Ein Mitarbeiter von Stromnetz Berlin montiert das erste intelligente Messsystem in der Bundeshauptstadt ein.

Ein Mitarbeiter von Stromnetz Berlin montiert das erste intelligente Messsystem in der Bundeshauptstadt ein.

Bild: © Stromnetz Berlin

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat die Allgemeinverfügbarkeit zum Smart-Meter-Rollout wieder zurückgezogen (siehe auch Meldung hier). Doch was bedeutet das für die Branche? Die ZfK hat drei Fachleute um eine Einschätzung gebeten.

Dreijahresfrist zur Zehn-Prozent-Rolloutquote noch nicht begonnen

Die Kanzlei Becker Büttner Held nennt die Rücknahme der Marktverfügbarkeit für die gesamte Branche – also nicht nur für die klagenden Unternehmen – in mehrfacher Hinsicht konsequent und richtig. Allerdings hätte der Schritt deutlich früher erfolgen können, so BBH-Partner Jost Eder. Das BSI räume nun selber die Rechtswidrigkeit der bisherigen Marktverfügbarkleitserklärung ein und kommt einem für das BSI negativen Urteil in der Hauptsache zuvor.

Und weiter: "Für die gesamte Branche ist das ein großer Erfolg, da die davon betroffenen Fragen der Rolloutfristen nun für  alle Messstellenbetreiber positiv entschieden wurden: Die Dreijahresfrist zur Erreichung der Zehn-Prozent Rolloutquote hat damit bisher für kein Unternehmen begonnen. Unsere Prozesskostengemeinschaft hat damit alle Ziele erreicht: Der Weg ist frei für eine rechtskonforme, zeitgerechte und an der vollen Funktionsfähigkeit ausgerichteten Marktverfügbarkeitserklärung - für alle Unternehmen und alle Kundinnen und Kunden."

Keine weitere gerichtliche Auseinandersetzung mehr

Damit würden nun auch die Gerichtsverfahren formal beendet, aller Voraussicht nach durch Erledigungserklärungen. "Eine Auseinandersetzung in der Sache wird nicht mehr erfolgen, das Gericht wird nur noch festzustellen haben, dass das BSI die Gerichts- und Verfahrenskosten tragen muss", so der BBH-Experte. Das Hauptsacheverfahren sollte nach Informationen der ZfK am Montag, den 25. Mai vor dem VG Köln stattfinden. Das BSI reagierte mit seiner Veröffentlichung am Freitag Abend also sehr kurzfristg dazu.

Zugleich mit der Rücknahme der rechtswidrigen Marktverfügbarkeitserklärung habe die Bonner Behörde die notwendigen Feststellungen dafür getroffen, dass die bisher verbauten intelligenten Messsysteme nicht wieder ausgebaut werden müssen. Die betroffenen Messstellenbetreiber erhalten Bestandsschutz nach den neuen Regelungen des MsbG. "Das BSI wird nun eine neue Marktverfügbarkeitrserklärung erlassen, die dann die Grundlage dafür sein kann, die Vorgaben des MsbG zeit- und rechtskonform umzusetzen", blickt Eder in die Zukunft.

PPC: Zwei Optionen für BSI

Wirklich überraschend kam der Rückzug der Allgemeinverfügung vom 7. Februar nach dem eindeutigen OVG-Urteil für PPC-Chef und -Gründer Ingo Schönerg  nicht. Schon im vergangenen "ZfK im Gespräch – Smart Meter Rollout: Hochlauf oder heiße Luft?" waren sich die Gesprächsteilnehmer einig, dass eine neue Verfügbarkeit kommen werde (das Gespräch können Sie hier nachlesen: Es wird eine neue Allgemeinverfügung geben). Interessant sei vielmehr, welcher Weg jetzt eingeschlagen wurde. Objektiv gebe es für das BSI zwei Optionen:

  • A: Rechtssicherheit durch sofortigen Erlass einer neuen Allgemeinverfügung herstellen, die faktisch Stufe 2 des Stufenprozesses umfasst sowie den erfolgreichen Prozess (MsbG-Anpassung, TR-Zertifizierung) nach dem OVG-Urteil zu Ende führt. Und dann im Januar 2023 nach MsbG die nächste Allgemeinverfügung fürs Steuern, also nach Stufenplan Stufe 3 erlassen.
  • B: Keine neue Allgemeinverfügung Stufe 2 und dafür Rechtssicherheit durch eine Feststellung nach MsbG §19 Abs. 6 herstellen, der genau für diesen Fall im letzten Jahr im MsbG ergänzt wurde. Und so direkt zur Allgemeinverfügung für Steuerfälle, die damit zwingend bis spätestens Anfang 2023 kommen wird.

Schönberg: BSI und BMWK geben Gas

"Die in Abstimmung mit dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) getroffene Entscheidung des BSI für Option B zeigt klar auf, welchen Weg man jetzt einschlagen wird", so Schönberg weiter. Der direkte Weg zur Allgemeinverfügung für Steuern erhöhe massiv den Druck auf die Branche und die Messstellenbetreiber, so seine Einschätzung.

BSI und BMWK würden damit deutlich machen, dass sie die dringend notwendige Ausweitung des Rollouts auf die Steuerungsfälle vorantreiben und dass das BMWK die technischen Standards mit der BSI TR 03109-5 sehr zeitnah im Gateway-Ausschuss beschließen lassen will – sprich: „BSI und BMWK geben Gas bei der Einführung des Steuerns über das intelligente Messsystem und treiben damit die Branche vor sich her“. Dazu passe auch, dass die Bundesnetzagentur vorauseilend die Marktprozesse für das Steuern konzipiert hat und aktuell konsultiert.

Achtung Messstellenbetreiber! Rollout-Geschwindigkeit könnte sich erhöhen

Die Folgen für die Messstellenbetreiber sind Schönberg zufolge kurzfristig überschaubar: "Für den aktuellen Ausbau 2022 ändert sich nichts. Es besteht Rechtssicherheit und der Einbau intelligenter Messsysteme kann fortgeführt werden. Zwar mögen einzelne Messstellenbetreiber jetzt hoffen, dass die Fristen der Zehn-Prozent-Grenze mit der neuen Allgemeinverfügung Stufe 3 neu starten, aber, BSI und BMWK wollen beschleunigen und werden daher Regelungen zur Erhöhung der Rollout-Geschwindigkeit spätestens mit Stufe 3 beschließen."

Und Schönberg weiter: "Der gewählte Pfad wäre sonst widersinnig. Ohnehin skalieren die meisten Messstellenbetreiber bereits und erreichen die Zehn-Prozent-Hürde in 2023. Erhöhter Druck kommt jetzt primär auf die Umsetzung der Backend-Strukturen und Marktprozesse für die Steuerung. Die Hardware ist nicht auf dem kritischen Pfad, Smart-Meter-Gateways erfüllen bereits Stufe 3 und Systemeinheiten nach BSI TR 03109-5 sind Anfang 2023 verfügbar." Erfolgskritisch für diese Strategie hin zum zeitnahen Steuern beibe aber ein ToDO beim BMWK: Die regulatorische Grundlage durch ein SteuVerG zum 14a ENWG endlich schaffen, unterstreicht der PPC-Chef.

Zunächst Entspannung der allgemeinen Lage

Stefan Baasner, Geschäftsführer der auf Smart-Metering spezalisierten m2g Consult, ist sich sicher, dass die Entscheidung des BSI zunächst viel Staub aufwirbeln wird. Dennoch dürfte der überwiegende Anteil der Branche eher froh über diese Entwicklung sein, so seine Einschätzung. "Angesichts der Engpässe durch die Folgen der Pandemie und den unklaren Auswirkungen des Ukraine-Kriegs hätten auch im regulären Prozess viele grundzuständige Messstellenbetreiber erhebliche Schwierigkeiten gehabt, das Zehn-Prozent-Ziel zu erreichen. Insofern sollte diese Entscheidung zunächst zu einer Entspannung der allgemeinen Lage führen."

Auch mit Blick auf die Mako2022 erscheinen ihm zufolge einige Vorhaben der Zukunft nun machbarer als noch vor wenigen Tagen. Durchaus problematisch bleiben dennoch die vielen offenen Abrechnungsfragen. Mit Blick auf die vielen Rollout-Projekte im Land sei zudem fraglich, wie schnell und vor allem sinnvoll kurzfristige Veränderungen wären. Alles sofort stoppen? Wenn ja, was wenn es doch wieder schnell weitergehen wird? Wie sage ich das meinen Kunden?

Abrechnung bereits verbauter Messsysteme?

Geht es darum, wie Kunden künftig bei verbauten Messsystemen abgerechnet werden, führt Baasner folgendes aus: "Grundlage für den § 31 MsbG zur wirtschaftlichen Vertretbarkeit oder den § 30 MsbG zur technischen Möglichkeit bildet eine Markterklärung durch das BSI. Diese ist wie erwähnt aufgehoben."

Die Übergangsregelung nach § 19 Abs. 6 MsbG beziehe sich zunächst lediglich auf die technische Unbedenklichkeit des weiteren Betriebs. Damit sei aktuell vollkommen unklar, wie die bereits installierten Messsysteme abgerechnet werden dürfen. "Die POG aus § 31 MsbG dürften jedenfalls keine Option sein. Dies gilt zumindest für den Blick nach vorne. Wie es sich mit der abgelaufenen Periode verhält, ist ebenfalls fragwürdig", verdeutlicht der m2g-Consult-Geschäftsführer.

Und weiter: "Bestandsschutz? Aufhebung? Rückerstattung? Dies wird beantwortet werden müssen. Aktuell sind alle (g) MSB in einem Schwebezustand und ohne eindeutigen regulatorischen Rahmen", sagt Baasner. Im Zweifel gelte der Betrag für eine moderne Messeinrichtung als zulässig. Baasners Fazit: "Ein unglaublicher wirtschaftlicher Schaden." Dies werde ihm zufolge nicht dazu beitragen, das allgemeine Vertrauen in diese Technologie und die Absichten dahinter zu verstärken.

Aktueller Schwebezustand wohl nur von kurzer Dauer

Im Koalitionsvertrag „der Ampel“ sei das Thema „intelligentes Messwesen“ explizit erwähnt und als Handlungsfeld identifiziert. "Beschleunigung und Klarheit sollte es geben. Davon ist bis hierhin nichts zu sehen." Zwar komme die Entscheidung der Bonner Behörde nicht überraschend und alle beteiligten Protagonisten hätten bereits Gelegenheit sich darauf vorzubereiten.

"Nach unseren Informationen hat das BSI eine neue und dieses Mal konforme Allgemeinverfügung ‘in der Schublade’. Einzig das BMWK hatte bislang Bedenken und wollte zumindest den Abschluss des anhängigen Verfahrens abwarten. Es ist also damit zu rechnen, dass es sehr zeitnah eine neue Marktanalyse sowie eine nachfolgende Markterklärung geben wird. Der Schwebezustand sollte entsprechend von kurzer Dauer sein", gibt Baasner Einblicke.

Darüber hinaus sei damit zu rechnen, dass in der neuen Markterklärung weitere Fallgruppen für den Rollout freigegeben werden. Damit hätte die Branche zwar erneut drei Jahre Zeit, allerdings in einer komplexeren Umgebung als bisher. Es wird also eher schwerer als einfacher.

Was sollen (g)MSB jetzt tun?

Der Fachmann rät Messstellenbetreibern, zunächst die aktuelle Lage im eigenen Haus einzuordnen: 

  1. Wurde bereits mit dem Verbau von intelligenten Messsystemen begonnen, sollte eine Priorisierung auf jene Kundengruppen vorgenommen werden, deren Ausstattung auf Kundenwunsch oder durch einen entstehenden Nutzen erfolgte. Eine reine Quotenerfüllung sollte vorerst ausgesetzt werden. Warum? Ohne zu wissen, wie diese Kunden abgerechnet werden können bzw. dürfen, ist ein Einbau schlicht zu risikoreich. Hier sollte zumindest abgewartet werden, wie sich der Rahmen entwickelt und welche Positionen hier vom Regulator formuliert werden. Eine Ausnahme wären Geräte, deren Zertifikate kurz vor dem Ablauf stehen. Werden diese nicht verbaut, entstünde entsprechender Elektroschrott.
  2. Wurde noch nicht mit dem Einbau begonnen sollte diese Situation dennoch nicht unterschätzt werden. Wir haben in den vergangenen 2,5 Jahren gesehen, wie komplex sich diese Projekte selbst bei kleinen Mengen darstellen. Es gilt daher eher die Umstände zu nutzen und in die vorbereitenden Maßnahmen einzusteigen. Die neue 3-Jahres-Frist wird nach unserer Einschätzung bereits kurzfristig mit einer neuen Markterklärung starten. Nur eben mit umfassenderen Einbaupflichten. 

m2g consult: Schein-Erleichterung für die Branche

"Aus unserer Sicht ist der gesamte Vorgang nur eine ‘Schein-Erleichterung’. Zwar gibt es eine kurzfristige Entlastung der Branche und eine Auflösung der durch Lieferengpässe und globale Probleme entstandenen Herausforderungen. Dafür entstehen neue Abrechnungsfragen und ein unschöner Schwebezustand. Auf diesen wird zeitnah eine deutlich anspruchsvollere Markterklärung folgen, für deren Erfüllung erneut nur drei Jahre zur Verfügung stehen. Wir als Branche sollten gelernt haben, dass dies ein sehr kurzer Zeitraum für ein derart komplexes Projekt ist. Der größte Fehler wäre nun, dieses Thema erneut zu unterschätzen und sich entspannt zurückzulehnen. Der Handlungsdruck entsteht bereits jetzt landauf und landab durch immer mehr dezentrale Erzeugung und aufgeklärte Kunden", so Baasner. Die komplette Einschätzung dazu können Sie auf der Website von m2g Consulting lesen. (sg)

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