Gas

Deutschland zieht im Streit über Opal-Gasleitung vor den EuGH

Im Streit mit Polen über die Erdgasleitung Opal zieht Deutschland vor den Europäischen Gerichtshof. Die Bundesregierung habe Rechtsmittel gegen ein Urteil des EU-Gerichts in der Sache eingelegt.
17.12.2019

Die Bundesregierung hat Klage gegen die Entscheidung zur Gaspipeline Opal vor dem EuGH eingereicht.

Im Streit mit Polen über die Erdgasleitung Opal zieht Deutschland vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Die Bundesregierung habe Rechtsmittel gegen ein Urteil des EU-Gerichts in der Sache eingelegt, teilte der EuGH am Dienstag auf Twitter mit (Rechtssache C-848/19 P). Im September hatte Polen in erster Instanz einen Beschluss der EU-Kommission gestoppt, der dem russischen Gazprom-Konzern eine stärkere Nutzung der Erdgasleitung in Deutschland erlaubte (Rechtssache T-883/16). Hintergrund des komplizierten Streits ist letztlich der Konflikt über Nord Stream. Opal ist die Verlängerung der seit 2011 betriebenen Ostsee-Pipeline, die russisches Erdgas nach Europa transportiert.

Opal leitet das Gas weiter durch Deutschland nach Tschechien. Gazprom durfte zunächst zur Sicherung des Wettbewerbs nur die Hälfte der Opal-Leitungskapazität nutzen. Mit dem Beschluss von 2016 erlaubte die EU-Kommission auf Antrag der deutschen Bundesnetzagentur aber eine Ausweitung der Kapazität für Gazprom. Polen klagte dagegen mit der Begründung, wenn mehr Nord-Stream-Gas nach Mitteleuropa komme, könnte die Lieferung von Gas über zwei konkurrierende Pipelines durch Osteuropa gedrosselt werden und die Versorgungssicherheit bedrohen. (dpa/ab)