Bundestag bringt das Steuern von Verbrauchern auf den Weg
Die Bundesnetzagentur soll künftig Regelung zum Steuern von Verbrauchern ausgestalten. Wie Fachleute der Branche den Vorstoß bewerten:
Der Bundestag hat das Gesetz zu „Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor“ verabschiedet. Es enthält auch eine wichtige Entscheidung zum §14 a des Energiewirtschaftsgesetz: Der Bundesnetzagentur (BNetzA) wird dabei die Kompetenz übertragen, die Regelungen zum Steuern von Verbrauchern auszugestalten.
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