: Wie hoch muss Ihre Einsparung sein, damit Sie nachts um 3 Uhr duschen?
Eine Differenzierung nach Art der Wassernutzung ist nicht möglich. Zwar lässt sich mittels digitaler Zähler erfassen, wie viel Wasser wann aus der Leitung entnommen wird, aber nicht, wofür das Wasser genutzt wird bzw. wie viele Personen am “Wasseranschluss” hängen.
Dazu ein Gedankenspiel: Eine Poolbefüllung in einem Einfamilienhaus sieht an einem Wasserzähler ähnlich aus wie die alltägliche Wassernutzung in einem Mehrfamilienhaus während der Morgenstunden. Kommt es bedingt durch eine lange Trockenperiode zu einer lokalen bzw. regionalen Knappheitssituation in der Wasserversorgung, müsste man die Wasserabnahme in beiden Fällen entsprechend verteuern, um das Verbrauchsverhalten zu steuern. Diese Differenzierung ist schwierig, weil man hier durchaus den oder die “Falschen” treffen könnte, zumal man sich die Frage stellen muss, ob das Preissignal überhaupt zeitnah wahrgenommen werden kann. Denn Mieter erhalten es erst zeitverzögert über ihre Nebenkostenabrechnung.

Das BMU will die Abwasserabgabe neugestalten, so dass sie stärkere Anreize für eine weitere Verringerung der Gewässerverschmutzung durch kommunales und industrielles Abwasser setzt. Die Einnahmen könnten unter anderem dafür genutzt werden, um Kläranlagen mit einer 4. Reinigungsstufe auszustatten. Wie ist Ihre Meinung dazu?
Tatsächlich ist die Modernisierung der Abwasserabgabe längst überfällig. Das bestehende Instrumentarium wird den veränderten Rahmenbedingungen der kommunalen Abwasserwirtschaft und des Gewässerschutzes nicht mehr gerecht.
Aber sich allein auf Finanzierungsfragen zu konzentrieren, greift zu kurz. Bisherige Reformüberlegungen zielen im Ergebnis immer auf eine deutliche Erhöhung der Abwasserabgabe ab. Hier braucht es politisch mehr Mut, die wesentlichen Stellschrauben neu auszurichten, beispielsweise die Verrechnungsthematik oder die Ausgestaltung der optionalen Messlösung. So könnte die Abwasserabgabe zu einem sinnvollen umweltpolitischen Beschleuniger werden, ohne die Abwasserentgelte zusätzlich zu belasten. Leitgedanke bei Bund und Länder scheint aber mehr und mehr zu sein: Nur was mehr Geld in die Kassen bringt, soll Teil der Reform werden. 
Dabei bleibt aber allzu gerne unberücksichtigt, wer die Abwasserabgabe über seine Abwassergebühren am Ende zahlen muss und dieses Geld aufbringt. Für die Bürgerinnen und Bürger würde dieser Weg zu steigenden Wohnnebenkosten führen. Für uns ist dagegen klar: Eine reformierte Abwasserabgabe darf in einer Gesamtbewertung keine finanzielle Mehrbelastung für die Abwasserentsorger zur Folge haben.

Die Hersteller sollen für die Stoffe, die das Wasser verunreinigen, stärker in die Verantwortung genommen werden. Ist das Ihrer Meinung nach realisierbar?
Ja. Ähnlich wie im europäischen Abfallrecht wäre es möglich, eine erweiterte Herstellerverantwortung auch für den Gewässerschutz zu verankern. Das zeigt ein vom VKU beauftragtes Gutachten aus dem letzten Jahr deutlich.
Die Umweltziele des europäische Green Deals bieten nun eine Möglichkeit, das umzusetzen. Das klappt aber nur, wenn es in der laufenden Legislaturperiode des Europaparlaments und der Amtszeit der EU-Kommission gelingt, eine erweiterte Herstellerverantwortung rechtlich zu verankern. Sowohl das Bundesumweltministerium als auch die Umweltministerkonferenz und die zuständige Generaldirektion der Kommission in Brüssel haben unseren Vorschlag sehr positiv aufgenommen und bereits aufgegriffen. Das gibt mir Hoffnung, dass wir das dicke Brett gebohrt bekommen.

Auf das ganze Land gesehen hat Deutschland keinen Trinkwassermangel. Allerdings ist das regional sehr unterschiedlich. In welchen Regionen in Ihrem Verantwortungsbereich kann es bei lange andauernder Trockenheit zu Engpässen kommen?
Sowohl die Ressourcensituation als auch andere Rahmenbedingungen, beispielsweise die Wassermenge, die ein Wasserversorger entnehmen darf, unterscheiden sich regional teilweise stark voneinander. Zudem ist die Wassernachfrage örtlich und zeitlich unterschiedlich. Die Wassermenge, die dafür erforderlich ist, hängt vom Bedarf von Verbrauchern, Gewerbe, Industrie und anderen Nutzern ab. Steigender Zuzug sowie die Ansiedlung von Handel und Gewerbe führen insgesamt zu einer größeren Abgabemenge.
Im OOWV-Versorgungsgebiet sind im Grunde genommen ausreichend Wasserressourcen vorhanden. Allerdings sind wir hinsichtlich der Fördermenge durch Wasserrechte begrenzt. Und auf der technischen Seite stoßen wir an Tagen mit Spitzenlasten an unsere Grenzen, wenn viele Menschen gleichzeitig ihre Hähne öffnen und große Mengen anfordern. Das geschieht – überspitzt formuliert – vor allem dann, wenn an warmen Tagen allerorts die Rasensprenkler in Betrieb genommen und nebenbei die Gartenpools befüllt werden während im Haus die Dusche läuft. Dieses Verhalten kann dazu führen, dass der Druck im Leitungssystem sinkt. Die Abnehmer am Ende der Leitung merken dann, dass das Wasser nicht mehr mit der gewohnten Kraft aus dem Hahn fließt – besonders, wenn sie topografisch höher liegen als ringsum liegende Gebiete und das Trinkwasser „bergauf fließen“ also gepumpt werden muss. Dem wirken wir als OOWV zum Beispiel mit dem Bau neuer Versorgungsleitungen, Druckerhöhungsstationen und Speicherpumpwerken entgegen.
Auch der Verbraucher kann etwas tun, sorgsam und verantwortungsbewusst mit dem kühlen Nass umzugehen: Bei anhaltenden Trockenperioden sollten Verbraucher in betroffenen Ortschaften abwägen, ob der Wassergebrauch in allen Fällen wirklich nötig ist - etwa bei der Gartenbewässerung. Ein Rasensprenger beispielweise verbraucht bis zu 800 Liter Wasser in der Stunde. Zum Vergleich: Normalerweise verbrauchen wir pro Kopf nur 120 Liter am Tag. Schon die Verlegung von Gießzeiten in die frühen Morgenstunden kann helfen, um die Systeme nicht überzustrapazieren. Auch das Regenwasser in Tonnen zu sammeln, um damit zu gießen, hilft. Zudem: Rasen kann ruhig auch mal braun werden. Das mag für den Augenblick nicht schön aussehen, aber der Rasen erholt sich nach einigen Regenschauern schnell.

Die Fragen stellte Elwine Happ-Frank

Das komplette Interview können Sie in der an diesem Montag erscheinenden ZfK-Juli-Ausgabe lesen. Zum Abo geht es hier.

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