Smart City / Energy

Messwesen: Stärkere Rolle der Bundesnetzagentur wird begrüßt

Die ZfK hat bei einigen Marktakteuren nachgefragt, wie sie die Reform des § 14a EnWG bewerten. Auf der Regulierungsbehörde aus Bonn liegen große Hoffnungen.
10.07.2022

Die Festlegungskompetenzen im Rahmen des §14a EnWG haben sich vom Gesetzgeber auf die Bundesnetzagentur verlagert.

Derer Bundestag hatte vergangene Woche das Gesetz zu „Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor“ verabschiedet. Es enthält auch eine wichtige Entscheidung zum §14 a des Energiewirtschaftsgesetz: Der Bundesnetzagentur (BNetzA) wird dabei die Kompetenz übertragen, die Regelungen zum Steuern von Verbrauchern auszugestalten.

EnWB: Zügige Ausgestaltung des § 14a EnWG

"Das Gesetzespaket zu Sofortmaßnahmen zum Beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien wird dem Umbau unseres Energieversorgungssystems im Sinne von Energiewende…

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