Wasserstoff profitiert: Die RFNBO-Unterquote steigt schneller – das stärkt Stadtwerke-Investitionen in H2-Tankstellen. (KI-generiertes Symbolbild)

Wasserstoff profitiert: Die RFNBO-Unterquote steigt schneller – das stärkt Stadtwerke-Investitionen in H2-Tankstellen. (KI-generiertes Symbolbild)

Bild: © ParinApril/AdobeStock

Die finale Fassung des Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote), das der Bundestag am Donnerstag beschlossen hat, unterscheidet sich erheblich vom Kabinettsentwurf. Union und SPD haben in letzter Minute nachgeschärft – und damit die Spielregeln für Stadtwerke neu gemischt.

Die Änderungen betreffen drei Kernbereiche: Biogas, Wasserstoff und Elektromobilität. Was strategisch dahintersteckt und welche Geschäftsmodelle profitieren.

Quote klettert auf 65 Prozent – Druck steigt massiv

So hat der Bundestag etwa die THG-Quote für 2040 von ursprünglich geplanten 59 auf 65 Prozent angehoben. Das klingt nach technischer Detailarbeit, ist aber eine fundamentale Weichenstellung.

Die Quote definiert, wie stark Kraftstoffanbieter die Treibhausgasemissionen im Straßenverkehr senken müssen. Jeder Prozentpunkt mehr bedeutet: höhere Nachfrage nach erneuerbaren Kraftstoffen, E-Fuels oder Ladestrom.

Für Stadtwerke mit Biogasanlagen ist das zunächst eine gute Nachricht. Die höhere Quote schafft Absatzmärkte. Allerdings hat die Koalition gleichzeitig die Doppelt-Anrechnung für fortschrittliche Biokraftstoffe wie Bio-CNG und Bio-LNG gestrichen. Was bisher doppelt zählte, zählt künftig nur noch einfach. Der "Biogasrat+" spricht von einer "signifikanten Diskriminierung" heimischer Erzeuger und einem Vertrauensbruch gegenüber Investoren.

Die Konsequenz: Stadtwerke, die auf Bio-CNG oder Bio-LNG gesetzt haben, müssen ihre Wirtschaftlichkeitsrechnungen überarbeiten. Die Erlöse aus dem THG-Quotenhandel fallen niedriger aus als kalkuliert.

Gleichzeitig steigt ab Januar 2028 eine neue Chance: Ladestrom aus Biogas wird erstmals auf die THG-Quote anrechenbar. Biogasanlagen können dann direkt E-Ladesäulen beliefern – ein neues Geschäftsfeld, das bisher regulatorisch blockiert war.

Wasserstoff bekommt steileren Anstiegspfad

Die Unterquote für erneuerbare Kraftstoffe nicht-biogenen Ursprungs (RFNBO) – im Klartext: Wasserstoff und E-Fuels – steigt schneller als im Kabinettsentwurf vorgesehen. Statt gemächlich anzulaufen, zieht die Quote bereits in den kommenden Jahren deutlich an. Das Ziel: Investitionsanreize setzen, um den Hochlauf der heimischen Wasserstoffwirtschaft zu beschleunigen.

Für Stadtwerke, die in Elektrolyseure oder Wasserstoff-Tankstellen investieren, verbessert sich die Planungssicherheit. Die höhere RFNBO-Quote garantiert eine stabile Nachfrage. Der Energiebranchenverband BDEW hatte genau das gefordert – und sieht sich bestätigt. Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, nennt die Anhebung "folgerichtig" und spricht von einem "wichtigen Impuls für den Wasserstoffhochlauf".

Doch der Branchenverband "Die Gas- und Wasserstoffwirtschaft" mahnt zugleich: Die Quote allein reiche nicht. Erst wenn Wasserstoff auch bei der Lkw-Maut und den EU-Flottenregeln als klimaschonend anerkannt werde, könne der Markt wachsen. Die THG-Quote schaffe zwar einen "Pull-Effekt", aber ohne flankierende Maßnahmen "verpuffe" die Wirkung.

Biodiesel-Obergrenze steigt – heimische Produktion profitiert

Ein Detail, das in der öffentlichen Debatte unterging: Die Deckelung für konventionelle Biokraftstoffe steigt von 4,4 auf 5,8 Prozent bis 2032. Das betrifft vor allem Biodiesel aus Altspeiseölen und Abfallfettsäuren – Rohstoffe, die in Deutschland gesammelt und verarbeitet werden.

Der Mittelstandsverband abfallbasierter Kraftstoffe (MVaK) begrüßt die Änderung, bedauert aber, dass die Anhebung nicht sofort greift. MVaK-Geschäftsführer Detlef Evers hätte sich gewünscht, die Obergrenze bereits ab 2026 anzuheben. Heimische Produzenten könnten das Angebot schnell erhöhen – und Deutschlands Abhängigkeit von fossilen Importen senken.

Für Stadtwerke mit eigenen Fuhrparks oder kommunalen Busunternehmen ist das relevant. B10 – Diesel mit zehn Prozent Biodiesel-Beimischung – könnte an mehr Tankstellen verfügbar werden. Viele Dieselfahrzeuge sind längst dafür freigegeben. Allerdings muss dafür auch die Schutzsorten-Regelung in der Bundesimmissionsschutzverordnung angepasst werden. Der Entschließungsantrag zum Gesetz sieht das vor – aber nur für Benzin (E5), nicht für Diesel (B7).

Betrugsprävention wird verschärft – Vertrauen muss zurück

Die massiven Marktverzerrungen der vergangenen Jahre – Überangebote, zweifelhafte Zertifikate, Preisstürze – haben das Vertrauen in die THG-Quote beschädigt. Die Novelle führt deshalb strengere Kontrollen ein: verpflichtende Vor-Ort-Überprüfungen, ausgeweitete Betrugsprävention auch für E-Fuels, schärfere Anforderungen an Nachhaltigkeitszertifikate.

Das stabilisiert den Markt – theoretisch. Praktisch bleibt ein Problem: der Quotenvorrat aus Übererfüllungen früherer Jahre. Solange dieser nicht abgebaut ist, droht erneut ein Angebotsüberhang und damit ein Preisverfall im Quotenhandel. Dann würde genau das Ziel verfehlt, das die Reform verfolgt: einen stabilen, verlässlichen Markt zu schaffen, in dem sich Investitionen in grüne Kraftstoffe rechnen.

Energierechtsanwältin Miriam Vollmer warnt daher in ihrem Blog "Recht energisch": Ohne einen stabilen Markt sei es kaum möglich, die notwendigen Kapazitäten für den Hochlauf klimafreundlicher Treibstoffalternativen aufzubauen. Wer in Anlagen für Wasserstoff oder synthetische Kraftstoffe investiere, brauche verlässliche Rahmenbedingungen. Bleibe der Markt volatil, würden Investitionsentscheidungen vertagt oder ganz unterlassen.

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