Nachdem das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) im vorläufigen Rechtsschutz zulasten des Bundesamts für Sicherheit (BSI) entschieden hatte, hat die Bonner Behörde am 20. Mai die umstrittene Allgemeinverfügung vom 7. Februar 2020 zurückgenommen. Um den bisherigen Rollout absichern zu können, habe man eine Feststellung nach § 19 Abs. 6 MsbG erlassen, teilte die Bonner Behörde mit. Damit könne der Weiterbetrieb und Einbau intelligenter Messsysteme durch die Messstellenbetreiber fortgeführt werden.
Der Entscheidung des BSI zur Rücknahme der alten Allgemeinverfügung sei ein intensiver Abstimmungsprozess vorausgegangen, um für die beteiligten Akteure nach der Entscheidung durch das OVG NRW zeitnah Rechtssicherheit wiederherzustellen und die Beschleunigung des Rollouts voranzutreiben.
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Bereits erfolgte Schritte
In diesem Prozess habe man gemeinsam ein Maßnahmenbündel erarbeitet, welches neben der bereits erfolgten Novellierung des Messstellenbetriebsgesetzes und der Festschreibung des systemischen Ansatzes auch die stufenweise Weiterentwicklung der technischen Standards vorsieht. Hierzu habe man laut BSI in kürzester Zeit die Technische Richtlinie TR-03109-1 mit Fokus auf funktionale Interoperabilität überarbeitet (v1.1) und parallel ein formales Konformitätsverfahren etabliert.
Durch dieses Vorgehen hat das BSI bereits zum 31. Januar 2022 Smart-Meter-Gateways (SMGW) von drei unabhängigen Herstellern zeritifziert, die den Nachweis zur Konformität nach der Technischen Richtlinie gem. § 24 Abs. (1) MsbG erbringen und als Grundlage für den weiteren Rollout dienen.
Daran anknüpfend will das BSI die Fortführung des Rollouts von intelligenten Messsystemen unter Gewährleistung des Datenschutzes und der IT-Sicherheit im Zuge der Marktanalyse und der darauf aufbauenden Allgemeinverfügung (sogenannte Markterklärung) vorbereiten. Die Digitalisierung der Energiewende wolle man so weiter beschleunigen und sich dabei neben den gesetzlichen Vorgaben auch an den Bedürfnissen der Marktakteure orientieren, um Verlässlichkeit und Planungssicherheit für die beteiligten Akteure des Rollouts zu gewährleisten, heißt es weiter. (sg)



