Von seiner Reform dürfte nicht mehr viel übrig bleiben: Robert Habeck (Grüne), hier bei einer Veranstaltung im Oktober 2025.

Von seiner Reform dürfte nicht mehr viel übrig bleiben: Robert Habeck (Grüne), hier bei einer Veranstaltung im Oktober 2025.

Bild: © Christoph Soeder/dpa

Union und SPD haben sich auf Eckpunkte für ein neues Gebäudeenergiegesetz geeinigt. Das Vorhaben soll künftig Gebäudemodernisierungsgesetz heißen, ist in der breiten Öffentlichkeit aber vor allem als Heizungsgesetz bekannt. Die wichtigsten Punkte im Überblick:

1. Der Kern der Habeck-Novelle fällt weg

Die Union hat es angekündigt und die Union hat sich durchgesetzt. Der von ihr so verabscheute Paragraf 71, der Kern der Gebäudeenergiegesetz-Reform unter dem damaligen Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne), fällt weg. Damit wird auch die sogenannte 65-Prozent-Regel gekippt. Dieser Vorgabe zufolge sollten neue Heizungen spätestens ab Mitte 2028 mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme betrieben werden. Gleiches gilt für restriktive Regeln, etwa für Fernwärme- oder Gasnetze.

Auch der Folgeparagraf, der noch von Habecks Vorgänger, Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU), stammt, soll gestrichen werden. Dieser besagte, dass Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, nicht mehr betrieben werden dürfen. Dieses Verbot betraf nur wenige Haushalte.

Was an die Stelle der beiden Paragrafen tritt, klingt noch etwas wolkig. "Das neue Gesetz wird keine Regelungen enthalten, die den Ausbau oder Wechsel bestehender funktionierender Heizungssysteme verpflichtend machen", heißt es. Und: "Wir werden im Gesetz einen technologieoffenen Katalog mit allen möglichen Heizungsoptionen nennen und eine Offenheit für Innovationen schaffen."

Als Beispiele werden neben Wärmepumpen und Fernwärme auch hybride Heizungsmodelle und die Biomasseheizung genannt.

2. Zukunft für Öl- und Gasheizungen

Union und SPD wollen den Neueinbau von Öl- und Gasheizungen weder rechtlich noch faktisch etwa durch überstrenge Vorgaben verbieten. Die Union sieht damit ihr Versprechen nach Technologieoffenheit erfüllt. Demgegenüber setzt die SPD offenbar darauf, dass ein steigender CO2-Preis und neue Lieferantenverpflichtungen für Versorger und Verbraucher abschreckend genug wirken.

Um Öl- und Gasheizungen den Weg hin zur Klimaneutralität zu ebnen, wollen die Koalitionäre zwei Arten von Grüngas- und Grünheizölquoten einführen. Für neue Öl- und Gasheizungen soll der Biogasanteil ab 2029 bei mindestens zehn Prozent liegen. Die Entscheidung muss hier der Gebäudeeigentümer verantworten. Den weiteren Anstieg bis 2040, der in drei Schritten erfolgen soll, will Schwarz-Rot erst im Gesetz festlegen. Die Koalition will hierfür das Schlagwort "Bio-Treppe" prägen.

Bei bestehenden Öl- und Gasheizungen sollen die Lieferanten in die Pflicht genommen werden. Für sie soll 2028 eine Quote von bis zu einem Prozent greifen. Auch hier soll die Bioquote im Laufe der Jahre steigen – und zwar so, "dass diese einen zusätzlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leistet", wie es im Eckpunktepapier der Koalition heißt.

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Als Beispiele für klimafreundliche Gase werden Biomethan sowie grüner, blauer und oranger Wasserstoff genannt. Grüner Wasserstoff wird mit erneuerbaren Energien über Elektrolyse erzeugt und blauer Wasserstoff mit Erdgas. Bei Letzterem wird Kohlenstoffdioxid abgeschieden.

Spannend ist der Begriff oranger Wasserstoff, der vor allem in der Stadtwerke-Welt geprägt wurde. Gemeint ist in der Regel Wasserstoff, der aus Biomasse oder unter Verwendung von Strom aus Anlagen der Abfallwirtschaft hergestellt wird.

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3. Schutzmechanismen für Mieter und Klima

Damit die Nebenkosten durch den Neueinbau unwirtschaftlicher Öl- und Gasheizungen nicht aus dem Ruder laufen, wollen Union und SPD eine Regelung zum Mieterschutz treffen. Mehr Details finden sich dazu im Eckpunktepapier nicht.

Um die Klimaziele nicht mit Anlauf zu verfehlen, soll es im Jahr 2030 eine Evaluierung geben. Verfehlt der Gebäudesektor sein Ziel, wird nachgesteuert. Wichtig ist hier zu wissen: Die nächste Bundestagswahl wird auf jeden Fall vor dem Jahr 2030 stattfinden. Mit der Evaluierung wird sich also eine neue Bundesregierung beschäftigen.

4. Zukunft der Wärmepumpen-Förderung

Die auskömmliche Finanzierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), über die beispielsweise Wärmepumpen oder Solarthermie-Anlagen bezuschusst werden, werde bis mindestens 2029 sichergestellt, heißt es im Eckpunktepapier. Mehr findet sich hierzu nicht.

5. Zukunft der Fernwärme

Wärmenetze seien für die zukünftige Wärmeversorgung von "zentraler Bedeutung", schreiben Union und SPD. Angekündigt wird die Neufassung der beiden wohl wichtigsten Fernwärmeverordnungen, der Wärmelieferverordnung und AVB Fernwärmeverordnung.

Außerdem erneuern Union und SPD ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag, die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze gesetzlich zu regeln und aufzustocken.

Ganz wichtig für die Fernwärmebranche: Union und SPD wollen die Möglichkeit schaffen, Investitionskosten zur Vergrünung der Fernwärme angemessen weiterzugeben, "um diese langfristig rechtssicherer über die Fernwärmepreise refinanzieren zu können". Das entspricht einer zentralen Forderung der Branche. Zugleich wollen die Koalitionäre garantieren, dass Fernwärme für Verbraucher bezahlbar bleibt.

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6. Zukunft der kommunalen Wärmeplanung

Bei der kommunalen Wärmeplanung soll es vor allem eine große Änderung geben. Die Vorgaben für Kommunen mit weniger als 15.000 Einwohnern sollen deutlich vereinfacht werden.

Der Aufwand soll sich auf bis zu rund 20 Prozent des Aufwands einer regulären Wärmeplanung verringern. So soll der Prozess innerhalb weniger Monate abgeschlossen werden können.

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7. Weiterer Zeitplan

Bis Ostern, sprich bis Anfang April, soll die Bundesregierung einen Gesetzentwurf beschließen. Danach soll sich der Deutsche Bundestag damit befassen. Möglicherweise wird das Verfahren beschleunigt.

Das neue Gesetz soll noch vor dem 1. Juli in Kraft treten. Bis Ende Juni müssen Deutschlands Großstädte eigene Wärmepläne vorlegen.

Mit diesem Zeitplan reißt die Koalition übrigens die Umsetzungsfrist für die EU-Gebäuderichtlinie, die im Mai endet. Die Gebäuderichtlinie soll eins zu eins umgesetzt werden. Die Koalition will Spielräume bei der Umsetzung ausschöpfen.

8. Erste Reaktionen aus der Branche

    Der Stadtwerkeverband VKU sieht noch nicht automatisch Licht im Heizungskeller. Vor allem warnt er vor einer Güngasquote, die sich als „Mogelpackung“ entpuppen könnte.

    Der Stadtwerkeverbund Thüga bezeichnete es als "wichtig und überfällig", dass nun mehr Klarheit herrsche. "In diesem Kontext ist es wichtig zu beachten, dass die Energiewende einen dezentralen Charakter hat", betonte der Vorstandsvorsitzende Constantin Alzheimer. "Die Kommunen kennen die Bedürfnisse und Gegebenheiten vor Ort am besten und sollten so weit als möglich selbst gestalten können."

    Aus Sicht des Energieverbands BDEW birgt die beschlossene Abschaffung der 65-Prozent-Regel die Gefahr, dass die Klimaziele im Gebäudesektor nicht erreicht werden. Noch klarer äußert sich hierzu der Bundesverband Erneuerbare Energie. Er drängt darauf, dass die Klimaschutzwirkung der 65-Prozent-Vorgabe "erhalten und umsetzbar" bleiben muss.

    Der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) begrüßte die Einigung, während die Umweltschutzorganisation Greenpeace von einem riesigen Geschenk an die fossile Öl- und Gasindustrie sprach, die den Klimaschutz im Gebäudesektor beerdige.

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