Volker Kruschinski ist seit 2006 im Vorstand der Schleupen SE, seit 2014 ist er Vorstandsvorsitzender des Softwareherstellers. Die Abrechnungslösung des in Moers ansässigen Unternehmens werden von über 200 Energieversorgern genutzt. Im Gespräch mit der ZfK spricht er über offene Fragen rund um die technische Umsetzung der Aussetzung des Dezemberabschlags und von Strom- und Gaspreisbremse. Er verrät außerdem, warum die "Zwölftel-Regelung" beim Dezemberabschlag eine große Erleichterung ist und welche der beiden möglichen technischen Umsetzungsalternativen er bei der Gaspreisbremse bevorzugen würde.
Herr Kruschinski, die Ereignisse haben sich diese Woche ein Stück weit überschlagen. Mittlerweile plant die Bundesregierung ab Januar bereits mit der Einführung einer Strompreisbremse. Zudem wird bei der Gaspreisbremse eine rückwirkende Entlastung zum 1. Februar angestrebt. Lässt sich das zeitlich und technisch fristgerecht realisieren?
Volker Kruschinski: Bei einem Vorziehen der Gaspreisbremse ist die knappe Zeit das größte Problem. Das Gleiche gilt auch für eine Strompreisbremse. Auch sie lässt sich technisch generell umsetzen. Das Berechnungsprinzip sollte dabei möglichst gleich gestaltet werden wie die Gaspreisbremse, das würde den sowieso schon immensen Aufwand nicht noch weiter erhöhen.
Allerdings ist auch hier die verfügbare Umsetzungszeit extrem knapp bemessen, speziell wenn die Grundlagen erst im Dezember beschlossen werden, aber bereits zu Januar umgesetzt werden müssen. Es darf schließlich nicht vergessen werden, dass zeitgleich viele weitere, wirklich komplexe und aufwendige regulatorische Vorgaben umgesetzt werden müssen.
Es wäre sehr sinnvoll, wenn der Gesetzgeber die verschiedenen Maßnahmen zeitlich entzerren würde.
Welche meinen Sie konkret?
Da geht es unter anderem um die Umstellung der Mehrwertsteuer, die Einmalzahlung im Gasbereich, die zweite Stufe der Mako 2022, die Erstellung der Preisblätter und dann auch die neuen Formate der Marktkommunikation zum April kommenden Jahres. Hier wäre es sehr sinnvoll, wenn der Gesetzgeber die verschiedenen Maßnahmen priorisieren und zeitlich entzerren würde. Davon würden alle Marktteilnehmer profitieren. Alles gleichzeitig realisieren zu können, halte ich für sehr unrealistisch.
Arbeitet Schleupen schon konkret an einer technischen Lösung für all diese Maßnahmen?
Wir beschäftigen uns intensiv mit diesen Themen und müssen natürlich, wenn neue Vorgaben kommen oder konkretisiert werden, immer wieder reagieren. Wir definieren schon konkrete Testläufe und sind mit unseren Kunden in intensiven Gesprächen. Man kann sagen, wir sind mitten in der Realisierung einer Lösung.
"Es ist eine deutliche Erleichterung für uns, dass der Entlastungsbetrag im Dezember einem Zwölftel der Jahresabrechnung entsprechen soll.
Gehen wir es mal konkret durch: Wie groß sind die Herausforderungen noch mit Blick auf die Aussetzung des Abschlags für Gas im Dezember?
Hier gibt es ja seit vergangener Woche im Gesetzesentwurf einige Konkretisierungen, die die Umsetzung erleichtern. Wir betreuen über 200 Stadtwerke. Für uns ist es zentral, das möglichst einheitlich umsetzen zu können. Je eindeutiger die Vorgaben, desto besser. Je mehr Interpretationsspielraum bleibt, desto schwieriger wird es. Insbesondere die neue Regelung, dass der Entlastungsbetrag einem Zwölftel der Jahresabrechnung entsprechen soll, ist eine deutliche Erleichterung. Darüber sind wir sehr froh.
Das müssen Sie ein bisschen genauer erklären.
Vorher sollte der Entlastungsbetrag auf der Grundlage des Septemberabschlags festgelegt werden. Das wäre viel komplizierter gewesen. Im September und im Dezember gelten unterschiedliche Mehrwertsteuersätze, es gibt unterschiedliche Abschlagsverfahren bei den Versorgern. Diese Lösung wäre aber auch politisch ungerecht gewesen, weil es letztlich vom Vertrag abhängig gewesen wäre, in welchem Umfang der Kunde profitiert hätte.
Die Zwölftel-Regelung bekommen wir hingegen mit Bordmitteln hin. Große Teile davon können wir jetzt schon mit unserer Software abbilden. Die Aussetzung des Abschlags ist technisch relativ einfach. Schwieriger wird es zu ermitteln, wie hoch dann die Ausgleichszahlung vom Bund sein muss für die Werke. Letztlich geht es um drei Prozessschritte, die man ein Stück weit staffeln kann.
Es wird sicher eine Herausforderung, alles rechtzeitig dem Kunden zu kommunizieren:
Welche sind das?
Der erste Schritt ist, dass der Abschlag nicht rausgeht. Darauf kann man sich vorbereiten. Der zweite Schritt ist die Mengenermittlung, damit die Stadtwerke ihr Geld vom Bund bekommen. Diesen Prozess wollen wir automatisieren. Hier wird eventuell Liquidität verschoben, das hält den Prozess aber nicht auf. Man muss dieses Zwölftel ermitteln und es in eine Form bringen, dass es dem Bund gegenüber abrechnungsfähig ist.
Und im dritten Schritt muss man aus dieser Abrechnung die Gutschriften auf die einzelnen Kundenkonten wieder zurück verteilen, damit es auch bei der Jahresabrechnung berücksichtigt wird. Ich kann mir vorstellen, dass man diese drei Schritte hinbekommt. Dass dem Kunden rechtzeitig alles zu kommunizieren, wird aber sicher eine Herausforderung.
Wie vermeidet man, dass diese Änderungen zu Millionen Kundenrückfragen bei den Stadtwerken führen?
Wo sehen Sie noch Unklarheiten mit Blick auf die technische Umsetzung des Dezemberabschlags?
Für uns ist noch nicht so klar, wie die Energieversorger die zu erstattenden Abschläge dem Bund in Rechnung stellen. Für die Ermittlung sind wir gerade dabei, uns zu überlegen, wie wir diesen Prozess automatisieren. Bei allen unseren Kunden zusammen geht es ja um ein paar Millionen Verträge, das kann man nicht manuell buchen. Es dürfte aber aufgrund des engen Zeitplans schwierig werden für die Branche die gesetzliche Informationspflicht in jedem Fall einzuhalten. Es geht vor allem auch um die Frage, wie vermeidet man, dass diese Änderungen zu Millionen Kundenrückfragen bei den Stadtwerken führen.
Dass man den Dezemberabschlag nicht zahlt, ist ja relativ leicht auf dem Konto nachzuvollziehen. Aber wie geht man mit Barzahlern oder Kunden um, die per Dauerauftrag überweisen. Die muss man ja dann vorher kontaktieren. Auch der Entlastungsbetrag muss aber in der Jahresendabrechnung berücksichtigt werden.
Auch hier ist die Frage, wie gut ist das für den Verbraucher verständlich. Wir haben allen unseren Kunden aus der Energiebranche vor Monaten schon empfohlen, bereitet Euch auf umfangreiche Kundenkommunikation vor, es werden viele Fragen kommen. Versucht viel über Digitalisierung, wie zum Beispiel Apps oder eure Internetseiten aufzufangen. Das ist sehr wichtig für die Steuerung der Arbeitsbelastung.
Hätten wir den Septemberabschlag umsetzen müssen, wäre auch die Tarifstruktur der Unternehmen betroffen gewesen.
Und diese technische Umsetzung beim Dezemberabschlag lässt sich für alle Kunden gleich umsetzen?
Ja. Das ist tatsächlich der große Vorteil bei dem jetzigen Verfahren, wo es eben nicht um die Abschläge geht. Hätten wir die Lösung mit dem Septemberabschlag umsetzen müssen, wäre auch die Tarifstruktur der Unternehmen betroffen gewesen. Durch diese Vereinfachung mit den Zwölfteln wird das Verfahren an dieser Stelle für alle unsere Kunden gleich.
Die einzigen anderen variablen Faktoren in der Software sind der Rechnungsdruck und die Kommunikation. Hier gehen die Stadtwerke unterschiedliche Wege, somit muss jedes Werk für sich entscheiden, wie es mit der Kommunikation zum Kunden umgeht . Ein weiterer Teil ist sicherlich die Darstellung und Erläuterung auf der Rechnung, hier werden wir aber einen Vorschlag machen.
Umsetzung Gaspreisbremse: "Entweder ich rechne den bestehenden Vertrag ab oder ich führe einen neuen Vertrag ein. Erstere Variante erscheint uns einfacher".
Der deutlich komplexere Schritt ist die Umsetzung der Gaspreisbremse. Wie ist da Ihr Ausblick?
Eine größere Hürde, bei der es noch Interpretationsspielraum gibt, ist die Frage, bleibe ich bei dem selben Vertrag und erhalte eine Gutschrift oder führe ich einen neuen Vertrag oder Tarif ein, der das neue Modell direkt abbildet. Das Grundmodell lautet ja, der Kunde erhält 80 Prozent seiner Verbrauchsmenge zum vergünstigten Preis und den Rest zum Marktpreis.
Dann gibt es eigentlich nur diese zwei Alternativen. Entweder man bietet dem Kunden einen solchen Tarif an, der genau das abbildet. Dann müsste der Kunde aber einen neuen Vertrag abschließen oder er bekommt automatisch einen Änderungsvertrag, wenn dies zulässig gemacht wird. Das wäre ein relativ hoher Aufwand mit vielen Konsequenzen und neuen Abschlagszahlungen. Die Ermittlung ist hingegen leicht, die basiert auf dem Vorjahr.
Und wie sieht die Alternative aus?
Bei dem Alternativvorschlag behält der Kunde seinen Vertrag. Zum Ende des Jahres erhält er in der Endabrechnung eine Gutschrift in Höhe der vom Staat subventionierten Verbrauchsmenge und zwischendurch werden die Abschläge gesenkt. Es wird quasi einfach sein normaler Vertrag abgerechnet und gleichzeitig erfolgt die Berechnung der Gutschrift, unter Berücksichtigung des Deckels. Uns erscheint diese Variante ein bisschen einfacher.
Was mich in der Berichterstattung verwirrt, ist, dass jetzt immer bei der Gaspreisbremse auf die Jahresverbrauchsprognose abgestellt wird. Heißt das, die Zwölftelregelung, die vieles vereinfachen würde bleibt, oder gibt es jetzt einen anderen Ansatz?
Es muss festgelegt sein, worauf die Zwölftel-Regelung angewendet werden soll: auf den Verbrauchswert des Vorjahres oder auf die Jahresverbrauchsprognose. In vielen Fällen machen die Werte für den Endkunden keinen Unterschied. Im Bereich Gas könnte der Versorger allerdings eine „witterungsbedingte Anpassung“ in seiner Prognose vornehmen, dann würde es zu unterschiedlichen Werten für die Berechnungsgrundlage kommen. Daher ist eine Festlegung der Bemessungsgrundlage wichtig.
Es wird in der Branche immer lauter die Frage gestellt, ob man die Aktualisierungen der Mako in der aktuellen Krisensituation nicht aussetzen kann.
Im Fachbeirat von Schleupen sind Sie im regelmäßigen Austausch mit ihren Stadtwerkekunden. Was sind da aktuell die drängendsten Fragen?
Neben der technischen und zeitlichen Umsetzung natürlich die Liquiditätsfrage. Was passiert, wenn die Endkunden die Rechnungen trotz der Preisbremse nicht bezahlen können. Ein weiterer großer Aufreger ist die Marktkommunikation. Da gibt es ein zunehmendes Unverständnis für die geplanten Aktualisierungen der Mako. Der Nutzen für die Branche ist sehr überschaubar, deshalb wird immer lauter die Frage gestellt, ob man das in der aktuellen Krisensituation nicht aussetzen kann. Hinzukommt: Auch solche regulatorischen Vorgaben verteuern die Energie weiter.
Hilfreich wäre eine neutrale Anlaufstelle, die die zahlreichen Detailfragen, die bei der Umsetzung enstehen, beantworten kann.
In der Stadtwerkebranche wird über ein einheitliches Modul diskutiert, dass die Hersteller nach Vorgaben des Bundes den Energieversorgern zur Verfügung stellen könnten, um beispielsweise die Gaspreisbremse umzusetzen. Was ist ihre Einschätzung dazu?
Ich glaube nicht daran, dass es eine Vorgabe gibt, die wirklich zu einem komplett gleichen Umsetzungsverfahren führt, dazu sind die Produkte der Hersteller zu unterschiedlich. Hilfreich für uns wäre vielmehr eine zentrale Anlaufstelle, die entscheidungsfähig ist bei Detailfragen. Ich glaube, es werden hier so viele Detailfragen noch im Zuge der Umsetzung entstehen, die einheitlich von einer neutralen Stelle beantwortet werden sollten.
Es gibt immer wieder Interpretationsfragen, weil die Vorgabe nicht exakt war und der eine Hersteller setzt es so und der andere setzt es dann anders um. Solch eine Instanz würde die Sache deutlich mehr beschleunigen als die doch langwierigen und aufwändigen Abstimmungen mit einer Vielzahl anderer Unternehmen.
(Die Fragen stellte Hans-Peter Hoeren)
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Was die Stadtwerkebranche und andere Softwarehersteller zu den aktuellen Plänen der Bundesregierung in Sachen Strompreis- und Gaspreisbremse sagen, welche Änderungen sie fordern und wo noch Klärungsbedarf gesehen wird, lesen Sie in der neuen Printausgabe der ZfK. Diese erscheint am 7. November. Zum Abo geht es hier.



