Breitband

Verbände: DigiNetz-Gesetz behindert Glasfaserausbau

Eigentlich sollte das DigiNetz-Gesetz den Glasfaserausbau beschleunigen – in der Praxis ist das Gegenteil der Fall. Die Leidtragenden sind die ausbauenden Netzbetreiber, für die sich das Geschäft oftmals nicht mehr rentiert.
01.06.2018

Wer auf eigene Kosten eine Glasfaser-Infrastruktur aufbaut, muss nach dem aktuellen DigiNetz-Gesetz fürchten, dass die Konkurrenz ihre Lichtwellenleiter kostengünstig mitverlegen darf, beklagen VKU, Breko, Buglas und Deutscher Landkreistag.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), die Breitbandverbände Breko sowie Buglas und der Deutsche Landkreistag setzen sich für eine schnellstmögliche Überarbeitung des DigiNetz-Gesetzes ein. Dieses legte fest, wenn Straßen geöffnet werden – etwa im Zuge von Sanierungsarbeiten, Neubauten oder bei Verlegung von Strom-, Gas- oder Wasserleitungen –, sollen Synergien genutzt und Glasfaserleitungen kostengünstig mitverlegt werden können.

Doch in der Praxis verhindere das Gesetz in diversen Fällen geplante Glasfaserausbau-Projekte, kritisieren die vier Verbände. Sie fordern daher, das DigiNetz-Gesetz schnellstmöglich zu überarbeiten. Denn in der Praxis werde es vielfach dazu missbraucht, Lichtwellenleiter kostengünstig mitzuverlegen und damit so genannten Überbau oder Doppelausbau zu erzeugen, wenn Gebiete erstmalig mit Glasfaser erschlossen – und aus diesem Grunde die Straße geöffnet werde.

Geschäftsmodell des Netzbetreibers wird unterwandert

Durch den vorgesehenen rechtlichen Anspruch auf Mitverlegung werde bei Inanspruchnahme in diesen Fällen das Geschäftsmodell des ausbauenden Glasfaser-Netzbetreibers unterwandert und vielfach sogar unmöglich gemacht und hierzu öffentliche Mittel genutzt, konkretisieren die Verbände.

Als aktuelles Beispiel wird eine Entscheidung der Bundesnetzagentur genannt: Diese gewährte der Deutschen Telekom einen weitreichenden Mitverlegungsanspruch bei der Erschließung eines Neubaugebiets in Wiesbaden. Lege man das Kriterium des Baus aus öffentlichen Mitteln derart weit aus, müssen kommunale Unternehmen damit rechnen, dass künftig jede ihrer Investitionen in Glasfaserprojekte durch Mitverlegung von einem oder mehreren Wettbewerbern belastet wird und ihre Geschäftspläne damit unrentabel werden.

Flickenteppich mit punktuell mehrfach vorhandenen Glasfaser-Infrastrukturen

Fehlanreize für einen Parallelausbau durch Mitverlegung müssen verhindert werden, wenn ein Gebiet erstmals mit reinen Glasfaserleitungen erschlossen wird, fordern VKU, Breko, Buglas und Deutscher Landkreistag. Daneben müsse der Begriff "öffentliche Mittel" im DigiNetz-Gesetz eindeutig definiert werden. Ein Mitverlegungsanspruch dürfe grundsätzlich nur dann bestehen, wenn die eigentlichen Bauarbeiten, im Rahmen derer eine Mitverlegung geschieht, unmittelbar aus öffentlichen Haushaltsmitteln finanziert werden.

Die Verbände legen Wert darauf, dass man nicht anstrebe, Dritte auszusperren und auch den Dienstewettbewerb generell nicht verhindern wolle. Es gehe aber darum, Glasfaser – wie auch von der neuen Bundesregierung im Koalitionsvertrag angestrebt – in die Fläche zu bringen, anstelle einen Flickenteppich mit punktuell mehrfach vorhandenen Glasfaser-Infrastrukturen zu erzeugen.

Zugangsanspruch statt Mitverlegungsrecht

"Das Risiko 'Wer gräbt, verliert' darf nicht länger über engagierten Kommunen und Netzbetreibern schweben, die den Glasfaserausbau in Deutschland engagiert voranbringen wollen", unterstreichen die Vier. Anstelle eines Anspruchs auf Mitverlegung setzten sich die Verbände in der beschriebenen Konstellation für einen Zugangsanspruch zur neu errichteten Glasfaser-Infrastruktur ein. Hier gelte klar: Open Access zu fairen Konditionen. (sg)