André Bähler, Vorsteher des Wasserverbands Strausberg-Erkner (WSE)

André Bähler, Vorsteher des Wasserverbands Strausberg-Erkner (WSE)

Bild: © Cathrin Bach/WSE

Sie können den Wasserverbrauch in Ihrem Verbandsgebiet bei Versorgungsengpässen rationieren. Dafür wurde die Verbandssatzung geändert. Warum ist das nötig?
Das Wort Rationierung möchten wir in dem Zusammenhang nicht nutzen, wir sprechen lieber von Deckelung oder Kontingentierung. Wir haben mit Tesla einen neuen Kunden in unserem Gebiet, der erhebliche Wasserbedarfe angemeldet hat. Wie wir verschiedentlich gesagt haben, bringt uns das an den Rand unserer Versorgungskapazitäten.

Können Sie das Thema Deckelung ein bisschen näher erläutern: Wie funktioniert das?
Wir haben unser Verbandsgebiet in zwei Teile aufgeteilt, einmal das „normale“ Verbandsgebiet und außerdem das Industrie- und Gewerbegebiet in Freienbrink, wo sich auch die Tesla-Ansiedlung befindet. Für beide Teile haben wir in unserer Verbandssatzung eine gleichlautende Reglementierungsregelung beschlossen. Sie sieht vor, dass wir bei länger andauernden Trockenperioden im Sommer die Möglichkeit haben, bei einzelnen Kunden bestimmte Verbrauchsspitzen zu untersagen. Damit wollen wir die anderen Kunden davor schützen, dass ihre Bedarfe nicht gedeckt werden können.

Ist das eine neue Situation?
Bislang waren Engpasssituationen ausgeschlossen, weil wir dank unserer Überkapazitäten einen Ausgleich schaffen konnten. Allerdings stehen uns diese Reserven aufgrund der Gewerbeansiedlung des Elektroauto-Herstellers nicht mehr zur Verfügung.

Wie gehen Sie damit um, dass die Tesla-Fabrik viel Wasser braucht?
Wir haben mit Tesla einen Vertrag ausgehandelt, der eine solche Deckelung vorsieht. Insofern ist die Ausweitung dieser Regelung auf alle Kunden sozusagen eine Gleichstellung. Damit schaffen wir nicht nur für uns Planungssicherheit, sondern auch für die Gemeinschaft aller Kunden, so dass sie vor einer Überlastungssituation vorausschauend geschützt werden.

Wie sieht die konkrete Umsetzung aus?
Bei drohenden Engpässen werden wir uns an Kunden wenden, die hohe Verbräuche haben. Das sind in der Regel Gewerbekunden. Wir verhandeln dann beispielsweise darüber, ob die Wassernutzung in Schwachlastzeiten verlegt werden kann. Oder wir empfehlen den Bau eines Pufferbehälters, mit dem der Kunde seine Verbrauchsspitzen selbst decken kann.

In den Medien war davon die Rede, dass es Ihnen vor allem um die Besitzer von Swimmingpools geht?
Das stimmt nicht. Wir haben natürlich sehr viele Kunden mit Einfamilienhäusern mit Grundstück. Wenn man sich unser Verbandsgebiet bei Google Earth anschaut, kann man sehen, wie viele Pools in den letzten Jahren gebaut wurden. Das merken wir auch am Wasserverbrauch, der im Frühjahr manchmal „durch die Decke“ geht. Ein Problem für uns ist sicherlich, dass viele Kunden lieber das Wasser austauschen als Desinfektionsmittel zu nutzen. Für diesen Zweck sind die Kapazitäten nicht vorhanden und können auch nicht vorgehalten werden.

Derzeit steht ein Prozess um Ihre Wasserrechte vor Gericht an. Um was geht es da?
Dabei geht es um eine Bewilligung, die uns die Wasserrechtsbehörde im Jahr 2020 erteilt hat. Sie wird von den Verbänden Grüne Liga und NABU beklagt. Wir sind hier nur Beigeladene, weil wir die Begünstigten dieser Erlaubnisse sind. Beklagter ist das brandenburgische Landesamt für Umwelt, die Obere Wasserbehörde, als Genehmigungsgeber. Ziel der Klage ist, die Bewilligung für 3,76 Mio. Kubikmeter Fördermenge im Jahr außer Kraft zu setzen. Sollte das Gericht dem folgen, dann steht bei uns die gesamte öffentliche Trinkwasserversorgung, samt der Gewerbekunden einschließlich Tesla, in Frage, weil wir dann einfach nicht über die nötigen Mengen verfügen.

Wie ist denn grundsätzlich die Lage der Trinkwasserversorgung in Ihrem Gebiet?
In Deutschland geht man ja davon aus, dass die öffentliche Trinkwasserversorgung mit genügend Kapazitäten ausgestattet ist, auch trockene Sommer zu überstehen. In den vergangenen Jahren sind allerdings – unter anderem wegen der steigenden Mieten in Berlin – immer mehr Menschen ins Umland, also in unser Verbandsgebiet, gezogen. Das führt dazu, dass die Kapazitätsreserven – Erlaubnismenge minus tatsächlicher Verbrauch –, die wir eigentlich immer hatten, über die Jahre geschrumpft sind. Spätestens 2018 – das war ein sehr trockenes Jahr bei uns – sind wir dann nahe an die kapazitiven Möglichkeiten unserer Anlagen gekommen.
Gleichzeitig haben wir festgestellt, dass wir aufgrund der langen Bearbeitungszeiten der Genehmigungsbehörden für neue Wasserrechte nicht in der Lage sein werden, über ausreichend Erlaubnismengen zu verfügen, um die Steigerung der Bedarfe abzubilden. Deshalb haben wir Alarm geschlagen. Dazu kam noch, dass durch die Tesla-Gewerbeansiedlung das Thema schlagartig sozusagen auf ein neues Level gehoben wurde.

Was ist dann passiert?
Wir haben mehrere Anträge auf eine Bewilligung von weiteren Wasserrechten gestellt, die aber zumindest zum Teil aus uns nicht erklärlichen Gründen negativ beschieden wurden. 2019 haben wir dann gemerkt, dass wir auf einen echten Engpass zusteuern. Das ist etwas, was wir als Träger der öffentlichen Trinkwasserversorgung in der Form nicht gewöhnt sind und durch langfristige, vorausschauende Planung vermeiden.

Wo sehen Sie die Ursachen dafür?
Ein Grund ist sicher, dass bei den Behörden grundsätzlich Unklarheit über die verfügbaren Ressourcen in der Region besteht. Was wir sehr kritisch sehen, ist, dass es keinen Trinkwasserversorgungs-Plan für Berlin und Brandenburg gibt. Hier ist das Land gefordert, ein Landeswasserversorgungskonzept für die Metropolregion Berlin-Brandenburg zu erarbeiten.

Für die Entsorgung der Abwässer der Tesla-Ansiedlung ist der Bau eines neuen Klärwerks nötig. Da geht auch nichts vorwärts?
Im Kern der Diskussion steht ein Grundstück, das wir für den Bau benötigen. Hierfür haben wir dem Land bereits vor mittlerweile zwei Jahren – im Februar 2020 – einen Vorschlag unterbreitet. Dabei handelt es sich um ein Landesforst-Grundstück, die betroffenen Behörden könnten das eigentlich unter sich regeln. Aber es war bislang nicht möglich, uns die Liegenschaft innerhalb angemessener Zeit zu einem vernünftigen Preis zu überlassen. Das Kaufpreisangebot des Landesforstes betrug die dreifache Summe des laut Gutachten anzusetzenden Wertes. Das erscheint uns eher als ein Abwehrangebot und bezogen auf die eigenen Unternehmen im Land scheint der Unterstützungsgedanke der Politik nicht so ausgeprägt zu sein. Interessanterweise hat die Öffentlichkeit ja gesehen, wie schnell Tesla das Grundstück für den Bau seiner Fabrik bekommen hat.

Das Interview führte Elwine Happ-Frank

Das komplette Interview lesen Sie in der an diesem Mittwoch erscheinenden ZfK-Februar-Ausgabe. Zum Abo geht es hier.

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