Telekom-Chef Tim Höttges zeigt die Konzernbilanz auf der diesjährigen Pressekonferenz auf.

Telekom-Chef Tim Höttges zeigt die Konzernbilanz auf der diesjährigen Pressekonferenz auf.

Bild: © Oliver Berg/dpa

Auf seiner jährlichen Pressekonferenz veröffentlichte der Telekom Konzern die Zahlen für das Geschäftsjahr 2020: So kletterte der Umsatz um 25,4 Prozent auf 101 Mrd. Euro nach oben und damit erstmalig über die 100er-Marke. Gleichzeitig lag das bereinigte Ebitda bei 35 Mrd. Euro, was einem Zuwachs von rund 42 Prozent entspricht, wie die Telekom mitteilt. Gleichzeitig gab der Konzern bekannt, dass er beim Ausbau seines Glasfasernetzes mehr Tempo machen will. Bis Ende 2024 sollen die schnellen Internetverbindungen mit Gigabit-Speed in etwa 10 Mio. Haushalten möglich sein, teilte der Bonner Konzern am Freitag mit. Aber dies bedeute nicht, dass so viele Haushalte automatisch ins Highspeed-Zeitalter gehievt werden. Tatsächlich dürfte ein Großteil dieser Haushalte dann ohnehin schon Zugang haben zu einem Gigabit-Netz - dies aber von Vodafone und anderen Anbietern.

"Wir werden uns Gebiete angucken, wo wir niedrige Marktanteile haben", sagte Telekom-Chef Tim Höttges. In manchen Gegenden sei man nur die Nummer 3 - dort gedenke man zu investieren. Man wolle "Marktanteile aus den Metropolen rausholen". Auf dem Land werde man dort ausbauen, wo man die dort übliche staatliche Förderung bekomme. Derzeit sind die reinen Glasfaseranschlüsse in 2,2 Mio. Haushalten verfügbar. 2021 sollen 1,2 Mio. hinzukommen, Tendenz steigend in den kommenden Jahren. Bisher war das Ausbauziel etwas schwächer formuliert.

2,5 Mrd. Euro pro Jahr für das Glasfasernetz

Mit Blick auf die Ausbautätigkeiten sagte Höttges: "Wir fahren unsere Maschinerie weiter hoch." Dafür muss der Konzern tief in die Tasche greifen, bis 2024 sollen die Glasfaser-Investitionen in Deutschland von derzeit bis zu 2 Mrd. Euro pro Jahr auf bis zu 2,5 Mrd. Euro steigen. Aber in dem Investitionsbudget ist noch das sogenannte Super-Vectoring inbegriffen. Künftig will die Telekom aber nur auf Glasfaser bis in die Wohnung (FTTH - Fiber to the Home) oder zumindest bis in den Keller (FTTB - Fiber to the Basement) setzen.

Die Komplettabdeckung will die Telekom nicht allein stemmen, sondern zusammen mit Wettbewerbern, wie beispielsweise mit der NetCologne. Hierfür übt sich der Bonner Konzern zunehmend im Schulterschluss mit anderen Firmen. Nach Darstellung von Höttges sind solche Kooperationen nötig, um eine "redundante Glasfaser-Infrastruktur" zu vermeiden.

Telekom-Prozess in eine neue Runde

Gleichzeitig wurde am Freitag bekannt, dass sich der Konzern um einen Rechtsstreit kümmern muss. Dieser betrifft den sogenannten dritten Börsengang der Deutschen Telekom AG im Jahr 2000. Der zugehörige Anlegerschutzprozess muss noch einmal aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Musterentscheid des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt erneut in Teilen aufgehoben und zur Neuverhandlung zurückverwiesen, wie die Justiz am Freitag in Karlsruhe mitteilte.

Hinter dem Musterverfahren stehen rund 16.000 klagende Kleinaktionäre, die Schadenersatz für ihre erlittenen Kursverluste in Höhe von rund 80 Mio. Euro verlangen, den die Telekom verweigert. Ihre Klagen waren zu einem Kapitalanlegermusterverfahren zusammengefasst worden, das bereits zwei Mal am OLG Frankfurt verhandelt wurde. Für den dritten Prozess stehen laut Gericht noch keine Termine fest.

BGH-Begründung: Schwerwiegende Fehler

Nach früherer Feststellung des BGH enthält der Börsenprospekt schwerwiegende Fehler im Zusammenhang mit der US-Beteiligung Sprint. In der 1999er-Bilanz der Telekom war dafür ein Sondergewinn von 8,2 Mrd. Euro ausgewiesen, obwohl die Beteiligung nur intern an eine Konzerntochter "umgehängt" worden war. Die Frankfurter Richter haben nach Auffassung des BGH nicht ausreichend geprüft, ob dieser Sprint-Vorgang später tatsächlich Auslöser für den Kursabsturz der Aktie war. Dies solle nun mit einem Gutachten nachgeholt werden.

In einem anderen Punkt bestätigte der BGH die Frankfurter Entscheidung aus dem Jahr 2016: Allein die Falschangabe im Verkaufsprospekt löst noch keinen Anspruch auf Schadenersatz aus. Es müsse vielmehr in jedem Einzelfall geklärt werden, ob der Anleger seine Kaufentscheidung anhand des Prospekts getroffen hat. Die Beweislast liegt allerdings bei der Telekom, die darlegen muss, dass die Aktionäre das eben nicht getan haben.

"Ein guter Tag für Telekom-Kläger"

Die Kanzlei Tilp, die den 2016 verstorbenen Musterkläger und nun seine Erben vertritt, begrüßte den BGH-Beschluss. "Heute ist ein guter Tag für die Telekom-Kläger", so Rechtsanwalt Andreas Tilp in einer Mitteilung. Der BGH habe zu allen noch verbliebenen Fragen der Telekom die volle Beweislast auferlegt und einer weiteren Verzögerungstaktik einen Riegel vorgeschoben. (gun/dpa)

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