Das Verwaltungsgebäude der Stadtwerke Rastatt: Das Unternehmen muss sich seit Jahren mit den Folgen von PFC-Eintragungen beschäftigen.

Das Verwaltungsgebäude der Stadtwerke Rastatt: Das Unternehmen muss sich seit Jahren mit den Folgen von PFC-Eintragungen beschäftigen.

Bild: © Bettina Hesse

Das Landgericht Baden-Baden hat am Montag, 13. April, den Stadtwerken Rastatt weitgehend Recht gegeben: Es hat in der von den Stadtwerken geführten Zivilklage gegen die Umweltpartner Vogel AG ein Urteil erlassen.

Es besagt, dass die Abfallverwertungsgesellschaft als Verursacher der Grundwasserverunreinigung durch PFAS – also durch per- und polyfluorierte Chemikalien – im Einzugsgebiet der Rastatter Wasserwerke zu Schadensersatz verpflichtet ist.

Über die Höhe des Schadensersatzes sagt das Urteil noch nichts aus. Damit wird sich das Gericht im nächsten Schritt befassen.

Der Prozess hat sich lange hingezogen. Bereits 2019 haben die Stadtwerke Klage erhoben worden, im März 2022 wurde erstmals dazu verhandelt. Nachdem das Gericht ein Sachverständigen-Gutachten für erforderlich gehalten hatte, herrschte dreieinhalb Jahre Funkstille, wie die dpa in einer Mitteilung schreibt.

Gutachten zu den Ursachen der PFAS-Belastung

Erst seit Oktober 2025 war wieder verhandelt worden. Dort hatte ein Gutachter den Worten des Klägeranwaltes zufolge die Sicht der Stadtwerke gestützt. Klärschlämme aus Kläranlagen oder das Ablassen von Flugbenzin, wie es der Kompostunternehmer seinerzeit unter anderem vorgebracht hatte, kommen dem Gericht zufolge laut Gutachten nicht als Ursache für die Verunreinigungen infrage.

Hintergrund

Der durch PFAS in Mittelbaden verursachte Umweltskandal ist flächenmäßig einer der größten in Deutschland. Belastet sind dort rund 1100 Hektar Boden und rund 490 Millionen Kubikmeter Grundwasser auf einer Fläche von 127 Quadratkilometern. Das entspricht in etwa der Größe des Chiem- und Ammersees zusammen
Zur Sicherung der Trinkwasserversorgung mussten die Stadtwerke Rastatt umfangreiche Maßnahmen ergreifen, unter anderem ein Wasserwerk ganz stilllegen, zwei weitere mit aufwendigen Filteranlagen versehen, eine Vielzahl von Messstellen niederbringen und eine interkommunale Notverbindungsleitung legen.

Das Urteil bestätigte, dass die Aufbringung der Kompostgemische durch die Umweltpartner Vogel AG das Grundwasser großräumig mit PFAS verseucht hat. Dadurch seien die von den Stadtwerken Rastatt vorgebrachte Belastungen für die Trinkwasserversorgung verursacht worden. Dagegen kann das beklagte Unternehmen innerhalb eines Monats Berufung einlegen.

Mit der Klage wollen die Stadtwerke Kosten geltend machen, die ihr im Zusammenhang mit den festgestellten PFAS-Verunreinigungen entstanden sind. "Konkret handelt es sich dabei um Mehraufwendungen in unseren Wasserwerken und der dazugehörigen Infrastruktur, die zur Gewährleistung der Versorgung mit einwandfreiem Trinkwasser erforderlich waren und sind", sagte Olaf Kaspryk, Geschäftsführer der Stadtwerke Rastatt, der das Urteil begrüßt.

"Zum Zeitpunkt unserer Klageeinreichung vor sieben Jahren – im Mai 2019 – war uns bereits ein Schaden von 6,5 Millionen Euro für Maßnahmen zur Sicherung der Trinkwasserversorgung entstanden", führte Kaspryk weiter aus.

Weitere Klage offen

"Dieses Geld – und auch den nach der Klageerhebung weiter entstandenen Schaden – wollen wir ersetzt haben", so der Stadtwerkechef. "Es kann und darf nicht sein, dass die unbeteiligten Wasserverbraucher über den Wasserpreis die Kosten tragen müssen."

Allerdings wird es schwierig sein, diese Summe bei dem Komposthersteller einzutreiben. Es sei fraglich, ob das Unternehmen letztlich über genügend finanzielle Mittel verfüge, um möglicherweise Schadensersatz leisten zu können, heißt es in einer Meldung des SWR.

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