Ein digitaler Stromzähler, wie er in Belgien häufig verbaut wird. Befürworter des "Smart Meter Light" argumentieren, dass Smart Meter in anderen europäischen Ländern auch ohne Gateway verbaut werden.

Ein digitaler Stromzähler, wie er in Belgien häufig verbaut wird. Befürworter des "Smart Meter Light" argumentieren, dass Smart Meter in anderen europäischen Ländern auch ohne Gateway verbaut werden.

Bild: © Arthur Lambillotte/Unsplash

Die politische Debatte um den Smart Meter Light läuft seit dem Koalitionsbeschluss vom 2. Juli auf Hochtouren. Für Kunden außerhalb des verpflichtenden Rollouts soll eine günstigere Alternative zum vollwertigen intelligenten Messsystem (iMSys) entstehen. Was das technisch und wirtschaftlich bedeutet, blieb bislang offen.

Nun hat Octopus Energy, ein britischer Energieanbieter, der in Deutschland dynamische Stromtarife vertreibt, eine Antwort vorgelegt: eine 43-seitige Machbarkeitsstudie, die der ZFK vorab vorlag. Die Kernzahl: 51 bis 73 Euro je Zählpunkt und Jahr für einen Smart Meter Light (SML). Dem gegenüber stehen 88 bis 105 Euro für ein intelligentes Messsystem (iMSys). Doch wie aussagekräftig ist das Ergebnis?

Smart Meter Light ist machbar

Die von Octopus initiierte Untersuchung, an der auch das Beratungshaus Horizonte Group beteiligt war, kommt zu dem Schluss, dass ein SML – ein fernauslesbarer Stromzähler ohne Steuerungsfunktion und ohne Smart-Meter-Gateway – technisch grundsätzlich realisierbar ist. Die Studie versteht sich dabei ausdrücklich als Machbarkeitsuntersuchung, nicht als Produkt- oder Zulassungsprüfung.

Einen verbindlichen Standard, ein Konformitätsverfahren und einen Feldnachweis der Messwertqualität gibt es noch nicht. Das räumen die Autoren auf ZFK-Anfrage selbst ein: "Für das konkret beschriebene Smart-Meter-Light-Zielbild gibt es bislang noch keinen vollständigen Praxisnachweis." Die Studie verstehe sich als Machbarkeitsuntersuchung und nicht als bereits abgeschlossene Produkt- oder Zulassungsprüfung.

Das theoretische Potenzial ist dabei hoch: Bis zu 36 Millionen der rund 63 Millionen Strom-Messlokationen in Deutschland könnten 2032 außerhalb des verpflichtenden iMSys-Rollouts liegen. Die Studienautoren schränken aber auch ein, dass die Umsetzung von vielen Faktoren wie etwa der Gebäudesituation vor Ort oder den Rolloutstrategien der Messstellenbetreiber abhängt.

Welche Annahmen Octopus trifft

Die Kostenrechnung steht dabei auf mehreren Prämissen. Eine davon ist der sogenannte 1:n-Faktor. Im Vergleich mit dem iMSys setzt das Modell durchschnittlich 1,4 Zählpunkte je Smart-Meter-Gateway an.

Je höher dieser Wert in der Realität, desto geringer der Kostenvorteil des SML – weil sich die Gateway-Kosten auf mehr Messstellen verteilen. Octopus begründet die Zahl mit Praxiserfahrungen und Gesprächen mit Marktteilnehmern.

Andere Studien rechnen teilweise mit anderen Prämissen. Die Forschungsstelle für Energiewirtschaft (FfE) in München etwa geht in ihrer Studie "Zukunftspfad Smart Metering" von höheren möglichen Auslastungen aus, insbesondere in Mehrparteienhäusern.

Die Studienautoren von Octopus treffen zudem eine Annahme, was die Verbreitung des Smart Meter Light angeht: Die einmaligen Einführungskosten von 250.000 bis 650.000 Euro werden auf 50.000 SML verteilt – also auf die Hälfte der 100.000 Zählpunkte des Referenzbetreibers. Wie die Kostenrechnung bei geringerer Verbreitung aussähe, lässt die Studie offen.

Schließlich bleibt die Grundfrage des Eichrechts unbeantwortet. Ob Viertelstundenwerte eines SML für Abrechnung und Bilanzierung rechtlich anerkannt werden können, müssen zunächst die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) und die Eichbehörden klären. Erst danach können Geräte zertifiziert und verbaut werden.

Machbarkeitsstudie zu Smart Meter Light

Zeitplan

Die zentralen Ergebnisse der Studie wollen Octopus Energy und die Horizonte Group in einem Webinar am 15. Oktober vorstellen und diskutieren.

Beschleunigung durch zusätzliche Geräte?

Unklar bleibt auch ein weiterer Aspekt. Denn die eigentliche Konfliktlinie in der Branche verläuft derzeit nicht entlang von Technikfragen, sondern entlang einer strategischen: Beschleunigt ein zusätzlicher Gerätepfad den Rollout – oder bindet er Ressourcen, die der laufende iMSys-Betrieb dringend braucht? Die Meinungen in der Branche gehen dabei auseinander.

Dennis Laupichler, Leiter des BSI-Referats für die Digitalisierung der Energiewirtschaft, war beim Smartoptimo Forum Netz & Vertrieb im September in Osnabrück unmissverständlich: "Diese Alternativtechnik wird nicht die Lösung sein, sie beschleunigt nicht, sie vereinfacht nicht und sie wird auch nicht günstiger sein." Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) setzt auf die 1:n-Konfiguration und erwartet, dass Messstellenbetreiber ihre Piloten 2027 und 2028 in den Massenrollout überführen.

Kai Roger Lobo, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Stadtwerke-Verbands VKU, plädierte beim selben Forum für einen Vollrollut. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) blieb hingegen abwägender, zog beim gleichen Forum aber eine klare Grenze: "Bei der Steuerung wird kein Weg am intelligenten Messsystem vorbeiführen", sagte Geertje Stolzenburg, Fachgebietsleiterin Energiewirtschaftsrecht beim BDEW.

Octopus Energy hält Kritikern entgegen, dass SML und iMSys unterschiedliche Messstellen adressieren und sich nicht gegenseitig beeinträchtigen.

Wirtschaftsministerium hat Entwurf angekündigt

Bevor aus dem Smart Meter Light jedoch ein Marktprodukt werden kann, braucht es laut Studie mindestens drei Dinge: eine verbindliche Gerätespezifikation, ein Konformitätsverfahren und den Nachweis der Messwertqualität unter realen Bedingungen.

Die rechtliche Grundlage dafür soll eine Novelle des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) schaffen. Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen Referentenentwurf noch für dieses Jahr angekündigt. Ein konkreter Termin ist bislang nicht bekannt.

Druck kommt inzwischen auch aus Brüssel. Die EU-Kommission hat im Juli vorgeschlagen, verbindliche Mindestquoten für Smart Meter festzuschreiben: 50 Prozent aller Letztverbraucher bis Ende 2030, 75 Prozent bis Ende 2033.

Für Deutschland würden wegen der aktuellen Ausstattungsquote von knapp sechs Prozent verlängerte Fristen gelten, bis 2031 und 2034. Ob ein SML auf diese Ziele angerechnet werden könnte, ist nach aktuellem Stand offen. Der Vorschlag befindet sich noch im europäischen Gesetzgebungsverfahren.

Lesen Sie weiter mit Ihrem ZFK-Abonnement

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Inhalten der ZFK!

✓ Vollzugriff auf alle ZFK-Artikel und das digitale ePaper
✓ Exklusive Analysen, Hintergründe und Interviews aus der Branche
✓ Tägliche Branchen-Briefings mit den wichtigsten Entwicklungen

Ihr Abonnement auswählen

Haben Sie Fehler entdeckt? Wollen Sie uns Ihre Meinung mitteilen? Dann kontaktieren Sie unsere Redaktion gerne unter redaktion@zfk.de.

Home
E-Paper