Die Bundesnetzagentur möchte die kommende Mobilfunk-Auktion neu gestalten, aber das Netz gleichwohl nicht auf vier Netzbetreiber aufteilen. Lösungen werden gesucht.

Die Bundesnetzagentur möchte die kommende Mobilfunk-Auktion neu gestalten, aber das Netz gleichwohl nicht auf vier Netzbetreiber aufteilen. Lösungen werden gesucht.

Bild: © Oliver Berg/dpa

Von Stephanie Gust

Die Bundesnetzagentur verteidigt ihre Datenerhebung zum Smart-Meter-Rollout, nachdem daran Kritik laut wurde. Auf ZfK-Anfrage erklärte ein Sprecher, die Behörde erhebe die Zahlen "auf Basis der gesetzlichen Vorgaben" (§ 45 Abs. 1 Nr. 4 MsbG). Ziel sei es, den Fortschritt bei der Umsetzung der Pflichteinbaufälle durch die grundzuständigen Messstellenbetreiber transparent zu machen. Die veröffentlichte Quote sei daher als "wichtiger Indikator für die Fortschritte in der Zielerreichung" zu verstehen.

Gleichzeitig räumt die Bundesnetzagentur ein, dass sie "bereits über die gesetzlich definierten Pflichteinbaufälle hinaus weitere Daten erhebt»« – etwa zu freiwilligen Einbauten. Diese würden derzeit nicht veröffentlicht. Man prüfe jedoch fortlaufend, "in welchem Umfang ergänzende Kennzahlen künftig veröffentlicht werden können".

Begründung der Bundesnetzagentur

Auch wettbewerbliche Messstellenbetreiber werden laut Behörde "teilweise" einbezogen, sofern sie Daten freiwillig melden. Eine gesetzliche Pflicht zur Übermittlung besteht bislang nicht. Die Bundesnetzagentur begrüßt allerdings, dass die Zahl freiwilliger Meldungen steige und will die Transparenz hier "schrittweise erhöhen".

Zur Kritik, die offiziellen Quoten bildeten viele reale Einbaufälle nicht ab, verweist die Behörde auf die Rechtslage: Messstellen ohne Ausstattungsverpflichtung oder noch nicht prüfungsrelevante Fälle seien in den unternehmensindividuellen Quoten nicht enthalten. Sie flössen jedoch in die Gesamtquote ein, "sofern entsprechende Daten gemeldet wurden".

Die Diskrepanz zu Hersteller- oder Branchendaten erklärt die Bonner Behörde damit, dass nicht alle erhobenen Informationen veröffentlicht würden. Auch Daten, die in den Berichten nicht auftauchen, "tragen zur Gesamteinschätzung der aktuellen Situation bei", heißt es weiter.

Mögliche Zwangsgelder bei Nichterreichen der Quote

Zu möglichen Konsequenzen bei Nichterreichen der 20-Prozent-Marke bei den grundzuständigen Messstellenbetreibern sagt die Behörde: Sollten Messstellenbetreiber ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, könne sie "aufsichtsrechtliche Maßnahmen ergreifen" und "Zwangsgelder" verhängen. 

Abschließend betont die Bundesnetzagentur, sie arbeite "kontinuierlich an einer Verbesserung der veröffentlichten Daten im Hinblick auf Qualität, Aussagekraft und Systematik". Zugleich stehe man "im kontinuierlichen Austausch mit der Branche", um den Rollout engmaschig zu begleiten.

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