Jan-Hendrik vom Wege ist Rechtsanwalt bei  Becker Büttner Held (BBH).

Jan-Hendrik vom Wege ist Rechtsanwalt bei Becker Büttner Held (BBH).

Bild: © BBH

Rechtsanwalt Jan-Hendrik vom Wege von der Kanzlei Becker Büttner Held (BBH) erklärt, wie die Bonner Behörde beim Rollout den Druck erhöht, warum ihn die Nachfrist überrascht hat und wie Kooperationen bei den Messstellenbetreibern aussehen könnten. Die Bundesnetzagentur erhöht beim Smart-Meter-Rollout den Druck auf grundzuständige Messstellenbetreiber, die die gesetzliche Quote bislang nicht erfüllt haben. Über das gestufte Verfahren, die Rolle von Zwangsgeldern, die Probleme kleiner Unternehmen und Kooperationen als möglichen Ausweg spricht Jan-Hendrik vom Wege, Rechtsanwalt bei BBH, im Interview mit der ZFK.

Herr vom Wege, was bedeuten die 77 Verfahren der Bundesnetzagentur konkret für die betroffenen Messstellenbetreiber?

Inzwischen sind es ja schon mehr Unternehmen. Letzte Woche ist sozusagen die zweite Welle losgegangen. Die Bundesnetzagentur lässt den Worten Taten folgen und arbeitet sich jetzt peu à peu von denjenigen, die gar nichts gemacht haben, bis zu denen vor, die die 20 Prozent nur knapp verfehlt haben. Die nächsten Unternehmen im einstelligen Prozentbereich sind bereits angeschrieben worden, im Grunde mit dem gleichen Inhalt. Im Kern ist das ein dreistufiges Verfahren.

Wie läuft das ab?

In der ersten Stufe erhalten die Unternehmen rechtliches Gehör, also die Gelegenheit zur Stellungnahme. Sie können Gründe vortragen, warum sie die 20 Prozent nicht rechtzeitig zum 31. Dezember 2025 erreicht haben. Unternehmen, die wirklich triftige Gründe haben, also vereinfacht gesagt: "Wir haben uns gekümmert, die richtigen Dienstleister gesucht und eigentlich hätte alles rechtzeitig klappen müssen", könnten damit womöglich verhindern, dass es in die zweite Stufe geht.

Wer gar keine oder keine ausreichende Stellungnahme abgibt, dürfte in die zweite Stufe kommen. Dann folgt die Zwangsgeldandrohung, verbunden mit einer Nachfrist bis zum 30. September 2026, um die Quote zu erfüllen. Nach unserem Eindruck beginnt das Zwangsgeld bei mindestens 5000 Euro und orientiert sich im Übrigen an der Zahl der betreuten Messlokationen. Je mehr Messlokationen, desto höher dürfte es ausfallen.

Und wenn die Quote dann weiter nicht erreicht wird?

Dann wird das angedrohte Zwangsgeld festgesetzt, also tatsächlich zur Zahlung fällig, und gleichzeitig ein weiteres, regelmäßig höheres Zwangsgeld angedroht. Teilweise haben wir in anderen Zusammenhängen sogar Verdopplungen gesehen. So würde sich das fortsetzen. Es wird also wirtschaftlich zunehmend schmerzvoll, um die Unternehmen dazu zu bewegen, ihrer gesetzlichen Pflicht nachzukommen.

Die Frist bis Ende September wirkt moderat. Für Unternehmen, die später angeschrieben werden, könnte es trotzdem eng werden.

Das ist richtig. Ich bin auch gespannt, wie die Bundesnetzagentur damit umgehen wird. Man kann natürlich argumentieren: Wir haben mit den Extremfällen angefangen, also mit den Unternehmen, die bei null Prozent Rolloutquote liegen. Diejenigen, die sich schon auf den Weg gemacht haben, brauchen womöglich weniger Zeit, um die Quote zu erfüllen. Dann könnte man allen dieselbe Frist bis zum 30. September setzen.

Wenn man allerdings nicht nur auf die Prozentzahlen, sondern auf die absoluten Zahlen dahinter schaut, kann das für den einen oder anderen Messstellenbetreiber eng werden. Wer vielleicht erst im Mai die Anhörung bekommt und trotzdem bis zum 30. September liefern soll, könnte vortragen, dass das in absoluten Zahlen schlicht nicht mehr zu schaffen ist. Denkbar ist deshalb auch, dass die Bundesnetzagentur die Fristen noch weiter staffelt. Das wissen wir im Moment aber noch nicht.

Oft ist von Bußgeldern die Rede. Juristisch ist das aber etwas anderes.

Ja, das ist ein wichtiger Unterschied. Ein Zwangsgeld ist kein Bußgeld. Es soll mich nicht für vergangenes Verhalten bestrafen, sondern mich dazu bringen, eine gesetzliche Pflicht künftig zu erfüllen. Es geht also nicht primär um Sanktion, sondern um Durchsetzung. Genau deshalb ist dieses gestufte Verfahren auch so aufgebaut.

Spielt der Auffangmessstellenbetreiber in dieser Lage noch eine Rolle?

Den Auffangmessstellenbetreiber gibt es weiterhin. Er soll grundsätzlich dann einspringen, wenn ein grundzuständiger Messstellenbetreiber von sich aus sagt: "Ich kann meine Aufgaben nicht mehr erfüllen." Nach meiner Einschätzung könnte die Bundesnetzagentur schon nach heutiger Rechtslage in Extremfällen auch Verfahren mit dem Ziel einleiten, einem grundzuständigen Messstellenbetreiber die Grundzuständigkeit zu entziehen. Interessant ist in diesem Zusammenhang der Entschließungsantrag des Bundestags parallel zur letzten Novelle vom Dezember 2025. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, das Sanktionsregime womöglich schon 2026 zu verschärfen, bis hin zu dieser Möglichkeit. Ob das politisch am Ende so kommt, ist aber offen.

Warum stehen manche Messstellenbetreiber noch immer bei null Prozent Rolloutquote?

Das sind durchaus unterschiedliche Konstellationen. Dazu gehören zum Beispiel Industrieunternehmen, die mit der Messtechnik, die sie nach dem Gesetz einsetzen müssen, schlicht nicht glücklich sind. Die sagen: "Die alte Messtechnik war für uns besser und sicherer als das intelligente Messsystem." Dann gibt es Konstellationen rund um die Übergangsregelung in § 19 Absatz 5 Messstellenbetriebsgesetz, unter die einige Unternehmen noch zu fallen versuchen.

Mit Sicherheit sind aber auch Unternehmen dabei, die das Thema einfach nicht mit der notwendigen Priorität bearbeitet haben, weil sie klein sind und parallel viele andere regulatorische Themen stemmen mussten. Da spielt die schiere Menge an Vorgaben eine große Rolle. Manche haben das Thema geschoben, weil sie personell und organisatorisch gar nicht hinterhergekommen sind.

Ist das also vor allem ein Problem kleinerer Messstellenbetreiber?

Gerade bei kleineren Unternehmen sehen wir außerdem, dass sie teilweise keine passenden Dienstleister gefunden haben. Das ist ein ganz praktisches Problem. Wir haben Mandanten, bei denen 20 Prozent gerade einmal sieben intelligente Messsysteme ausmachen. Für Dienstleister ist das natürlich wirtschaftlich wenig attraktiv. Diese Unternehmen haben sich dann teilweise erst später gebündelt, um gemeinsam überhaupt eine kritische Größe zu erreichen. Nur waren zu dem Zeitpunkt die Kapazitäten bei Dienstleistern oft schon vergeben. Dann musste man sich hinten anstellen, und bei der Hardware kamen entsprechend späte Liefertermine dazu.

Ich könnte mir deshalb gut vorstellen, dass unter den zuerst angeschriebenen Unternehmen einige sind, die heute, also bereits dreieinhalb Monate später eigentlich schon durch sind mit den 20 Prozent. Denn wenn es nur um ein- oder zweistellige Zahlen an Gateways geht, kann sich das relativ schnell drehen.

Sie sagen aber auch: Es hängt nicht nur an Hardware.

Ja, das ist ein ganz wichtiger Punkt. Gerade bei kleinen und mittleren grundzuständigen Messstellenbetreibern sehen wir, dass nicht allein der physische Einbau das Problem ist. Häufig hakt es an der prozessualen Abbildung des Rollouts, an den Schnittstellen und an der Frage, wie Tarifanwendungsfälle in den ERP-Systemen umgesetzt werden. Das sind lösbare Herausforderungen, aber sie brauchen Zeit. Je eingespielter Prozesse und Systeme werden, desto eher wird sich der Rolloutstand weiter verbessern. Im Moment erleben wir viele Kinderkrankheiten, die bewältigt werden wollen, in einer neuen Welt aber völlig normal sind.

Als Lösungsweg werden immer wieder Kooperationen genannt. Was ist dabei wichtig?

Wir vertreten drei Unternehmen, die in eine Kooperation gegangen sind. Diese Unternehmen haben eine gemeinsame Dienstleistungsgesellschaft gegründet, und da liegt es natürlich nahe, den Rollout darüber gebündelt zu koordinieren. Die Bundesnetzagentur hat das entsprechend berücksichtigt und anerkannt. Damit sind diese Unternehmen über die 20-Prozent-Grenze gerutscht.

Darüber hinaus ist die Kooperation ganz klar auch ein Lösungsangebot des Gesetzgebers. "Wenn ihr es alleine nicht hinbekommt, dann kooperiert eben mit anderen." Das Gesetz gibt letztlich nicht im Detail vor, in welchem Bereich kooperiert werden muss und auch nicht, wie tief diese Kooperation reichen muss. Es muss keine gemeinsame Gesellschaft gegründet werden. Entscheidend ist, dass es eine gemeinsame Aufgabenerfüllung gibt, insbesondere mit Blick auf den Pflichtrollout.

Wäre das für viele die pragmatischste Lösung?

Für einige sicher ja. Ganz ohne Voraussetzungen geht es natürlich nicht. Eine gewisse örtliche Nähe bietet sich an, also benachbarte Netzgebiete. Und es braucht Partner, die schon so weit sind, dass sie nicht selbst unter die 20 Prozent rutschen, wenn sie jemanden dazunehmen. Der Durchschnitt muss am Ende weiterhin stimmen. Aber ich glaube schon, dass sich das Thema Kooperationen in den kommenden Monaten weiterentwickeln und zunehmen wird.

Insgesamt klingt bei Ihnen trotz aller Verfahren ein eher positives Bild durch.

Ja, absolut. Keiner hat ernsthaft erwartet, dass ausnahmslos alle Unternehmen die 20 Prozent zum Stichtag erreichen. Wenn man sich anschaut, wie viele über der Hürde liegen oder zumindest nah dran sind und wie groß der Marktanteil dieser Unternehmen ist, dann ist insgesamt ein sehr großer Schritt nach vorne gemacht worden.

Dabei hat aus meiner Sicht auch die Bundesnetzagentur eine sehr positive Rolle gespielt. Durch die Quartalsabfragen und den damit verbundenen Druck ist massiv Bewegung in den Markt gekommen. Insofern halte ich auch die Nachfrist bis zum 30. September für einen fairen Weg. Die Verfahren sind vor diesem Hintergrund kein Zeichen für ein Scheitern des Rollouts, sondern eher ein Instrument, um den begonnenen Prozess weiter zu beschleunigen.

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