Nachdem derzeit die pünktliche Abrechnung der Preisbremsen im Fokus stehen, hat die ZfK bei einigen IT-Dienstleistern zu den Gründen dazu nachgefragt. Der Bundesverband Energiemarkt und Kommunikation (Edna) erklärte, dass man Seiten der IT-Hersteller und Dienstleister inzwischen verhalten optimistisch sei, die Fristen halten zu können.
"Eine konkrete Aussage scheitert an der Kombination aus Ressourcen, Testkapazitäten beim Stadtwerk und der IT-Lösung des Softwarehersteller. Die kleineren EVU sehen das mehrheitlich eher negativ. Um vorwärts zu kommen, mussten dort für die drängendsten Fragen mit enormer Anstrengung teilweise Lösungen abseits der IT – etwa mit Excel – und mit dem Einsatz vieler Ressourcen umgesetzt werden", ist die Erfahrung von Edna-Geschäftsführer Rüdiger Winkler.
Besondere Konstellationen
Schleupen zum Beispiel sieht auf Anfrage der ZfK einzig die Abrechnung von RLM-Kunden für den Leistungszeitraum Januar 2023 als herausfordernder an, da diese im Februar manuell erstellt werden oder zu einem späteren Zeitpunkt durchs System laufen müsse.
Bei Somentec kommt es voraussichtlich bei einigen Kunden zu Verzögerungen. "In der Regel sind diese abrechnungsspezifischen Besonderheiten geschuldet – zum Beispiel ungewöhnlichen Tarifkonstellationen, die für die systemseitige Ermittlung und Abbildung von Entlastungsgrenzen und -beträgen eine Herausforderung darstellen", so die Tochter von den Stadtwerken Schwäbisch-Hall.
Knackpunkt Informationspflicht
Das Ulmer Softwarehaus Wilken antwortete, man habe einige wenige Kunden, die die fristgerechte Umsetzung eventuell nicht schaffen werden. Dies betreffe insbesondere die Informationspflicht bis zum 28. Februar, da bis dahin die Entlastung bereits berechnet und ausgewiesen werden müsse.
Verlängerung der Frist für die Antragsstellung
Die Verlängerung der Frist komme bei vielen Kunden von Wilken gut an, da es hier um Geld gehe. Es sei ein Entgegenkommen für die Liquidität der Versorger. Es ändere sich aber nichts an der Kritikalität, da nach wie vor folgende Kaskade eingehalten werden müsse:
- Welche Kunden fallen in die Entlastung
- Welche Kunden fallen in welche Form der Entlastung (z.B. Gas §3 vs. §6 oder bei Wärme §11 vs. §14)
- Welche Jahresverbräuche sollen unter den verschiedenen Bedingungen herangezogen werden.
- Man muss die Preise Pro MaLo-Vertragskonto Kombination (Wärme MeLo-Vertragskonto) im System berechnen und diese prüfen.
- Man muss die Entlastungsbeträge ermitteln
- Man muss die Entlastung für bestimmte Verbraucher jetzt schon in der Abrechnung berücksichtigen.
- Man muss die Entlastungsstreckung nun vornehmen.
- Man muss die Entlastung auf Monate umlegen (Abschläge)
Enormer Peak für Stadtwerke
"Wenn man das alles inklusive Punkt 8 durchgeführt hat, dann muss man bis zum 28. Februar die Verbraucher über deren individuelle Entlastung informieren. An der Kaskade wird deutlich, dass den Versorgern Sicherheit für die Liquidität gegeben wird, jedoch erfahren Sie damit keine Entlastung für die Bearbeitung der Preisbremsen", sagt Tobias Mann, Director Utility Industries ENER:GY Wilken Software Group.
"Die Entlastung sorgt jedoch für einen enormen Peak in der Planung, der Organisation, im Wissensaufbau, in der Durchführung und in der Kundenkommunikation. Deswegen umfasst unsere Rollout-Strategie für die Software gleichzeitig auch ein Programm für die Wissensvermittlung über Webinare, Dokumentationen und dynamische Q&As um die Kunden möglichst umfassend in die Lage zu versetzen, diese Herausforderung zu meistern", so Tobias Mann.
Wo die Hürden liegen
Seiner Meinung nach erwachsen die Probleme bei Versorgern unter anderem aus folgenden Punkten: Zu wenig Ressourcen in der Bearbeitung der Preisbremsen (Klärung der Jahresverbrauchsmenge, Prüfen der Anträge von Großkunden, Informationen an die Endkunden und Iterationen im Kundenservice, bald auch Load in der Bearbeitung von Lieferantenwechsel…). "Einen solchen kurzfristigen Peak können viele nicht bewerkstelligen."
Als zweiten Punkt nennt Tobias Mann die hohe Unsicherheit bei der Umsetzung und beim Verständnis der Gesetze. "Beispiel Entlastung Gas: Tatsächlich hatten wir schon öfter den Fall, dass unsere Kunden die Eingruppierung zwischen §3 und §6 EWPBG im Gesetz falsch verstanden und den Fehler in der Software gesucht haben.
Begrenzte Kapazitäten bei Druckdienstleistern
Powercloud weist auf einen weiteren Punkt hin: "Gerade der Versand von Millionen von Schreiben bis Ende Februar durch unsere Kunden bedeutet aufgrund begrenzter Kapazitäten bei Druckdienstleistern den größten Engpass, den wir in intensiver Zusammenarbeit mit unseren Kunden zusammen gelöst haben."
Aktuell löse man die letzten Spezialfälle, die aufgrund von komplexen und sehr interpretationswürdigen Anforderungen seitens des Gesetzgebers bis zuletzt diskutiert worden sind. Die Abrechnung selbst sei dabei nicht der Engpass, vielmehr die korrekte Ermittlung von Entlastungszahlungen und Reduktion von Abschlagszahlungen, ist die Erfahrung des Cloud-Anbieters.
Bei Powercloud stehen aktuell die Entwicklungen zum großen Teil produktiv zur Verfügung, die Kunden würden über die Änderungen informiert, um selbst die notwendigen Änderungen bzw. Neuerungen zum Beispiel im Output Management vorzunehmen.
Edna-Umfrage
Der Bundesverband Edna hat in einer Umfrage 47 Unternehmen (Energieversorger und IT-Dienstleister) befragt. Vor allem zahlreiche kleinere EVU haben demnach Probleme bei der pünktlichen Umsetzung ihrer Abrechnungsprogramme. Oftmals seien die Abrechnungssysteme nicht geeignet, wodurch es zu Verzögerungen durch notwendige Anpassung der Software-/Service-Provider komme. Ebenfalls werden die oftmals unzureichenden oder verwirrenden Informationen bzw. Dokumentationen zur Umsetzungen beklagt. Ferner sind oft zu viele – teilweise sequenzielle – Einzelschritte in IT notwendig.
Die Probleme würden auf allen Seiten druckvoll angegangen, leider häufig zu Lasten des Tagesgeschäfts, da die Ressourcen fehlen. Es gebe so viele offene Fragen, dass man gar nicht wisse, wo man ansetzen soll. "Ein Beispiel: Die vom BDEW vorgestellte Marktkommunikation zwischen den jeweiligen Lieferanten/Netzbetreibern für die Entlastungsbeträge ist so kurzfristig nicht umsetzbar. Dazu kommen noch regelmäßige umständliche Meldungen an die Übertragungsnetzbetreiber, die kaum zu verstehen sind", erläutert Edna-Geschäftsführer Rüdiger Winkler.
Die Befragten erwarten der Umfrage zufolge vor allem, dass der Staat nicht immer die EVU als Erfüllungsgehilfen heranzieht. „Keep it simple“ ist die mehrheitliche Auffassung der Antwortenden. "Wir würden uns definitiv eine klarere Kommunikation zwischen verantwortlichen Ministerien und Verbänden, wie dem BDEW als projektführende Organisation wünschen, damit die Probleme beispielsweise nicht schon bei der Definition von Begriffen beginnen." (sg)



