Herr Olbrich, was bedeutet die Novelle der Heizkostenverordnung für Stadtwerke? Was ändert sich damit und ab wann?
Roland Olbrich, Partner bei der Horizonte Group: Im §6 des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) wird bereits definiert, dass Messstellenbetreiber der Sparte Strom moderne Messeinrichtungen und Submeter über Smart-Meter-Gateways bündeln können. Der Referentenentwurf zur Novellierung der Heizkostenverordnung (RefE HKV) geht die Bündel-Thematik nun von der anderen Seite an: Submeter sollen ab Inkrafttreten der HKV fernablesbar und an Smart-Meter-Gateways anbindbar sein, mit Übergangsregelungen für Bestandsgeräte. Hier bietet der Referentenentwurf der HKV nicht viel Neues, er harmonisiert allerdings bestehende Rechtsnormen und bestätigt die Rolle des Gateways als zentrale Kommunikationsplattform.
Hochinteressant für Stadtwerke sind aber darüberhinausgehende Forderungen des Referentenentwurfs nach Interoperabilität: Betrieb der Submeter-Gerätetechnik und Auslesung / Abrechnung sollen künftig unabhängig voneinander ausgeprägt werden können. Stadtwerke können somit relativ einfach in den bislang „geschlossenen“ und von proprietären Lösungen dominierten Submetering-Markt einsteigen, indem sie nur Teilleistungen – wie etwa Gerätetechnik oder Ablesung – anbieten. Zudem: Da verbaute Submetering-Technik an ein Smart-Meter-Gateway anbindbar sein soll, können verbaute Submeter künftig auf die Smart-Meter-Gateway-Infrastruktur überführt werden. So lassen sich deutliche Synergieeffekte erzielen.

Herr Hirschi, sind Smart-Meter-Gateways beim Einbau von Submetern verpflichtend? Und hat der OVG-Eilbeschluss bzw. ein späteres Urteil aus Köln Auswirkungen auf solche Einbauten?
Frank Hirschi, Consultant bei der Horizonte Group: Nein – Smart-Meter-Gateways müssen nicht gleichzeitig mit Submetern verbaut werden. Submeter sollen jedoch künftig an ein Gateway angebunden werden können. Hiermit wird perspektivisch das Smart-Meter-Gateway als sichere Kommunikationsplattform eine bedeutende Stellung einnehmen.
Der OVG-Eilbeschluss zur Aussetzung der Markterklärung ändert vorerst einmal nichts für Submetering im Sinne des Referentenentwurfs HKV. Inwiefern ein späteres Urteil im Hauptsacheverfahren Einfluss auf das Messstellenbetriebs-Gesetz sowie das Submetering hat, ist heute noch nicht absehbar. Generell deutet aber vieles darauf hin, dass der Gesetzgeber die Rolle des Smart-Meter-Gateways als sektorübergreifende sichere Kommunikationsplattform stärken möchte. Eine aktuelle Entwurfsversion der neuen Technischen Eckpunkte für die Weiterentwicklung der Standards für die Digitalisierung der Energiewende unterstreicht das. Diese Technischen Eckpunkte sind sogar explizit so angelegt, dass die geplanten funktionalen und systemtechnischen Erweiterungen, wie etwa Submetering, unter Verwendung der bereits verfügbaren zertifizierten Smart-Meter-Gateway-Gerätetechnik mit der Wahrung eines hohen Datenschutzniveaus ermöglicht werden.
Was passiert mit bereits verbauter Submetering Technik?
Hirschi: Erst einmal nichts. Sofern die verbauten Submeter nicht fernablesbar sind, sollen sie gem. § 5 Abs. 3 Referentenentwurfs HKV bis Ende 2026 – das ist die Übergangsfrist – so nachgerüstet werden, dass sie fernablesbar und an ein Gateway anbindbar sind.
Sind Submeter, die vor dem Inkrafttreten der HKV verbaut wurden, bereits fernablesbar, so sind sie bis Ende 2031 – nach der erweiterten Übergangsregelung – so nachzurüsten, dass sie an ein Gateway anbindbar sind. Häufig wird Fernablesbarkeit heutzutage über Datenknoten – versus Walk-by-Ablesung – realisiert, die an dahinterliegende IT-Systeme angebunden sind. Dann ist je nach Fabrikat nur der Datenknoten zu ertüchtigen, um die Anbindung an ein Smart-Meter-Gateway zu ermöglichen. Für künftig verbaute Datenknoten zeigt sich ohnehin der Trend, dass diese von vornherein an ein Gateway anbindbar sind.
Wie sollten sich Stadtwerke jetzt am besten verhalten, um noch rechtzeitig in den Markt einzusteigen – oder ist es schon zu spät?
Olbrich: Nein, es ist noch nicht zu spät – ganz im Gegenteil: Der Referentenentwurf HKV will weitere Möglichkeiten eröffnen, einfach in den attraktiven Submetering-Markt einzusteigen. Ein solcher strategischer Einstieg in das Geschäftsfeld Submetering ist detailliert zu konzipieren – die Horizonte-Group hat dies in einem Leitfaden zusammengefasst (ZfK berichtete).
Erster Ansatzpunkt ist nun die Sondierung geeigneter Liegenschaften mit mehreren Wohneinheiten im Einzugsgebiet. Sind diese in ausreichender Anzahl verfügbar, so können Stadtwerke ein (differenziertes) Dienstleistungsportfolio aufbauen:
- Neubauten können über fernauslesbare Submeter im Sinne Referentenentwurfs HKV erschlossen werden, bei welchen ein Datenknoten eigenständig und nicht über ein Smart-Meter-Gateway an IT-Systeme angebunden ist. Dies ist derzeit günstiger als eine Smart-Meter-Gateway-basierte Anbindung, die aber künftig problemlos vorgenommen werden könnte. (siehe auch Abbildung).
- Bestandsbauten können prinzipiell auch über fernauslesbare Submeter im Sinne des Referentenentwurfs HKV erschlossen werden. Der Eigentümer muss willens sein, Teilleistungen, wie etwa Ablesung, bei Stadtwerken zu platzieren und aus Bestandsverträgen herauszulösen. Diese Bestandsbauten sind dann analog wie Neubauten zu behandeln.
- Ist bei Bestandsbauten ein Herauslösen von Teilleistungen nicht möglich, sondern nur eine Komplettvergabe, so kann auf Wunsch des Eigentümers §6 Messstellenbetriebsgesetz angewendet werden. Unter Beachtung der vorzeitigen Kündigungsfristen von Bestandsverträgen gem. §6 Abs. 2 des Messstellenbetriebsgesetzes, sprich nach der Hälfte der Laufzeit, frühestens aber fünf Jahre, ist dann die gesamte Liegenschaft mit modernen Messeinrichtugen und Submeter auszurüsten und über ein Smart-Meter-Gateway zu bündeln.
- Grundsätzlich sei darauf hingewiesen, dass die HKV-Novelle derzeit lediglich im Referentenentwurf vorliegt und sich alle hier diskutierten Ansätze bis zum Inkrafttreten ändern können. Vorprüfungen sind somit derzeit sinnvoll, Stadtwerke sollten vor Auslösung größerer Investitionen aber die Rechtssicherheit abwarten.
Die Fragen stellte Stephanie Gust
Lesen Sie mehr zum Thema Submetering und wie unterschiedliche Versorger und Dienstleister den Einstieg meistern: In der aktuellen ZfK-Ausgabe auf Seite 25. Das Abo finden Sie hier.



