Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) musste sich nach der Regierungserklärung der Rede von Friedrich Merz, CDU-Bundesvorsitzender und Unionsfraktionsvorsitzender, stellen.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) musste sich nach der Regierungserklärung der Rede von Friedrich Merz, CDU-Bundesvorsitzender und Unionsfraktionsvorsitzender, stellen.

Bil: © Michael Kappeler/dpa

Von Julian Korb

Das Bundeskabinett hat eine Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) beschlossen. Das sogenannte PV-Spitzen-Paket soll dafür sorgen, dass Solaranlagen besser in die Strommärkte integriert werden. Dazu müssen künftig mehr Anlagen ihren Strom selbst vermarkten. Auch erhalten Netzbetreiber mehr Möglichkeiten, PV-Anlagen bei Bedarf zu steuern. Nun müssen noch Bundestag und Bundesrat zustimmen.

Das Gesetzespaket wird von der Energiebranche vehement gefordert. "Wir haben in den letzten Jahren einen Rekordausbau an PV-Anlagen erlebt. Diese Anlagen wurden an die Netze angeschlossen", lässt sich Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, in einer Presseaussendung zitieren. Ohne "angemessene Möglichkeiten der Steuerbarkeit" drohe nun jedoch "eine Gefährdung für die Stabilität der Netze".

Entwurf schreibt neue Pflichten vor

Nicht weniger als ein Blackout an Ostern drohe, warnten Anfang der Woche sogar die beiden großen Solarunternehmen 1Komma5° und Enpal, sollte das Gesetzespaket nicht kommen. Verbände und Unternehmen drängen darauf, dass die Rest-Ampel das Vorhaben noch vor der Neuwahl durchbringt, um die PV-Erzeugungsspitzen im nächsten Sommer zu verringern.

Am Mittwochmorgen war zunächst noch unklar, ob der Entwurf auf der Agenda des Bundeskabinetts steht. Gegen Mittag verkündete das Wirtschaftsministerium dann, dass die Regierung ihn doch verabschiedet hatte. Neben dem EnWG sind auch Anpassungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und im Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) vorgesehen. Unter anderem soll so die Verbreitung von intelligenten Messsystemen vereinfacht und beschleunigt werden.

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Verbunden sind die Änderungen jedoch auch mit neuen Pflichten für Netzbetreiber. So müssen diese künftig jederzeit in der Lage sein, die Ist-Einspeisung von Erzeugungsanlagen und Speicher mit einer Nennleistung von mindestens 100 Kilowatt abzurufen. Dazu soll es auch regelmäßige Tests geben.

Fragliche Mehrheiten im Bundestag

Doch obwohl das Bundeskabinett den Entwurf nun verabschiedet hat, schwinden die Chancen, dass das Gesetzespaket noch rechtzeitig in Kraft tritt. Am 16. Dezember will Noch-Kanzler Olaf Scholz (SPD) die Vertrauensfrage im Bundestag stellen. Zwar bleibt die Regierung auch nach einer gescheiterten Vertrauensfrage weiterhin im Amt, doch braucht sie politische Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat.

"Wir sollten die Zeit nutzen, wichtige Gesetze zu beschließen, die keinen Aufschub dulden", sagte Scholz am Mittwoch in einer Regierungserklärung. "Lassen Sie uns zum Wohl des Landes bis zur Wahl zusammenarbeiten."

"Wir werden nach unserer Überzeugung einige Vorhaben im Bundestag verabschieden, die wir für richtig halten", kündigte hingegen Unionschef Friedrich Merz bei einer Bundestagsdebatte an. Als Beispiel nannte er ein Gesetz zur Stärkung des Bundesverfassungsgerichts. Er schlug vor, nur noch zuvor mit der Union geeinte Gesetze in den Bundestag einzubringen. An die Rest-Ampel gewandt, sagte er: "Sie haben keine Bedingungen an uns zu stellen."

Auch FDP-Politiker äußerten sich. "Wir stehen natürlich für Beschlüsse zum Wohl des Landes zur Verfügung“, sagte der stellvertretende Vorsitzende Johannes Vogel, wandte sich aber auch zugleich an SPD und Grüne. "Sie haben keine Mehrheit mehr, weder für Verfahren noch für Inhalte." Er erwähnte ebenfalls das Gesetz zur Rolle des Verfassungsgerichtes. Energiepolitische Vorhaben nannte er dagegen nicht.

Stillstand bei neuen Kraftwerken

Stillstand droht auch bei weiteren energiepolitischen Vorhaben. Für das Kraftwerkssicherheitsgesetz sollte eigentlich die Verbändeanhörung starten. Nach ZfK-Informationen ist das bisher aber nicht geschehen. Der neue Bundesfinanzminister Jörg Kukies (SPD) sagte beim "SZ Wirtschaftsgipfel" in Berlin Anfang der Woche, das Gesetz werde es"sicherlich nicht mehr schaffen, im Parlament durchzukommen". Damit ist auch der bisher kommunizierte Zeitplan endgültig nicht mehr zu halten. Selbst eine Ausschreibung im kommenden Sommer erscheint unrealistisch.

Das Kraftwerkssicherheitsgesetz sei "für die Sicherung der Energieversorgung in diesem Land von enormer Wichtigkeit", betont BDEW-Chefin Andreae. Es könne daher nicht bis zum kommenden Jahr warten. Die Verbandschefin ruft die verbliebene Regierung und Fraktionen im Bundestag dazu auf, sich "so schnell wie möglich auf eine praxisnahe Ausgestaltung zu einigen".

Der Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), Ingbert Liebing, sagte derweil bei den ZfK Media Days 2024 in Leipzig, dass er "herzlich wenig" bis zur Neuwahl erwarte. Er sei skeptisch, ob eines der energiepolitischen Vorhaben in den verbleibenden Wochen verabschiedet werden könne. So fehle beim Kraftwerkssicherheitsgesetz schließlich noch der Referentenentwurf.

Weitere Vorhaben offen

Offen sind auch weitere Gesetzespakete wie die Verlängerung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, die Umsetzung der EU-Richtlinie RED III sowie die Beschleunigungsgesetze für Geothermie und Wasserstoff und ein Biomassepaket. Im Bundesrat dürfte sich eine Mehrheit für viele der Vorhaben finden. Die meisten Energieminister der Länder haben ein Parteibuch von SPD oder Grünen.

Fraglich ist aber, ob sich im Bundestag dafür eine Mehrheit findet. CDU-Fraktionsvize Jens Spahn hatte bereits erklärt, bei keinem der Gesetze zustimmen zu wollen. Die Bundestagsfraktion der FDP hat sich zu konkreten Gesetzen noch nicht festgelegt. Bis Weihnachten stehen einschließlich der neuen Woche noch vier Sitzungswochen im Bundestag an. Im Bundesrat finden in diesem Jahr noch zwei Plenarsitzungen statt, die erste davon bereits am kommenden Freitag.

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