"Kein Netz" soll es in Deutschland künftig immer weniger heißen. Die Funkloch-App der BNetzA zeigt Ausbaubedarf an.

"Kein Netz" soll es in Deutschland künftig immer weniger heißen. Die Funkloch-App der BNetzA zeigt Ausbaubedarf an.

Bild: © Inga Kjer/dpa

Die Bundesnetzagentur hat einen Konsultationsentwurf zur Verlängerungen der Mobilfunkfrequenzen in den Bereichen 800 MHz, 1800 MHz und 2600 MHz veröffentlicht. Damit ist eine Auktion, wie es sie zuletzt vor vier Jahren gab, erst einmal vom Tisch. Der Fokus der BNetzA liegt auf dem flächendeckenden Mobilfunkausbau, der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) wiederum kritisiert als Folge dieser Entscheidung fehlenden Wettbewerb.

Die Frequenznutzungsrechte, die Ende 2025 auslaufen, sollen um fünf Jahre verlängert werden, heißt es in dem Vorschlag der Regulierungsbehörde. Ziel sei es, die Laufzeiten dieser Nutzungsrechte mit später auslaufenden Nutzungsrechten anzugleichen. Damit könnten in einem weiteren Schritt mehr Frequenzen zur Vergabe gestellt werden und damit regulierungsinduzierte Knappheiten vermieden werden. Zudem könnten marktliche Entwicklungen in ein späteres Verfahren einbezogen werden. Dies gelte auch mit Blick auf den vierten Netzbetreiber 1&1. Ein größerer Vergaberahmen bietet den Unternehmen mehr Möglichkeiten, Zugang zu Frequenzspektrum zu erhalten. 

BNetzA bestätigt wirksamen Wettbewerb

Ziel der BNetzA ist es, auch den Wettbewerb am Markt zu fördern. Nach Beurteilung der derzeitigen Wettbewerbsverhältnisse sieht die Bundesbehörde jedoch sowohl auf dem Vorleistungsmarkt als auch auf dem Endkundenmarkt keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung eines wirksamen Wettbewerbs. Gleichwohl sollen Diensteanbieter und virtuelle Netzbetreiber ein Verhandlungsgebot auferlegt bekommen. Die Verhandlungen sollen nicht auf bestimmte Dienste, Funktechniken oder Anwendungen beschränkt werden.

Mit Blick auf den vierten Netzbetreiber 1&1 Mobilfunk beabsichtigt die Bundesnetzagentur, die drei bundesweiten Mobilfunknetzbetreiber zu verpflichten, diesem die kooperative Mitnutzung von Frequenzen unterhalb von 1 GHz zu gewähren. Sofern ein etablierter Netzbetreiber die kooperative Nutzung umsetzt, ist dies den anderen Netzbetreibern anzurechnen. Zudem erwägt die Bundesnetzagentur, zu Gunsten des vierten Netzbetreibers ein Verhandlungsgebot zu National Roaming anzuordnen. Schließlich soll eine Verpflichtung erlassen werden, bestehende Frequenzüberlassungen fortzuführen. Sollte der 1&1 Mobilfunk GmbH ab 2026 von keinem bundesweiten Netzbetreiber National Roaming gewährt werden, behält sich die Bundesnetzagentur vor, National Roaming anzuordnen.

Diensteanbieter ohne eigenes Netz ohne Chance

Der Verband Breko sieht den Vorschlag der BNetzA kritisch. „Mit dem heutigen Vorschlag macht die Bundesnetzagentur den etablierten Mobilfunknetzbetreibern Telekom, Telefónica und Vodafone gleich zwei Geschenke – ohne jeglichen Ausgleich für deren Wettbewerber: Neben der Verlängerung der Frequenznutzungsrechte müssen die etablierten Netzbetreiber auch in Zukunft keinen unliebsamen Wettbewerb fürchten“, betont Stephan Albers, Breko-Geschäftsführer.

Der Bundesverband hatte statt des Verhandlungsgebots für eine Diensteanbieterverpflichtung plädiert, um den Wettbewerb zu fördern. Wie schon seit 2019 würde das Verhandlungsgebot auch in Zukunft die etablierten Mobilfunknetzbetreiber nicht davon abhalten, echten Wettbewerb im Mobilfunk zu verhindern, so der Verband.

Keine konkurrenzfähigen Bündelprodukte

Diensteanbieter ohne eigenes Mobilfunknetz hätten so weiterhin keine Chance, Verbraucherinnen, Verbrauchern und Geschäftskunden wettbewerbsfähige Mobilfunkangebote zu machen. Der unzureichende Wettbewerb im Mobilfunk habe schon heute gravierende Auswirkungen auf den Glasfaserausbau, weil Glasfaseranbieter ohne eigenes Mobilfunknetz im Gegensatz zu Telekom, Telefónica und Vodafone keine konkurrenzfähigen Bündelprodukte aus Glasfaseranschluss und 5G-Mobilfunk schnüren können, argumentiert der Branchenverband weiter. (lm)

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