Recht & Regulierung

Dimmen statt abregeln mit §14a EnWG

Verbraucher sollen einen Anspruch auf Anschluss ihrer Wallbox oder Wärmepumpe bekommen. Der Netzbetreiber darf dafür drosseln - aber nicht auf Null.
16.06.2023

Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur

Netzbetreiber sollen künftig den Anschluss einer Wallbox oder einer Wärmepumpe nicht mehr ablehnen dürfen. Das sieht der überarbeitete Entwurf der Bundesnetzagentur (BNetzA) für steuerbare Verbrauchseinrichtungen vor. Dafür soll der Netzbetreiber im Fall eines Netzengpasses die Leistung reduzieren dürfen – nicht aber auf Null.

Eingriffe der Netzbetreiber sollen die absolute Ausnahme bleiben, erklärte BNetzA-Chef Klaus Müller. Zudem versprach der Behördenchef: „Verbraucher werden das kaum bemerken“. Der Netzbetreiber darf nämlich die Leistung bei Engpässen nur dimmen, nicht aber abschalten.…

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