Breitband

EU will Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen beschleunigen

Die bisherigen Ziele für den Netzausbau in der EU sind längst überholt oder erreicht. Europaparlament und EU-Staaten haben sich auf Nachbesserungen geeinigt. Branchenvertreter sehen darin allerdings keinen großen Wurf.
07.02.2024

Der Gigabit Infrastructure Act (GIA) soll den Glasfaser- und 5G-Ausbau in Europa erleichtern und beschleunigen.

Durch den Ausbau von Gigabit-Netzen in der EU sollen Bürger schneller im Internet surfen können. Unterhändler von Europaparlament und EU-Staaten einigten sich am Dienstag auf einen Vorschlag, der die bislang geltende Richtlinie zur Senkung der Breitbandkosten ersetzen soll.

Das neue Gesetz zielt darauf ab, unnötig hohe Kosten für den Aufbau elektronischer Kommunikationsinfrastrukturen zu senken, die teilweise durch Genehmigungsverfahren vor dem Aufbau oder der Aufrüstung der Netze verursacht werden. Diese Verfahren sind komplex, manchmal langwierig und von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich.

Glasfaserausbau sollte erleichtert werden

Außerdem soll der Netzausbau beschleunigt und Rechtssicherheit sowie Transparenz für alle Beteiligten geschaffen werden. Betreibern öffentlicher Kommunikationsnetze sollen zudem effizientere Planungs- und Ausbauverfahren ermöglicht werden.

«In Europa könnte der Ausbau von Glasfaser und 5G mit weniger Verwaltung viel einfacher sein», sagte die belgische Telekommunikationsministerin Petra de Sutter. Belgien hat derzeit den Vorsitz des EU-Rates. «Wir gehen diesen Verwaltungsaufwand mit dem sogenannten Gigabit Infrastructure Act an.» Dies würde es Bürgern und Bürgerinnen ermöglichen, mit Glasfaser oder 5G schneller zu surfen.

Mitnutzung passiver Infrastrukturen darf abgelehnt werden

Für Stephan Albers, Geschäftsführer des BREKO fällt die Einigung eher enttäuschend aus: „Nach monatelangen Verhandlungen endet der Gigabit Infrastructure Act leider als lauwarmer Kompromiss, der den Mobilfunk- und Glasfaserausbau in Europa nicht nennenswert erleichtern wird. Eine zwischenzeitlich diskutierte zusätzliche Investitionshürde wurde zwar gerade noch verhindert. Aber auch von den positiven Ansätzen voriger Entwürfe ist kaum etwas übriggeblieben."

Immerhin habe aber das Engagement der deutschen Bundesregierung und einzelner Mitglieder des EU-Parlaments dafür gesorgt, dass der GIA keine Regelung erhält, die das akute Problem des strategischen Doppelausbaus von Glasfasernetzen weiter verschärfen würde. Dass Glasfaser ausbauende Unternehmen die Mitnutzung passiver Infrastrukturen durch Konkurrenten ablehnen können, sofern sie Open Access über einen virtuellen Netzzugang zu fairen Bedingungen ermöglichen, sende ein wichtiges Signal in den Markt, so der BREKO: "Glasfasernetze sind weiterhin eine zukunftssichere Investition! Damit bleibt das EU-Ziel, bis 2030 alle Haushalte in Europa mit gigabitfähigen Breitbandanschlüssen zu versorgen, prinzipiell erreichbar."

Ausnahme für Einzelunternehmen in einer Konzernstruktur 

Allerdings könnte diese Möglichkeit des Angebots eines alternativen Zugangs ausgehebelt werden: Denn der Inhaber der passiven Infrastruktur müsse laut BREKO den virtuellen Zugang selbst anbieten, was die Regelung für viele Unternehmen zunichtemachen könnte, die passive Infrastruktur und aktiven Netzbetrieb in zwei separate Gesellschaften aufgeteilt haben. Und hier gebe es dringenden Klärungsbedarf: Diese Einschränkung dürfe selbstverständlich nicht für Einzelgesellschaften innerhalb eines Konzerns gelten.

Sein vielleicht größtes Potenzial verschenkt der GIA laut des Bundesverbandes beim Thema Genehmigungsverfahren: Zwar werde eine EU-weite Genehmigungsfiktion eingeführt, wodurch Anträge für den Ausbau von Glasfaser- und Mobilfunknetzen in Zukunft automatisch als genehmigt gelten, sofern die zuständige Behörde nicht innerhalb von vier Monaten antwortet. Diese Frist bleibe jedoch hinter der aktuellen deutschen Regelung mit drei Monaten zurück und sei damit zumindest in Deutschland wirkungslos. Die EU-Staaten und das Parlament müssen dem Kompromiss noch zustimmen. Das gilt als Formsache. (dpa/lm)