Insgesamt wollen die enm bis 2030 rund 80.000 intelligente Messsysteme ausrollen.

Insgesamt wollen die enm bis 2030 rund 80.000 intelligente Messsysteme ausrollen.

Bild: © Energienetze Mittelrhein

Überraschend hat das Bundeskabinett nun doch noch die Änderungen des Energiewirtschaftsrechts (EnWG) beschlossen. Siehe dazu auch: EnWG-Novelle im Kabinett ‒ bei anderen Gesetzen droht Stillstand

Neue und alte Preisobergrenzen

Vom Tisch ist – so hatte es Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) bereits im Vorfeld versprochen – die Verbrauchsgrenze ab 10.000 Kilowattstunden im Jahr. Sie wurde wieder wie bisher auf 6000 kWh gesenkt, nachdem sich die Branche einheitlich darüber beschwert hatte.

Auch die Preisobergrenze für die Verbrauchsstufe 6000 bis 10.000 kWh erhöhte sich um weitere 10 Euro auf 40 Euro brutto gegenüber dem Anschlussnutzer. Für die Jahresverbräuche 10.000 bis 20.000 kWh gelten 50 Euro, für 20.000 bis 50.000 kWh sind es 110 und für 50.000 bis 100.000 müssen die Anschlussnutzer 140 Euro entrichten. Die 80 Euro für den Netzbetreiber bleiben in allen Stufen ab 6000 kWh gleich.

Für optionale Einbaufälle bis zu 6000 kWh beträgt die Gesamt-Preisobergrenze weiterhin 60 Euro brutto. Davon entfallen jährlich maximal 30 Euro auf den Letztverbraucher und 30 auf den Netzbetreiber. Bestellt der Anschlussnutzer das Intelligente Messsystem selbst, müssten diese Mehrkosten durch "ein angemessenes Zusatzentgelt" (Einmalentgelte und "Besteller-Preisobergrenze") ausgeglichen werden.

Die Preisobergrenze für moderne Messeinrichtungen erhöht sich von 20 auf 25 Euro.

Regelungen zur Steuerbarkeit

Die marktliche Steuerung über das Smart-Meter-Gateway wird nun als Standardleistung des Messstellenbetreibers geführt. An den Kosten für die Steuerboxen sollen Verteilnetzbetreiber und Anschlussnutzer "gleichmäßig" beteiligt werden. Betreiber der Anlagen tragen anteilig die Kosten für den Einbau und Betrieb der intelligenten Mess- und Steuerungstechnik. Die Kosten richten sich nach der Größe der Anlage bzw. nach dem Stromverbrauch. Bei Anlagen von 2 bis 15 Kilowatt installierter Leistung darf der Kundenanteil maximal 50 Euro brutto jährlich betragen. Bei Anlagen unterhalb von 15 Kilowatt mit einem Zähler zahlt der Betreiber maximal 150 Euro brutto im Jahr. Diese Summe setzt sich zusammen aus 50 Euro für ein intelligentes Messsystem und 100 Euro für die Steuerungseinrichtung am Netzanschluss.

Die Kosten für eine Steuerungseinrichtung am Netzanschlusspunkt dürfen 100 Euro brutto jährlich nicht überschreiten, auch bei mehreren zu steuernden Einrichtungen wie PV-Anlage, Wallbox, Wärmepumpe hinter demselben Netzanschluss. Sie sind hälftig vom Anschlussnehmer und vom Anschlussnetzbetreiber zu tragen. Dies ist neu, bislang galt es, dass nur der Anschlussnehmer die Kosten trägt.

Bestehen bleibt auch die Neuregelung, dass PV-Anlagen, die ab einer Leistung von 2 Kilowatt mit einem Smart Meter Gateway versehen werden müssen. Die Anbindungspflicht für Gaszähler bleibt bestehen.

Zeitplan Rollout

Auch der offizielle Rollout-Start am 1. Januar 2025 bleibt. Große Erzeugungsalagen ab 100 Kilowatt oder Großverbraucher mit über 100.000 kWh müssen spätestens nach wie vor 2028 starten. Zum Ende des Zieljahres 2032 müssen 90 Prozent der installierten Leistung aller EE-Anlagen – also auch Bestandsanlagen – mit intelligenten Messsystemen ausgestattet worden sein.

Als nächstes muss die Novelle durch den Bundestag, ob dieser in der ersten Lesung am 19. Dezember und der zweiten und dritten  voraussichtlich am 30. Januar dem Gesetz zustimmt, bleibt nach dem Ampel-Aus weiterhin fraglich. (sg)

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