Die sichere Lieferkette 2.0 steht fest: Bisher mussten die Hersteller nach dem Schutzprofil des Smart-Meter-Gateways, um den sicheren Transport der Geräte abzusichern, Maßnahmen beschreiben, die eine sichere Auslieferung vom Hersteller bis zur Messstelle gewährleisten. Außerdem galt, dass der Messstellenbetreiber (MSB) nach der Übernahme der Geräte die herstellerseitig definierten Maßnahmen umsetzen musste.
Auch für die Hersteller gab es Herausforderungen: Ihnen war es oft aufgrund der hohen Anzahl der Geräte und der verschiedenen Unternehmensgrößen der Messstellenbetreiber nicht möglich, die individuellen Gegebenheiten aller Messstellenbetreiber zu berückscihtigen. Zudem mussten die Messstellenbetreiber bei mehreren Geräte-Lieferanten unterschiedliche Maßnahmen parallel umsetzen. Diese Maßnahmen galten in der Branche als äußerst infeffzient und unpraktikabel.
Messstellenbetreiber tragen ab Übernahme Verantwortung
Daher hat das BSI gilt in der Version 2.0 nun, dass der Messstellenbetreiber die Verantwortung für die sichere Auslieferung ab Übernahme der Smart-Meter-Gateways übernimmt. Damit trotzdem über alle Messstellenbetreiber ein vergleichbares Sicherheitsniveau bei der Auslieferung erreicht werden kann, hat das BSI gemeinsam mit der Projektgruppe PG Silke des Forum Netztechnik / Netzbetrieb im VDE (FNN) einen "Anforderungskatalog zur MSB-Lieferkette" erarbeitet. Beteiligt wurden insbesondere Fachexperten der Messstellenbetreiber, der Hersteller und des Handwerks.
Die wichtigsten Neuerungen:
- Der Leitfaden bietet demnach klare Anforderungen, damit Messstellenbetreiber die Lieferung sicher und eigenverantwortlich mit größtmöglichem Gestaltungsspielraum organisieren können
- Jeder Messstellenbetreiber ist verpflichtet, seine Lieferkette in einem individuellen Sicherheitskonzept zu beschreiben
- Die Maßnahmen sind laut BSI nun so ausgelegt, dass sie auch im Massengeschäft effektiv angewendet werden können.
Außerdem bleibt die Umsetzung für Bestandsgeräte mit dem bestehenden Schutzprofil weiter möglich. auch bleiben bestehende bereits zertifizierte Lieferketten weiterhin nutzbar.
Individuelles Sicherheitskonzept für Messstellenbetreiber
Konkret müssen Messstellenbetreiber die Anforderungen aus dem Dokument in ein individuelles Sicherheitskonzept überführen. Im Fokus stehen Prozesse ab Übernahme der Smart-Meter-Gateways durch den Messstellenbetreiber vom Hersteller bis zur Montage an der Messstelle. Die Demontage zur Wiederverwendung von Smart-Meter-Gateways durch eine Monteurin oder einen Monteur im Auftrag des Messstellenbetreibers gehören ebenfalls zur Betrachtung.
Die Gateway-Hersteller müssen die Anwendung des Anforderungskatalogs im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens für ihre Produkte ermöglichen. (sg)



