Nach jahrelangen Diskussionen hat das Kabinett den mühsam ausgehandelten Gesetzentwurf zur Einführung eines sogenannten Wassercents auf den Weg gebracht. "Es dient dem Schutz des Wassers", sagte der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU). Fällig werden soll der neue Wassercent mit Wirkung zum 1. Juli 2026.
Konkret soll künftig jeder, der im Freistaat Grundwasser entnimmt oder verbraucht, eine Abgabe von einheitlich zehn Cent pro Kubikmeter bezahlen. Es gibt eine Freimenge, von der unter anderem Unternehmen profitieren, sowie eine ganze Reihe von Ausnahmen.
Grundsätzlich gilt: Alle Entnehmer und Verbraucher von Wasser müssen die neue Gebühr bezahlen, also Wasserversorger, Wasserzweckverbände und Nutzer eigener Brunnen, auch Unternehmen und die Industrie. Entgeltpflichtig sind dabei Entnahmen über einer Freimenge von 5000 Kubikmetern pro Jahr. Für Privatpersonen dürften sich die Mehrkosten, die ihr Wasserversorger an sie weiterberechnet, nach Angaben der bayerischen Regierung auf fünf Euro pro Jahr belaufen.
Ausnahmen für Landwirte und Wärmepumpen
Für bestimmte Wassernutzungen werden keine zusätzlichen Gebühren erhoben, etwa für Entnahmen für den "landwirtschaftlichen Hofbetrieb", für die Wasserversorgung von Nutztieren, für die Fischerei, zum Kühlen oder für die Nutzung erneuerbarer Energien wie Wärmepumpen.
Konkret heißt das für Landwirte: Für das Wasser, das sie auf dem Hof etwa für ihre Tiere brauchen, müssen sie den Wassercent nicht bezahlen – wohl aber für die Bewässerung ihrer Felder. Auch für Oberflächenwasser, etwa von Flüssen oder Seen, wird kein Entgelt fällig – außer es wird für die Trinkwassergewinnung verwendet.
Einnahmen für den Gewässerschutz
Die Einnahmen sollen streng zweckgebunden verwendet werden: etwa für den allgemeinen Wasser- und Trinkwasserschutz, für Projekte zur Verbesserung der Wasserqualität oder nachhaltige Bewässerungsmaßnahmen. Söder bezifferte die erwarteten Wassercent-Einnahmen auf rund 80 Millionen Euro pro Jahr.
Um die Versorgung zu sichern, wird festgelegt, dass Wasserentnahmen "zum Zwecke der öffentlichen Trinkwasserversorgung" Vorrang vor anderen Nutzungen haben. Und: Wenn jemand eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Grundwassernutzung hat und diese weitergeben will, müssen künftig die Behörden darüber informiert werden.
Daneben sollen die wasserrechtlichen Verfahren weiter beschleunigt und digitalisiert werden. Insbesondere wird die bayernweite Einführung eines digitalen Wasserbuchs den Verwaltungsvollzug erleichtern.
Kompromiss nach langem Streit – aber viel Kritik
Den Wassercent gibt es schon in 13 Bundesländern, teils seit vielen Jahren. Die Höhe ist sehr unterschiedlich und reicht bis zu rund 30 Cent pro Kubikmeter. In Bayern dagegen hatten sich die Koalitionspartner CSU und Freie Wähler nach langem Streit erst im Dezember auf Eckpunkte für den neuen Wassercent verständigt.
An dem nun verabschiedeten Kompromiss gibt es viel Kritik. Ein zentraler Punkt ist, dass die Freimengen von 5000 Kubikmetern zu hoch sind. "Ganz viele industrielle und landwirtschaftliche Betriebe liegen bei ihrem Wasserverbrauch unter dieser Grenze – so kann der Wassercent keine echte Lenkungswirkung entfalten", sagte der bayerische Landesbeauftragte des Bund Naturschutz, Martin Geilhufe.
Eine flächendeckende Verpflichtung zum Einbau von Zählern, wie sie in Privathaushalten üblich sind, gibt es nicht. Es genüge "die Glaubhaftmachung der tatsächlich entnommenen Menge an Wasser", heißt es im Kabinettsbericht. Und: Es gelte "der Grundsatz von Vertrauen und Selbstverantwortung".
Der Bund Naturschutz sieht das als Einladung zum Betrug, so Geilhufe. "Digitale Wasseruhren einzubauen, die die Werte automatisch übermitteln, ist keine Raketentechnik und jedem Verbraucher zuzumuten."
Dem schließt sich auch der Bayerische Gemeindetag an: "Alle Wasserentnahmemengen aus öffentlichen und privaten Brunnen müssen gemessen werden" – schon allein, um dem Grundsatz der Gleichbehandlung Rechnung zu tragen.
Der Gesetzentwurf geht jetzt in die Verbändeanhörung und soll im Herbst in den Bayerischen Landtag eingebracht werden. (mit dpa)



