Grünenabgeordnete Ingrid Nestle war sich bei Ihrem Eingangsstatement sicher: „Heute wird der Smart-Meter-Rollout gestartet“. Viele Regierungen der Vergangenheit hätten das versucht, es sei ihnen aber nicht gelungen. Deshalb sei es eine erfreuliche Nachricht, dass nun der Weg frei sei, um den Rollout voranzubringen. Dieser sieht unter anderem vor, dass bis 2030 jeder Haushalt einen intelligenten Strommesser hat. Am 12. Mai will sich zudem voraussichtlich der Bundesrat mit dem Gesetz befassen.
Positive Nachrichten gab es auch in puncto Mieterstrom: Künftig sollen dort physische Summenzähler nicht mehr erforderlich sein, es reicht ein virtueller. Damit werden Mieterstromanlagen nun attraktiver, nachdem nicht mehr mehr pro Wohneinheit ei analoger Summenzähler eingebaut werden müsse, erklärte auch später Timon Gremmels von der SPD.
Bei der Kritik um die Preisobergrenzen (POG), die seit 2013 nicht mehr angepasst wurden, verwies Nestle darauf, dass vergleichbare Geräte in diesem Zeitraum günstiger und nicht teurer geworden seien.
Kontra gab es hier von der Abgeordneten Maria-Lena Weiß von der CDU/CSU-Fraktion, die dem widersprach. So sei die Inflation keineswegs gesunken, hinzu kämen gestiegene Anforderungen an den Messtellenbetrieb.
Union mit Kritik an einzelnen Regelungen
Ansonsten zeigte sich die Union äußerst wohlwollend: Man teile die angestrebten Ziele teile, erklärte Weiss. Der Rollout sei jetzt nötig und zentral für das Gelingen der Energiewende.
Um diese Ziele zu erreichen, wären jedoch mehr Anstrengungen nötig gewesen, so Weiss, die den aktuellen Gesetzesentwurf unambitioniert nannte. Die Union kritisiert vor allem die fehlende Wirtschaftlichkeit für die Messstellenbetreiber. Hier fehle es an Planungssicherheit, Die MSB hätten kaum einen Anreiz, den Rollout voranzutreiben.
Ohnehin schlug sich Weiss sehr auf die Seite der Messstellenbetreiber: Wenn ein MSB die Anforderungen an den grundzuständigen Messstellenbetrieb nicht erfüllen kann, muss er ihn ausschreiben. Scheitert er bei der Ausschreibung, ist er wieder zuständig. Damit zwingt man ihn, Verluste in Kauf zu nehmen, so ihr Fazit.
Fraglich sei auch, ob eine 15-Minuten-Übertragung der Daten wirklich für die Standardlösung nötig sei.
AfD befürchtet „lückenlose Überwachung“
Marc Bernhard (AfD) sieht mit dem Einbau der intelligenten Messgeräte vor allem die Gefahr einer lückenlosen Überwachung verbunden. "Die gesammelten Daten erlaubten tiefste Einblicke in das Privatleben eines jeden Bürgers", so O-Ton Bernhard. Zudem gehe es seiner Meinung nach beim Smart-Meter-Rollout um Stromrationierung. Der Strom könne so einfach "per Mausklick" abgeschaltet werden.
Erfahrungen in Großbritannien zeigen seiner Ansicht nach, dass die Kosten der Einrichtung des Systems die möglichen Einsparungen deutlich überträfen.
Linke hat Zweifel am erhofften Spar-Effekt
Eine Sorge, die der Klaus Ernst (Die Linke) teilt. Die Ziele des Gesetzentwurfs – Effizienz, Kostensenkungen – seien richtig, der Entwurf „nett gemacht, toll“. Aber, sagte Ernst, im Konkreten sei doch fraglich, ob am Ende der Einzelne wirklich etwas spare, und ob die Deckelung der Kosten für Verbraucher auf 20 Euro wirklich langfristig garantiert sei.
Was den Datenschutz angehe, so frage er sich, wie verhindert werden solle, dass, vor allem in Verbindung mit anderen Daten, am Ende nicht doch der „gläserne Bürger“ stehe.
FDP sieht Ähnlichkeiten zum Smartphone
Konrad Stockmeier (FDP) hingegen zeigte sich euphorisch, dass es mit den smarten Messgeräten sein werde, wie mit dem Smartphone: Als das erste Handy auf den Markt kam, habe sich niemand vorstellen können, was daraus wird und dass es binnen kürzester Zeit zum Leben eines jeden gehören würde.
Genau das werde mit dem vorliegenden Gesetzentwurf passieren, denn die Digitalisierung werde es mit sich bringen, dass Haushalte und Unternehmen als Prosumer proaktiv partizipieren und mitgestalten können. Mit den Geräten werde man wesentlich mehr machen können. "Das ist Digitalisierung made in Germany auf die allerbeste Weise", so Stockmeier. Die Zukunft werde so digitaler und freier.
Unbefristetes Eichrecht
Unterschiedliche Meinungen gab es zudem zum Eichrecht. Künftig soll der Einbau intelligenter Strommesssysteme keiner Freigabe mehr durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bedürfen, da die Hersteller am Markt mittlerweile die notwendigen hohen Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit erfüllen würden.
Ein im Ausschuss für Wirtschaft und Energie angenommener Änderungsantrag sah hier vor allem redaktionelle Anpassungen vor. Ein darüber hinaus verabschiedeter Entschließungsantrag von SPD, Grünen und FDP sieht unter anderem eine für Smart-Meter-Gateways unbefristete Eichfrist vor.
Da das Eichrecht in Länderrecht eingreift ist hier eine Zustimmung des Bundesrats nötig. Daher wurden notwendige Anpassungen "nur" auf den Weg gebracht aber noch nicht erledigt. Dies soll dann im zweiten Halbjahr 2023 umgesetzt werden.
Konkret steht in dem Antrag, dass die Eichgültigkeit der Smart-Meter-Gateways von heute acht Jahren auf unbegrenzt gesetzt wird. Das soll Stichprobenverfahren oder ähnliches vermeiden. Für Update-Prozesse soll künftig die Baumusterprüfbescheinigung und BSI-Zertifizierung eines Software-Updates ausreichen und auf zusätzliche Freigabeprozesse der Landeseichbehörden verzichtet werden. So soll eine unnötige Doppelprüfung wegfallen, die es bei Neugeräten inzwischen nicht mehr gibt.
Stimmen
Der Verband kommunaler Unternehmen fand zwar lobende Worte für die breite Zustimmung bei der Verabschiedung des Gesetzes, vermisst aber trotz der Vorteile, die die Geräte mit sich bringen, konkrete Angaben zur Finanzierung des Rollouts im Gesetztestext. "Konkret geht es um die Refinanzierung der mit dem Rollout verbundenen Kosten für die Netzbetreiber. Im schlechtesten Fall bekommen diese nur einen Teil ihrer Kosten erstattet und müssen bis zum Jahr 2029 auf die Refinanzierung ihrer Ausgaben warten", erklärte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing.
Hier müsse über die im Gesetz ergänzte Festlegungskompetenz für die Bundesnetzagentur zügig Klarheit geschaffen werden – "der VKU und andere Verbände hatten diese Ergänzung im Rahmen der Anhörung dringend gefordert. Der Regulierer muss hier nun zügig Klarheit bezüglich der Kostenanerkennung schaffen - richtigerweise hat der Gesetzgeber hier die „dauerhaft nicht beeinflussbaren Kosten“ als Beispiel für die Umsetzung genannt."
VKU: POG anpassen und Kostenanerkennung ohne Zeitverzug
Aus VKU-Sicht sollten auch die Preisobergrenzen für den Einbau und Betrieb intelligenter Messsysteme angepasst werden. Die aktuellen Preisobergrenzen stammen aus dem Jahr 2013 und seien nicht mehr zeigerecht.
Liebing weiter: "Um wirtschaftliche Planungssicherheit für die den Rollout maßgeblich umsetzenden Unternehmen – die Netzbetreiber – sicherzustellen, müssen die Kosten, die dem Netzbetreiber entstehen, vollständig und ohne Zeitverzug anerkannt werden. Ansonsten läuft der Gesetzesentwurf Gefahr, in der Praxis aus wirtschaftlichen Gründen nicht umsetzbar zu sein.“
PPC: POG und Eichrecht nachbessern
Ingo Schönberg, Vorstandsvorsitzender des Gateway-Herstellers PPC: "Minister Habeck hat beim Thema Entbürokratisierung des Messstellenbetriebsgesetzes geliefert und die Weichen für 15 Mio. Einbaufälle bis 2030 gestellt. Einzig bei der POG und beim Eichrecht müssen jetzt im Nachgang noch bekannte Hemmnisse beseitigt werden, aber da vertraue ich aufs Bundeswirtschaftsministerium."
Neue Etappe beim Rollout
Peter Heuell, Geschäftsführer von EMH Metering nannte das Gesetz einen "immens wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer CO2-neutralen Gesellschaft." Denn Smart Meter würden benötigt um den Hochlauf von Wärmepumpen, Elektroautos und Solaranlagen sicher in die Netze zu integrieren.
Heuell weiter: "Der Smart Meter Rollout ist über viele Jahre durch zu viel Bürokratie und eine unsichere Rechtslage ausgebremst worden. Mit der Zustimmung des Bundestags zum Gesetzentwurf startet endlich eine völlig neue Etappe. Mit einem klaren Rollout-Pfad und weniger bürokratische Hürden kann die Digitalisierung der Energiewende deutlich schneller voranschreiten."
Sein Rat: Messstellenbetreiber sollten die Dynamik des agilen Rollout jetzt für sich nutzen. Der Hersteller hat inzwischen auch eine iMSys-Lösung für große RLM-Verbraucher entwickelt (siehe Interview hier). (sg)


