Die Bundesnetzagentur hat ein Bußgeld gegen den Gas-Fernleitungsnetzbetreiber Gascade Gastransport verhängt. Das Unternehmen muss nach Angaben der Behörde 75.000 Euro zahlen, weil es seine Pflicht zur Veröffentlichung von Insider-Informationen verletzt hat.
Gascade ist einer der größten Gastransportnetzbetreiber Deutschlands. Einziger Gesellschafter des Unternehmens ist Wiga Transport, ein Gemeinschaftsunternehmen von Wintershall Dea und Sefe, früher Gazprom Germania.
Falscher Eindruck
Der Vorfall reicht fast drei Jahre zurück. Im August 2021 soll es bei Inbetriebnahmetests bei Gascade zu IT-Problemen gekommen sein. Dies habe dazu geführt, dass fehlerhafte Werte zu den Gasflüssen für den Netzpunkt "Lubmin 2" veröffentlicht worden seien.
Konkret hätten Marktteilnehmer demnach den Eindruck gewinnen können, dass die Inbetriebnahme der umstrittenen Ostseepipeline Nord Stream 2 bevorstehe, die an den Netzpunkt angeschlossen ist. Gascade verzichtete dabei vorab auf eine klarstellende Mitteilung.
Unsicherheit über Nord-Stream-2-Inbetriebnahme
Das Unternehmen habe dies nicht als erforderlich angesehen, schreibt die Bundesnetzagentur. Denn man sei nicht davon ausgegangen, dass der Markt die Werte für echt halte. Die Behörde kam zu einer anderen Auffassung.
Brisant waren die Vorgänge, weil der Gasmarkt zu diesem Zeitpunkt gespannt Neuigkeiten zur Inbetriebnahme des Leitungsstrangs erwartete. Zwar war Nord Stream 2 im Sommer 2022 nahezu fertiggestellt. Allerdings war die Pipeline weder technisch noch regulatorisch zertifiziert gewesen. Im Zuge des russischen Angriffs auf die Ukraine legte die Bundesregierung das Genehmigungsverfahren zunächst auf Eis und brach es schließlich ganz ab.
Geldbuße noch nicht rechtskräftig
Die Veröffentlichung der fehlerhaften Werte im August 2021 habe zu einem kurzzeitigen massiven Einbruch der Gasgroßhandelspreise um bis zu vier Euro pro Megawattstunde (MWh) geführt, argumentiert die Bundesnetzagentur. Dies belegte aus Sicht der Behörde die Preisrelevanz der Information.
Die Geldbuße ist noch nicht rechtskräftig. Über mögliche Einsprüche entscheidet das Oberlandesgericht Düsseldorf. (aba)



