Derer Bundestag hatte vergangene Woche das Gesetz zu „Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor“ verabschiedet. Es enthält auch eine wichtige Entscheidung zum §14 a des Energiewirtschaftsgesetz: Der Bundesnetzagentur (BNetzA) wird dabei die Kompetenz übertragen, die Regelungen zum Steuern von Verbrauchern auszugestalten.
EnWB: Zügige Ausgestaltung des § 14a EnWG
"Das Gesetzespaket zu Sofortmaßnahmen zum Beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien wird dem Umbau unseres Energieversorgungssystems im Sinne von Energiewende und Klimaschutz hoffentlich einen starken neuen Impuls geben", erklärte Arkadius Jarek.
Der Leiter des Messstellenbetriebs der Netze BW ergänzt: "Dabei wurde im Gesetzespaket auch die Bedeutung des Smart Meters bestätigt: Denn erneuerbare Energieerzeugung, E-Mobilität, elektrisches Heizen und digitalisierte Netze - sie alle entfalten ihre vollständige Wirkung erst durch eine möglichst hohe Transparenz für Kunden, Lieferanten und Netzbetreiber und durch die Möglichkeit, alle angebundenen Einspeiser und Verbraucher zu vernetzen und zu steuern. Was wir jetzt dringend brauchen, um den Smart Meter Rollout weiter voranzutreiben und die neuen Möglichkeiten dann auch zu nutzen, ist eine zügige Ausgestaltung des §14a durch die Bundesnetzagentur für einen klaren regulatorischen, technischen und prozessualen Rahmen.
Eon: Prävientive Netzoptimierung im Fokus
Der Energiekonzern Eon begrüßt ebenfalls die umfassenden Festlegungskompetenzen, "die die Bundesnetzagentur als verantwortliche Fachbehörde mit der aktuellen Energiegesetzgebung des Bundes für eine zukunftsfeste Ausgestaltung des §14a EnWG erhalten hat. Denn es geht nicht nur um Elektromobilität: Vielmehr ist für eine schnelle Marktintegration von Ladeinfrastruktur, Wärmepumpen und Speichern die technische und regulatorische Möglichkeit einer netzdienlichen Steuerbarkeit dringend notwendig", erklärte ein Eon-Sprecher auf ZfK-Nachfrage.
Die Einführung zunächst einer netzdienlichen und später auch marktseitigen Steuerung von flexiblen Anlagen in der Niederspannung muss aus Sicht von Eon von Anfang an gemeinsam gedacht werden. "Im Vordergrund eines neuen Ansatzes muss als stabile Basis eine präventive Netzoptimierung stehen, bei der die vorhandenen Netzkapazitäten bestmöglich verteilt werden. Ziel ist, dass alle Kundinnen und Kunden diskriminierungsfrei Elektroautos laden, Wärmepumpen und Speicher betreiben können und gleichzeitig regionale Netzüberlastungen verhindert werden."
"Zeitweise Steuerung flexibler Verbrauchseinrichtungen bleibt im Notfall unerlässlich"
Und weiter: "Die Möglichkeit einer zeitweisen Steuerung flexibler Verbrauchseinrichtungen bleibt als Notfallmaßnahme unerlässlich – denn oberstes Ziel beim §14a ist der Schutz der Niederspannungsnetze vor Überlastung. Entscheidend ist aber auch hier, dass der für das „Funktionieren des § 14a“ dringend notwendige Smart-Meter-Rollout endlich den entscheidenden Schub erhält." In diesem Zusammenhang begrüßt Eon, dass das intelligente Messystem für die Zukunft als der Vertrauensanker für das sichere Übertragen der Steuerbefehle zum Kunden bestätigt wurde.
"Die Ausgestaltung der Prozesse und technischen Anforderungen sollte im engen Dialog mit der Branche erfolgen. Die dringend notwendige Beschleunigung des Smart Meter Rollouts wird nur gelingen, wenn praxistaugliche Prozesse etabliert und technische Anforderungen auf das notwendige Minimum reduziert werden.“
Gwadriga: Deutliche Beschleunigung der Umsetzungsprozesse
Lob gibt es auch von Michał Sobótka, Geschäftsführer des Full-Service-Dienstleisters Gwadriga: "Die lang ersehnte Reform des §14a EnWG ebnet den Weg, steuerbare Verbraucher wie E-Mobile oder Wärmepumpen bald aus markt- und netzdienlicher Sicht zielführend zu steuern und zu regeln. Insbesondere die Verlagerung von Festlegungskompetenzen vom Gesetzgeber auf die Bundesnetzagentur wird den Umsetzungsprozess deutlich beschleunigen – langwierige gesetzgeberische Abstimmungen und eine Neufassung des Steuerbare-Verbrauchseinrichtungen-Gesetz sollten damit passé sein."
Sobótka ergänzt: "Komplementiert mit der ebenfalls zeitnah erwarteten finalen TR-03109-5 sowie einer vermutlich zeitnah neuen Allgemeinverfügung schließt der Gesetzgeber nun Lücken, um Rechtssicherheit und Verbandsvorgaben für die künftig verpflichtende Steuerung über intelligente Messsysteme zu schaffen. Angesicht des massiven Ausbaus von Ladesäulen und PV-Anlagen ist dies auch dringlich erforderlich: Denn die Prozess- und IT-Landschaft von Netzbetreibern, MSB und weiteren Marktpartnern muss um das CLS-Management von Steuerboxen erweitert werden. Schalten und Regeln wird so überhaupt erst ermöglicht."
Weitere Stimmen (EMH Metering, Horizonte-Group, PPC) lesen Sie hier (sg)



