Breko: Regionale Frequenzzuteilung im 5-G-Netz

Kaum hat sich LTE (4G) flächendeckend etabliert, steht schon das nächste Hochleistungsnetz auf dem Plan. Wenn 5 G voraussichtlich 2020 an den Start geht, müssen die drei großen Netzbetreiber mehr Konkurrenz auf der Ebene der Diensteanbieter zulassen. Das fordert der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko).
Aktuell gibt es auf dem deutschen Mobilfunkmarkt nur doch drei große Netzbetreiber (Vodafon, Telefónica Deutschland und T-Mobile). Damit sich das ändert und es mehr lokale Betreiber einen Zugang zum Markt bekommen, will die Bundesnetzagentur (BNetzA) das Frequenzspektrum zwischen 3700 und 3800 MHz für die regionale Zuteilung vorhalten. Breko-Geschäftsführer Stephan Albers hält diesen Schritt im Rahmen der 5-G-Einführung für richtig: „Viele unserer mehr als 170 Netzbetreiber bauen lokal und regional zukunftssichere Glasfasernetze bis in die Gebäude oder bis direkt zum Anschluss des Kunden. Über die Zuteilung lokaler Frequenzen werden sie in die Lage versetzt, Geschäfts- und Privatkunden in ihren Regionen eigene Mobilfunkangebote zu machen und damit auch mobile Glasfasernetze mit Luftschnittstelle zu betreiben.“
Stabil und sicher gegen Cyber-Angriffe
Vor allem für Geschäftskunden würde das Vorteile bringen, sie könnten mehrere Standorte miteinander vernetzen und Machine-to-Machine-Lösungen (M2M) implementieren. Darüber hinaus sind regionale Netze weniger anfällig für Hackerangriffe und haben eine geringe Ausfallquote als ein bundesweites Netz.
Damit der Wettbewerb im Mobilfunkgeschäft in Schwung kommt, fordert Breko zudem eine Diensteanbieterpflicht für die künftigen Frequenzinhaber. So sollen Netzbetreiber ihre Frequenz entweder mit virtuellen Netzbetreibern (MVNO) oder mit anderen Diensteanbietern teilen und dementsprechende Verträge schließen. Während Diensteanbieter im Wesentlichen die Angebote der Netzbetreiber in individuellen Tarifmodellen und unter eigenem Namen und Rechnung vermarkten, bieten MVNOs eigenen Angebote an und nutzen lediglich das Netz eines Mobilfunkanbieters. (ls)