Der Infrastrukturatlas der BNetzA soll Kommunen und Netzbetreibern Aufschluss über die bestehende Infrastruktur vor Ort geben.

Der Infrastrukturatlas der BNetzA soll Kommunen und Netzbetreibern Aufschluss über die bestehende Infrastruktur vor Ort geben.

Bild: © Thom Bal/Adobe Stock 

Die Bundesnetzagentur hat eine Vielzahl unterschiedlicher Entgelte überprüft, die für die Nutzung baulicher Anlagen von der Telekom erhoben werden. Bei der Überprüfung der Entgelte war erstmals eine Regelung anzuwenden, wonach die Folgen für den Geschäftsplan des marktmächtigen Unternehmens zu berücksichtigen sind. Hierdurch sollen Investitionsanreize in den Ausbau hochleistungsfähiger Netze erhalten bleiben.

Die Telekom hat die Entgelte anhand potenzieller Verluste eigener Kund:innen an Wettbewerber und daraus resultierender Erlöseinbußen (verlorene Deckungsbeiträge) ermittelt. Die Bundesnetzagentur ist diesen Überlegungen dem Grunde nach gefolgt. Dabei hat sie zunächst die der Telekom entstehenden Kosten berechnet und einen reduzierten Zuschlag für die Auswirkungen auf den Geschäftsplan bestimmt.

Entgelte fallen niedriger aus als beantragt

Im Ergebnis würden die Entgelte damit niedriger liegen als beantragt, heißt es aus Bonn. Zuschläge auf die Kosten seien nur für diejenige Infrastruktur gerechtfertigt, in die die Telekom zum Zweck des Glasfaserausbaus in besonderem Maße investiert. Das sei der Fall im Verteilnetz vom Kabelverzweiger, also dem grauen Kasten am Straßenrand, hin zum Kunden. Hier baut die Telekom aktuell gerade erst Glasfaser aus.

Den sogernannten Hauptkabelbereich dagegen hätte die Telekom im Zuge des Vectoring-Ausbaus schon weitgehend mit Glasfaser bestückt, so die BNetzA. Investitionen in diesem Bereich würden durch einen Verzinsungs-Zuschlag für Glasfasernetze (VHCN-WACC) berücksichtigt.

BNetzA folgt nicht der Kritik aus Brüssel

Die Europäische Kommission hat sich in ihrer Stellungnahme zum Entscheidungsentwurf kritisch dazu geäußert, dass sich die Entgeltgenehmigung nicht rein an den Kosten der Telekom orientiert. Der deutsche Gesetzgeber hat sich im Interesse der Förderung des Glasfaserausbaus allerdings für über eine reine Kostenorientierung hinausgehende Anreize für Investitionen entschieden.

Wie intensiv der Zugang zu Leerrohren in Anspruch genommen wird, lässt sich im Moment laut BNetzA noch nicht valide abschätzen. Die Genehmigung sei daher zunächst auf den kurzen Zeitraum von zwei Jahren befristet. Die Bundesbehörde will die Entwicklung im Markt genau im Auge behalten.

Breko sieht Wettbewerb und Investitionen gefährdet

Der BREKO hatte das Vorgehen zur Festlegung der Leerrohrentgelte von Anfang an kritisch beäugt. „Bei den durch die Bundesnetzagentur festgelegten Entgelten handelt es sich nicht um einen Marktpreis, sondern ausschließlich um eine Entscheidung gegenüber dem marktbeherrschenden Unternehmen“, betont  Sven Knapp, Hauptstadtbüro-Leiter beim Bundesverband Breitbandkommunikation.

"Dabei spielen die besondere Marktstellung der Deutschen Telekom, der Anteil an abgeschriebener Bestandsinfrastruktur, die erheblichen Skalierungsvorteile und die regulatorischen Bindungen eines marktbeherrschenden Unternehmens eine wesentliche Rolle. Aus der Entscheidung der Bundesnetzagentur darf sich kein Marktpreis entwickeln. Eine solche Entwicklung wäre sehr schädlich für die Investitionen in neue Glasfasernetze der Wettbewerber der Telekom, die auf Basis der regulierten Entgelte nicht zu amortisieren wären", so Knapp. (lm)

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