Kein Anschluss unter dieser Nummer: Standardisierte Kommunikation ist unerlässlich beim Glasfaserausbau

Kein Anschluss unter dieser Nummer: Standardisierte Kommunikation ist unerlässlich beim Glasfaserausbau

Bild: © RioPatuca Images/AdobeStock

Nicht nur die Deutsche Telekom selbst, sondern auch ihre im Glasfasersektor arbeitenden Gemeinschaftsunternehmen müssen transparent und diskriminierungsfrei arbeiten. Das hat die Bundesnetzagentur so verfügt. Sie hat den Regulierungsrahmen, der für die Deutsche Telekom als Marktführer gilt, auch auf zwei Joint-Ventures ausgedehnt.

Die Behörde hat in vier Verfügungen die Regulierung für die beiden Unternehmen Glasfaser Nordwest und Glasfaser Plus festgelegt. Glasfaser Nordwest ist ein Gemeinschaftsunternehmen der Deutschen Telekom mit EWE, an Glasfaser Plus ist der IFM Global Infrastructure Fund beteiligt. Beide Firmen sind ausschließlich auf Vorleistungsebene tätig. Ihr Kerngeschäft ist, anderen Netzbetreibern aktive Glasfaseranschlüsse als Vorleistung anzubieten.

Mit der EU abgestimmt

„Mit der Entscheidung komplettieren wir den Regulierungsrahmen im Glasfaserbereich und schaffen einheitliche und transparente Zugangsbedingungen für die Wettbewerber“, so Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur in einer Mitteilung vom Mittwoch. Die Unternehmen werden verpflichtet, anderen Netzbetreibern verfügbare Kapazitäten in ihren Leerrohren zugänglich zu machen. Wo es freie Leerrohrkapazitäten gibt, müssen sie, wie bei der Telekom, über den Infrastrukturatlas als „Gigabitgrundbuch“, also als zentralen Informationspunkt, bekannt gegeben werden.

Monitoring- und Transparenzverpflichtungen

Das Zugangsangebot auf aktiver Ebene wird laut Behörde – wie bei der Telekom – um eine strenge Nichtdiskriminierungsverpflichtung ergänzt. Umfangreiche Monitoring- und Transparenzverpflichtungen sichern diese ab. Wie bei der Telekom muss es den Zugangsnachfragern auch in den Ausbaugebieten der Gemeinschaftsunternehmen möglich bleiben, die Endkundenprodukte der Telekom wirtschaftlich nachzubilden.

Der Entscheidung war laut Bundesnetzagentur eine intensive Diskussion mit allen Stakeholdern vorangegangen. Im gesetzlich vorgesehenen abschließenden Abstimmungsverfahren mit der Europäischen Kommission sowie den Regulierungsbehörden der anderen Mitgliedstaaten habe die EU-Kommission die Maßnahmenentwürfe gebilligt.

Nach zwei Jahren wird geprüft

Die neuen Rahmenbedingungen gelten nach derzeitiger Einschätzung für rund zwei Jahre. Danach sollen sie durch neue Entscheidungen der Bundesnetzagentur ersetzt werden. Die Bundesnetzagentur hat nach eigenen Angaben bereits erste Daten erhoben; es werde aber noch weitere Abfragen geben. Auf dieser Grundlage sollen die bestehenden Marktverhältnisse überprüft und bei Bedarf der Regulierungsrahmen angepasst werden. (wa)

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