Klaus Müller steht seit März 2022 als Präsident an der Spitze der Bundesnetzagentur. Zuvor war der 53-jährige frühere Grünen-Politiker Vorstand und Repräsentant der Verbraucherzentrale Bundesverband.

Klaus Müller steht seit März 2022 als Präsident an der Spitze der Bundesnetzagentur. Zuvor war der 53-jährige frühere Grünen-Politiker Vorstand und Repräsentant der Verbraucherzentrale Bundesverband.

Bild: © Bundesnetzagentur

Netzbetreiber sollen künftig den Anschluss einer Wallbox oder einer Wärmepumpe nicht mehr ablehnen dürfen. Das sieht der überarbeitete Entwurf der Bundesnetzagentur (BNetzA) für steuerbare Verbrauchseinrichtungen vor. Dafür soll der Netzbetreiber im Fall eines Netzengpasses die Leistung reduzieren dürfen – nicht aber auf Null.

Eingriffe der Netzbetreiber sollen die absolute Ausnahme bleiben, erklärte BNetzA-Chef Klaus Müller. Zudem versprach der Behördenchef: „Verbraucher werden das kaum bemerken“. Der Netzbetreiber darf nämlich die Leistung bei Engpässen nur dimmen, nicht aber abschalten. Dafür wurde im neuen Entwurf die Mindestbezugsleistung von bislang geplanten 3,7 kW auf 4,2 kW erhöht. „Damit funktionieren sowohl die Wärmepumpe als auch die Wallbox“, meinte Müller.

Einzelne Anlage wird nicht gesteuert

Außerdem soll der Netzbetreiber nicht mehr einzelne Anlagen regeln können. Es geht im Kern um den netzwirksamen Leistungsbezug. Betreibt der Verbraucher beispielsweise ein Energiemanagementsystem, kann die Leistung mehrerer Anlage verrechnet werden. So kann die Wallbox mehr Strom ans Auto abgeben, wenn er beispielsweise von einer eigenen angeschlossenen Solaranlage geliefert wird.

Regelt der Netzbetreiber die Leistung herunter, muss er das im Internet auf einer Transparenzplattform detailliert ausweisen. Damit werde für die Öffentlichkeit nachvollziehbar, wenn in einzelnen Netzbereichen Überlastungsprobleme auftreten. Wenn das in einem Ortsnetz öfter passiert, könne dann der Bürgermeister oder die Presse beim Netzbetreiber nachfragen, wo die Probleme liegen“, erklärte Müller.

Wahlrecht zwischen mehreren Vergünstigungen

Verbraucher sollen für ihre Bereitschaft, die Geräte steuern zu lassen, finanziell profitieren. Die Festlegung sieht dafür mehrere Modelle vor. Das Wahlrecht dafür soll der Betreiber der steuerbaren Anlage haben. Für Elektroautofahrer dürfte laut Müller ein pauschaler Rabatt auf das Netzentgelt ergänzt um ein variables Netzentgelt am attraktivsten sein.

Den pauschalen Rabatt progostizierte Müller dabei in einer Höhe zwischen 110 und 190 Euro, was einer Reduzierung des für E-Auto-Besitzer zusätzlich zu zahlenden Netzentgelts zwischen 50 und 90 Prozent entspräche. Neu in die Konsultation kommen variable Netzentgelte. Diese sollen einen zusätzlichen Anreiz bieten, den Verbrauch auf lastärmere Zeiten zu verschieben.

Entwurf geht jetzt in die Konsultation

Für Besitzer von Wärmepumpen sei eine zweite Variante geeignet. Dabei wird der Arbeitspreis um 60 Prozent gesenkt. Technische Voraussetzung hierfür sei ein separater Zählpunkt für den Verbrauch der steuerbaren Verbrauchseinrichtung. Dieses Modell lasse sich mit der Umlagebefreiung für Wärmestrom kombinieren.

Diesen Entwurf stellt die Bundesnetzagentur nun zur Konsultation. Abgeschlossen sein soll die Festlegung im vierten Quartal, so dass sie zum 1. Januar 2024 in Kraft treten könne. (wa)

Hier geht es zu den Stimmen zum Entwurf

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