Bei den Versorgern soll sich mit der Container-Lösung unter anderem der Aufwand für Updates, die Ausfallzeiten des Systems bei der Wartung sowie der Ressourcenverbrauch beim Einspielen von Updates verringern.

Bei den Versorgern soll sich mit der Container-Lösung unter anderem der Aufwand für Updates, die Ausfallzeiten des Systems bei der Wartung sowie der Ressourcenverbrauch beim Einspielen von Updates verringern.

Bild: © Thomas Söllner/AdobeStock

Ein Kommentar von
Marcel Linnemann,
Leiter Innovation und
Grundsatzfragen Energiewirtschaft
bei Items Gmbh & Co. KG



Der Rollout intelligenter Messsystem soll endlich an Fahrt aufnehmen. So hofft es Robert Habeck und wahrscheinlich viele unserer Branche, wenn es um die Novellierung des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) geht. Bereits im Dezember hatte das Ministerium den ersten Referentenentwurf mit dem Titel ein Neustart für die Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) präsentiert. Nach dem ersten Referentenentwurf im Dezember sollte vieles einfacher werden, der Rollout agil, bei dem der Messstellenbetreiber auch Hardware einbauen können, welche nicht vollständig den Kriterien des BSI entspricht.

Gleichzeitig nahm der Referentenentwurf das Thema Netzsteuerung und den Ausbau der verpflichtenden (Zusatz-)Leistungen für den grundzuständigen Messstellenbetreiber (gMSB) stärker in den Fokus. Ebenso eine Entbürokratisierung durch die Abschaffung der sicheren Lieferkette SILKE.  
 

Rolloutübersicht intelligente MesswesenBild: © Marcel Linnemann/Items

Genaues Hinsehen lohnt sich

Am 11. Januar wurde nun vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) der Kabinettsentwurf zur Novellierung des MsbG veröffentlicht. Wie immer bei der Entwicklung eines neuen Gesetzes vom Referentenentwurf zum Kabinettsentwurf enthält die neue Version viele kleine Anpassungen und Änderungen, da die Anregungen der anderen Ressorts mitberücksichtigt wurden. Im Falle des Kabinettsentwurfs des neuen MsbG lohnt sich das Hinsehen genau, da die kleinen Anpassungen weitreichende Änderungen für den intelligenten Messstellenbetrieb bedeuten.  

Die Änderungen im Detail

Positiv zu werten ist die klare Definition, dass die sicher Lieferkette Silke bis spätestens zum 31. Dezember 2023 entfallen soll. Ab 2024 haben alle Messstellenbetreiber die Möglichkeit, die Gateways über den normalen Postweg zu bestellen. Ebenfalls positiv zu bewerten ist, dass die Übergangsfrist für den Notbetrieb von 8 Wochen auf 6 Monate verlängert wurde, bevor der Messstellenbetrieb vollständig und ohne Entschädigungszahlung auf den neuen Auffangmessstellenbetreiber übergeht, wenn sich kein neuer gMSB findet.

Zwar hatten viele in der Branche gehofft, dass die Rolle des Auffangmessstellenbetreibers abgeschafft würde, vermutlich muss jedoch die Verlängerung der Übergangsfrist schon als Erfolg gewertet werden.  

Höhere Ausbauquoten

Beim agilen Rollouts nach § 31 GDNEW erhält der iMSB durch die Anhebung der Grenze von 20.000 kWh auf 100.000 kWh mehr Spielraum. Allerdings wurden die Ausbauquoten angehoben. Für die Kundengruppen des agilen Rollouts beträgt die Ausbauquote bis Ende 2025 nun 20 % und nicht mehr 10 %. Gleiches gilt für die Kundengruppe der Großverbraucher (>100.000 kWh) und Großerzeuger (>100 kW) bei denen die 20 % weiterhin erst 2028 erreicht werden muss. Für den iMSB bedeutet dies eine höhere Arbeitslast, wenn erst Anfang 2025 mit Beginn des Pflichtrollouts gestartet wird. Daher könnte der iMSB gezwungen sein, bereits vorher mit dem Rollout zu starten, um die Ausbauquote 2025 überhaupt zu erreichen.  

Weitreichende Änderungen bei den Zusatzdiensten

Weitreichende Änderungen im Kabinettsentwurf wurden im Bereich der verpflichtenden Zusatzdienstleistungen getroffen. Waren im Referentenentwurf noch prozentual abhängige Preisobergrenzen (POG) in Relation der Preisobergrenzen der Standarddienstleistung vorgesehen, wurden jetzt fixe POGs für die verpflichtenden Zusatzdienstleistungen definiert. Die neuen POGs liegen damit noch einmal deutlich unterhalb der bisher möglichen POGs.

Ein Beispiel:
Beträgt die POG 170 € für einen Letztverbraucher zwischen 20.000 kWh bis 50.000 kWh und soll als verpflichtende Zusatzdienstleistung nach § 14a EnWG die Steuerung einer PV-Anlage durchgeführt werden, wären im Referentenentwurf die Kosten um 10 Prozent gestiegen. Also auf 170 Euro +17 Euro = 187 Euro. Im Kabinettsentwurf dürfen die POGs für diese Dienstleistung maximal 10 Euro pro Jahr betragen.

Nur wenn eine Dienstleistung schwarzfallfest ist, dürfen für die Kommunikationskosten weitere 10 Euro pro Jahr erhoben werden. Die neuen POGs dürften den intelligenten Messstellenbetrieb vermutlich an seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit bringen. Berücksichtigt man, dass allein eine Steuerbox schnell 200 € kosten kann, Personaleinsatz für die Installation, Aufbau und Entstörung des Steuerungskanals hinzukommen, scheinen die POGs für verpflichtenden Zusatzdienstleistungen kaum zu halten zu sein. Eine Inflation von 5 bis 10 Prozent ist hier noch nicht berücksichtigt.

Änderungen bei der Rolle des BSI

Eine weitere Änderung, die der Kabinettsentwurf vorsieht, ist die Kompetenzbeschneidung des BSI. Dieses bleibt im Gegensatz zum Referentenentwurf weiterhin federführend für die Standardisierung verantwortlich, wobei die Zielvorgabe nun durch das BWMK erfolgt. Das BSI soll jedoch rechtlich dazu gezwungen werden, frühzeitig mit den Marktakteuren bei der Standardisierung, zur Gewährleistung des Stands der Technik, zusammenzuarbeiten (§ 27 GNDEW). Hinzu kommen weitere Neuerung wie die Einführung eines regelmäßigen Berichtes durch das BWMK über den aktuellen Fortschritt (§ 48 GNDEW).

Auch kommt eine Pflicht nach § 52 zur Pseudonymisierung bestimmter Lastgänge wie für Kunden mit einem Jahresverbrauch kleiner 6.000 kWh ohne Erzeugungsanlage. Außerdem erfolgen in § 66 bis § 69 zusätzliche Klarstellungen zur Erweiterung der Messwertnutzung der verschiedenen berechtigten Marktrollen. Hinzu kommt eine frühzeitigere Einführung dynamischer Tarife ab 2025.

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen kritisch

In Summe bleibt der Eindruck, dass der Gesetzgeber mit dem neuen MsbG vieles richtig machen wollte und das Aufgreifen der Thematik der Netzsteuerung zur Umsetzung der Energiewende durchaus richtig ist. Kritisch sind jedoch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu werten, bei der sich der intelligente Messstellenbetrieb zu einem Verlustgeschäft entwickeln dürfte.

Das Gesetz ist primär für die Sparte Strom gedacht, weshalb damit zu rechnen ist, dass EVUs zwei Messstellenbetreiber ausprägen werden. Einen intelligenten Messstellenbetreiber nach den Vorgaben des MsbG und einen IoT-Messstellenbetreiber, welcher die Auslesung der Zähler mithilfe alternativer Technologien löst. Dies wird notwendig, da im Bereich Wärme der Rollout fernauslesbarer Zähler 2026 abgeschlossen sein soll, während der Pflichtrollout für intelligente Messsysteme erst 2025 beginnt. Der Gesetzesentwurf ist somit der beste Zeitpunkt, die eigene MSB-Strategie neu zu überdenken und anzupassen.   (sg)

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