§14a: Kompromiss für beide Seiten

Im neuen Entwurf wurde die Mindestbezugsleistung von bislang geplanten 3,7 kW auf 4,2 kW erhöht.
Nach der Veröffentlichung des Eckpunktepapiers um den umstrittenen §14a EnWG, der das Drosseln von Wallboxen und Wärmepumpen bei kritischen Netzzuständen zusah, liefen zahlreiche Verbände dagegen Sturm an. Besonders der Verband der Automobilindustrie (VDA), aber auch der Bundesverband Wärmepumpen (bwp), der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) und die Verbraucherzentrale Bundesverband kritisierten die Maßnahmen als einseitig und überzogen.
Nun ist Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller den Parteien entgegengekommen. Was im neuen Entwurf geändert wurde, lesen Sie unter Dimmen statt…
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