Bild: © Open Grid Europe

Im Streit mit Polen über die Erdgasleitung Opal zieht Deutschland vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Die Bundesregierung habe Rechtsmittel gegen ein Urteil des EU-Gerichts in der Sache eingelegt, teilte der EuGH am Dienstag auf Twitter mit (Rechtssache C-848/19 P). Im September hatte Polen in erster Instanz einen Beschluss der EU-Kommission gestoppt, der dem russischen Gazprom-Konzern eine stärkere Nutzung der Erdgasleitung in Deutschland erlaubte (Rechtssache T-883/16). Hintergrund des komplizierten Streits ist letztlich der Konflikt über Nord Stream. Opal ist die Verlängerung der seit 2011 betriebenen Ostsee-Pipeline, die russisches Erdgas nach Europa transportiert.

Opal leitet das Gas weiter durch Deutschland nach Tschechien. Gazprom durfte zunächst zur Sicherung des Wettbewerbs nur die Hälfte der Opal-Leitungskapazität nutzen. Mit dem Beschluss von 2016 erlaubte die EU-Kommission auf Antrag der deutschen Bundesnetzagentur aber eine Ausweitung der Kapazität für Gazprom. Polen klagte dagegen mit der Begründung, wenn mehr Nord-Stream-Gas nach Mitteleuropa komme, könnte die Lieferung von Gas über zwei konkurrierende Pipelines durch Osteuropa gedrosselt werden und die Versorgungssicherheit bedrohen. (dpa/ab)

Lesen Sie weiter mit Ihrem ZFK-Abonnement

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Inhalten der ZFK!

✓ Vollzugriff auf alle ZFK-Artikel und das digitale ePaper
✓ Exklusive Analysen, Hintergründe und Interviews aus der Branche
✓ Tägliche Branchen-Briefings mit den wichtigsten Entwicklungen

Ihr Abonnement auswählen

Haben Sie Fehler entdeckt? Wollen Sie uns Ihre Meinung mitteilen? Dann kontaktieren Sie unsere Redaktion gerne unter redaktion@zfk.de.

Home
E-Paper