Das Fazit des Breko zur Halbzeit der aktuellen Legislaturperiode fällt zufriedenstellend aus, aber es gibt auch Kritikpunkte.

Das Fazit des Breko zur Halbzeit der aktuellen Legislaturperiode fällt zufriedenstellend aus, aber es gibt auch Kritikpunkte.

Bild: © Shutter81/AdobeStock

Insgesamt liest sich die Anlayse des Bundesverbandes Breitbandkommunikation (Breko) als zufriedenstellende Halbzeitbilanz der aktuellen Legislaturperiode von Merkels Kabinett. Doch vor allem beim künftigen Förderkonzept, muss sich etwas ändern, um einer Überforderung vorzubeugen.

Der Breko plädiert hierbei für eine sogenannte Nachfrageförderung: Über Glasfaser-Gutscheine (Vouchers) soll die Nachfrage nach Glasfaseranschlüssen bis direkt in die Gebäude oder Wohnungen angekurbelt werden. Unterstützung für diese Idee bekommt der Breko vom Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung und der Rechtsanwaltskanzlei Juconomy, die in einem Gutachachten zu dem Ergebnis kommen, dass Glasfaser-Gutscheine für Bürger und Unternehmen nicht nur rechtlich zulässig, sondern auch ökonomisch sinnvoll wären.

Ausbauverpflichtung führt zu Investitionsunsicherheit

Angesichts knapper Kapazitäten beim Tiefbau und fehlender Fachkräfte werde der Glasfaserausbau laut Breko nicht dadurch beschleunigt, dass (immer mehr) staatliches Geld in den Markt gepumpt wird. Der klare Vorrang des eigenwirtschaftlichen Ausbaus müsse daher weiterhin Bestand haben. Eine Begrenzung der Fördermittel auf eine jährliche Höchstsumme hat aus Sicht des Breko daher Sinn, um eine "Überförderung" zu vermeiden. Daneben sollten Fördermittel zunächst für einen Glasfaserausbau in denjenigen Gebieten fließen, in denen eine tatsächliche Nachfrage von Bürgern und Unternehmen vorhanden ist.

In Zuge dessen kritisiert der Breko auch den "rechtlich abgesicherten Anspruch" auf schnelles Internet für alle Bürger und Bürgerinnen, wie er im Koalitionsvertrag festgehalten ist. Der Verband hält einen solchen Anspruch für nicht geeignet, um den Glasfaserausbau in Deutschland (schneller) voranzutreiben. Im Gegenteil: "Schon die ‘Androhung’ einer möglichen Ausbauverpflichtung hat nach Veröffentlichung des Koalitionsvertrags für Investitionsverunsicherung bei den Netzbetreibern gesorgt", heißt es in dem Papier aus Berlin. Als Vorschlag liefert der Breko eine Kombination aus zwei anreizbezogenen Modellen.

Förderverfahren nach 2025

Während bis zum 1. Januar 2025 das Vocher-Konzept greifen soll, könne für die Zeit danach dann zusätzlich ein Anspruch auf Durchführung von Förderverfahren in denjenigen Gebieten geschaffen werden, die auch bis dahin nicht privatwirtschaftlich erschlossen werden konnten – etwa, weil sie in ländlichen oder abgelegenen Regionen liegen. Nutzer hätten dann – je nah Ausgestaltung gegenüber der jeweiligen Kommune oder dem Bund – einen Anspruch auf die Durchführung eines Förderverfahrens zum Netzausbau in dem betroffenen Gebiet, auf das sich interessierte Unternehmen – wie auch schon bei heutigen Förderverfahren – im Rahmen einer Ausschreibung bewerben könnten.

Eines der größten Probleme vor denen insbesondere die kommunalen Unternehmen beim Glasfaserausbau stehen, sind sogenannte Trittbrettfahrer, die kommunale Ausbaumaßnahmen für ihre eigene Mitverlegung nutzen. Zwar hat der Bundesrat die Bundesregierung mit einem Entschließungsantrag aufgefordert, klarzustellen, dass eine Beteiligung der öffentlichen Hand an einem Unternehmen allein nicht ausreicht, um einen Mitverlegungsanspruch zu begründen, aber zu einer endgültigen Anpassung der Regelung im Zuge der TKG-Novelle ist es noch nicht gekommen.

Glasfaserregulierung entscheidend

Der Breko fordert daher: "Das neue TKG muss unmissverständlich die richtigen Rahmenbedingungen zugunsten direkter Glasfaseranschlüsse vorgeben, damit wir das Ziel eines möglichst flächendeckenden Glasfaserausbaus möglichst schnell und effizient erreichen können. Hierzu zählen unter anderem die künftige Glasfaserregulierung sowie das Verhindern schädlichen ‘Trittbrettfahrens’ beim Glasfaserausbau." (ls)

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