Das vom Bundeskabinett verabschiedete Kommunale Wärmeplanungsgesetz ist deutlich farbenfroher geworden. Im Sinne des Gesetzes ist demnach nicht mehr nur grüner Wasserstoff erneuerbare Wärme, sondern auch blauer, türkiser und oranger Wasserstoff – zumindest unter bestimmten Bedingungen.
Begriffsbestimmungen hat das federführende Bundesbauministerium gleich mitgeliefert. Zum blauen Wasserstoff etwa: Der wird aus der Reformierung, sprich aus der Dampfreduzierung von Erdgas, gewonnen. Die Erzeugung von Wasserstoff auf diese Weise muss mit einem "Kohlenstoffdioxid-Abscheidungs- und -Speicherungsverfahren" gekoppelt werden, um als erneuerbare Wärme zulässig zu sein.
Türkiser und oranger Wasserstoff
Türkiser Wasserstoff? Hier wird das Methan im Erdgas in Wasserstoff und festen Kohlenstoff gespalten. Im Fachjargon nennt man diesen Vorgang Methanpyrolyse. Fester Kohlenstoff ist ein Granulat, das zum Beispiel in alten Bergwerksstollen sicher gelagert und später wiederverwendet werden kann. Dadurch gelangt kein CO2 in die Atmosphäre.
Und oranger Wasserstoff? Gemeint ist laut Gesetzentwurf Wasserstoff, der aus Biomasse oder unter Verwendung von Strom aus Anlagen der Abfallwirtschaft hergestellt wird.
Oranger Wasserstoff: VKU ortet Potenziale
Insbesondere der Stadtwerkeverband VKU hatte sich für die orange Option stark gemacht. "Gerade auf kommunaler Ebene schlummern noch Potenziale", teilte er Ende Juli mit. "Technisch können wir zum Beispiel auch bei der Entsorgung von Abwasser und von Abfall Wasserstoff gewinnen, [zum Beispiel] durch Elektrolyseure an Müllverbrennungsanlagen."
Zu diesem Zeitpunkt begrüßte der Verband, dass die Bundesregierung im Rahmen der Nationalen Wasserstoffstrategie Wasserstoff aus biogenen Anteilen des Abfalls als grün einstufte. Sogar vom "Durchbruch für [den] orangen Wasserstoff" war die Rede. "Jedes Molekül Wasserstoff, das wir vor Ort erzeugen, sollten wir auch nutzen dürfen", wurde Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing zitiert.
Umwelthilfe: Wasserstoff teure "Nischenlösung"
Zustimmung fand die Erweiterung der Wasserstoff-Farbpalette auch beim Branchenverband Zukunft Gas. "Das ermöglicht durch eine Bandbreite an alternativen Lösungen eine resiliente Ausgestaltung der Wärmewende", kommentierte Vorstand Timm Kehler in einer Mitteilung.
Ganz anders reagierte die Deutsche Umwelthilfe. Für sie ist selbst grüner Wasserstoff lediglich eine teure "Nischenlösung", deren Verfügbarkeit zudem unsicher sei. "Wie schon beim Heizungsgesetz verweigert die Bundesregierung auch beim Wärmeplanungsgesetz klare Leitlinien und riskiert damit Fehlentwicklungen, die Kommunen sowie Verbraucherinnen und Verbraucher teuer zu stehen kommen können und die Klimaziele in Gefahr bringen", teilte sie mit.
BDEW: Kaum umsetzbare Anforderungen
Kritik kam auch vom Energiebranchenverband BDEW – jedoch aus ganz anderem Grund. Er begrüßte zwar, dass im Wärmeplanungsgesetz die Kategorie "Wasserstoffnetzgebiet" als mögliches Wärmeversorgungsgebiet eingeführt wurde. Zugleich erinnerte er aber daran, dass die Anforderungen an zukünftige klimaneutrale Gasnetze im Gebäudeenergiegesetz für Netzbetreiber "noch immer kaum umsetzbar" seien.
Die BDEW-Forderung deshalb: Fahrpläne zur Umstellung beziehungsweise Errichtung eines Wasserstoffnetzes sollten systematisch parallel zur Fernwärme auch im Wärmeplanungsgesetz geregelt werden. "Hier braucht es noch Anpassungen." (aba)
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