
Gastautor:
Dr. Stefanie Fey
Principal Business Consultant
MSG
Die kommunale Energie- und Versorgungswirtschaft steht vor vielfältigen Herausforderungen, die vor allem regulatorischer Natur sind. Als Teil der Daseinsvorsorge ist sie verpflichtet, diskriminierungsfreie Dienstleistungen anzubieten und wirtschaftlich zu arbeiten. Dabei wacht die Regulierungsbehörde über die passende Balance zwischen wirtschaftlicher Betriebsführung und Sicherstellung der Daseinsvorsorge. Und je nach Organisationsform als öffentlich-rechtlicher oder privatwirtschaftlicher Betrieb kommen weitere Anforderungen hinzu.
Regulatorische Vorgaben und IT-Sicherheit
Eine Vielzahl von Vorgaben betrifft die IT-Systeme und das Versorgungsnetz: Hierzu zählen unter anderem KRITIS, NIS 2 und der BSI-Grundschutz. Diese Regelungen sind notwendig, um auf Bedrohungen, vor allem durch Cyberangriffe, zu reagieren, denen kritische Infrastrukturen und die IT-Systeme von Unternehmen, Behörden sowie Bürgerinnen und Bürger ausgesetzt sind. Gleichzeitig sieht sich die kommunale Wirtschaft zusätzlichen bürokratischen und rechtlichen Anforderungen gegenüber – Stichwort Onlinezugangsgesetz (OZG).
Die Umsetzung dieser Vorschriften fordert die kommunale Versorgungswirtschaft sowohl personell als auch finanziell heraus. Die Bürokratie zielt einerseits darauf ab, faire Bedingungen zu schaffen und für jede denkbare Situation eine Regel bereitzuhalten. Andererseits setzen Bund und Länder verstärkt auf Initiativen, die Verwaltungsprozesse nutzerfreundlicher und schneller gestalten sollen. Zudem bringen Normenkontrollrat und Verbände regelmäßig öffentlich Vorschläge ein, um Bürokratie gezielt abzubauen und Verfahren zu vereinfachen.
Nutzen bestehender gesetzlicher Initiativen
Auch ohne Gesetzesänderungen bieten bestehende Regelungen Vorteile für die kommunale Wirtschaft. Abhängig von der Organisationsform und dem Leistungsspektrum für Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen lassen sich durch gezielte Maßnahmen direkt oder indirekt Vorteile erzielen. Dazu zählen etwa die E-Government-Gesetze, die Umsetzung des OZG über genossenschaftliche Zusammenschlüsse und das Föderale Informationsmanagement (FIM), das verschiedene Verwaltungsleistungen zur Nachnutzung bereitstellt.
Das OZG in der kommunalen Praxis
Zum Tragen kommt das OZG beispielsweise bei öffentlichen Entsorgungsträgern als auch Wasserversorgungsunternehmen. Dienstleistungen wie die Abfallentsorgung als auch der Anschluss eines Grundstücks an die öffentliche Versorgung sind priorisierte OZG-Leistungen, die vom IT-Planungsrat festgelegt wurden. Auch wenn das Angebot von etablierten Nachnutzungsmöglichkeiten als Software-as-a-Service meist eingeschränkt oder nicht vorhanden ist, können Synergien genutzt werden. So bietet das Föderale Informationsmanagement fachlich freigegebene Leistungsbeschreibungen. Themenfeldführer und die für die Umsetzung verantwortlichen Länder stehen als Ansprechpartner zur Verfügung, um bei der Entwicklung der Leistungen und deren Nachnutzungsmöglichkeiten zu unterstützen. Kommunale Zusammenschlüsse haben zudem die Möglichkeit, die Entwicklung und Implementierung gemeinsam vorantreiben.
Insbesondere in die Umsetzung des OZG nach dem Einer-für-Alle-Prinzip (EfA), das für bundesweit einheitliche Verfahren Anwendung findet, ist viel Energie geflossen. EfA bringt bei der Nachnutzung als Software-as-a-Service eine Fülle von Erleichterungen und Ressourceneinsparungen, da viele Prozessschritte wie Anforderungsmanagement, Ausschreibungen, Begleitung des IT-Projektes, Tests, Implementierung, Betriebskonzeption, Barrierefreiheit und Abnahme bereits erfolgten. Dadurch sparen Kommunen beträchtliche Ressourcen und Zeit.
Erfolgsbeispiel: Das Breitband-Portal
Ein positives Beispiel, wie dieser Schatz sowohl für die Verwaltung als auch für Telekommunikationsunternehmen gehoben werden kann, ist das Breitband-Portal. Es ermöglicht Telekommunikationsunternehmen Ende-zu-Ende vollständig digital die Beantragung der Zustimmung zur Leitungsverlegung nach § 127 Abs. 1 bis 3 und 6 bis 8 Telekommunikationsgesetz. Auch die Erteilung der Zustimmung durch den Wegebaulastträger erfolgt komplett digital. Besondere Merkmale des Portals sind die Genehmigungsfiktion sowie eine Kartenkomponente.
In einer Gemeinschaftsleistung aus Federführern, Dienstleistern und weiteren Institutionen fand ein enger Austausch statt, bei dem alle Schritte sowohl für die Verwaltungsleistung selbst als auch für den Roll-Out der Software bei den Wegebaulastträgern auf den Prüfstand gestellt wurden. Durch Abstimmungen zwischen Juristen, Software- und Geschäftsprozessexperten sowie Nutzerfeedback entstand ein effizienter und digitaler Prozess. Die digitale Verwaltungsleistung wurde nach dem EfA-Prinzip entwickelt und umgesetzt. Über die FITKO wird die OZG-Leistung anderen Ländern und deren Wegebaulastträgern zur Nachnutzung als Software-as-a-Service angeboten.
Einsparungen und Erleichterungen durch digitale Verwaltungsleistungen
Diese Form der Softwareentwicklung und -beschaffung führt zu deutlichen Einsparungen. So können Telekommunikationsunternehmen über das Breitband-Portal diesen schnellen und vollständig digitalisierten Weg zur Zustimmungserteilung bei allen Wegebaulastträgern bundesweit nehmen, sofern Länder und deren Kommunen diesen Schatz gehoben haben und die Leistung nachnutzen. Zeit- und Kostenaufwände in der Verwaltung werden spürbar reduziert.
Ein Hinweis für Kommunen mit Beteiligungen an Telekommunikationsunternehmen:
Wie beim analogen Verwaltungsverfahren ist gleichermaßen beim digitalen Angebot darauf zu achten, ob der Wegebaulastträger zustimmungsberechtigt ist. Betreibt die Kommune selbst eine Kommunikationslinie oder ist mit einem Betreiber gemäß § 37 Abs. 1 und 2 GWB zusammengeschlossen, ist die Kommune selbst nicht zustimmungsberechtigter Wegebaulastträger. Der digitale Antrag des Telekommunikationsunternehmens ist hinsichtlich der Zuständigkeit an die nächsthöhere unabhängige Verwaltungseinheit zu stellen. (sg)



